… und dabei über die zulässige Geschwindigkeit gerät (zb. einen traktor mit 30 km/h fahrend - diesen mit 60 km/h überholen-muessen), dann gibts strafe. korrekt?
danke gruss dirk
… und dabei über die zulässige Geschwindigkeit gerät (zb. einen traktor mit 30 km/h fahrend - diesen mit 60 km/h überholen-muessen), dann gibts strafe. korrekt?
danke gruss dirk
Hallo,
… und dabei über die zulässige Geschwindigkeit gerät (zb.
einen traktor mit 30 km/h fahrend - diesen mit 60 km/h
überholen-muessen), dann gibts strafe. korrekt?
meines Wissens schon! Zwar soll man einen Überholvorgang schnellst möglich durchführen, aber die geltende Höchstgeschwindigkeit darf dabei nicht überschitten werden!
Aber wenn dich jemand beim Überholen geblitzt hat hast Du gute Chancen, denn wenn 2 Fahrzeuge auf dem Bild sind gilt es nicht als Beweis!
danke gruss dirk
Bitte Gruß,
Rudolf
dankeschoen.
das ist interessant, dann hat der polizist vor ca 20 jahren voll ok gehandelt, als papa mit 55 km/h den trecker in berlin stadt überrundete (
…und n fuffi war im gulli
Nicht korrekt. Je nach Höhe der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gibt´s kostenpflichtige Verwarnung, Bußgeld oder Geldstrafe, Punkte.
Nee, iss schon so: Weder darf vor dem Überholen der Sicherheitsabstand unter- noch beim Überholen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten werden. Die allermeisten Überholmanöver müßte man sich da eigentlich verkneifen…
BT
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