Guten Tag,
wie verhällt es sich, wenn man im Wald einen Tierschädel findet,
also kein Komplettes Tier oder nur Knochen.
Darf man diese behalten, oder müsste man die abgeben?
Guten Tag,
wie verhällt es sich, wenn man im Wald einen Tierschädel findet,
also kein Komplettes Tier oder nur Knochen.
Darf man diese behalten, oder müsste man die abgeben?
Moin, cb,
Wildern heißt dem Inhaber des Jagrechts etwas wegzunehmen, was dem Jagdrecht unterliegt. Der Sinn des Jagens ist das Fressen, deshalb fallen Knochen nicht darunter. Wird ja wohl niemand aus einem alten, bleichen Schädel Suppe kochen wollen ))
Gruß Ralf
Danke für die Antwort!
Wobei, wenn z.B. ein Geweih an dem Schädel hängen würde,
könnte man es ja teuer verkaufen, wie sieht da die Rechtslage aus?
Da das Wild vorher ja dem Jäger mit dem Jagdrecht gehörte.
Mit freundlichem Gruß
Christian
Wobei, wenn z.B. ein Geweih an dem Schädel hängen würde,
könnte man es ja teuer verkaufen
Geweihe sind ähnlich wie Briefmarken nur teuer, wenn ein Depp ein Laie sie kauft, dann nicht mehr. Genau besehen haben sie sogar nur für den Schützen einen Wert, aber auch für den keinen materiellen.
Erstens lässt kein Jäger sowas liegen, wenn es denn als Trophäe taugt, und im Zweifelsfall kannst Du immer den Jagdinhaber fragen. Ich glaube nicht, dass auch noch der Verbleib von Hufen und Schwänzen im Jagdgesetz geregelt ist.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
leider befindest Du Dich in einem - oft vorkommenden - Irrtum:
So das knöcherne Haupt von einem Stück Wild stammt, das dem Jagdrecht unterliegt, darf es nur mit Erlaubnis des Revierinhabers von Dritten entfernt werden - anderes wäre Wilderei.
Handelt es sich nicht um ein Jagdrecht-Stück, sondern um ein anderes Tier, so unterliegt dieses dem Naturschutz-Gesetz und das Entfernen des Schädels aus der Natur ohne offizielle Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde wäre ein Verstoß gegen dieses - (Notwendigkeit der offiziellen Besitzerlaubnis auch für Teile von dem Naturschutz unterliegenden Tieren!).
Herzliche Grüße
Helmut