Wenn Mann Unterhalt für Frau und Kind bezahlt, kann man bei Frau den Unterhaltseingang pfänden

Frau bekommt Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt von über 1900 Euro. Kann man bei der Frau dieses „Einkommen“ pfänden, zb mit einem Pfüb, wenn der zahlende Mann der Drittschuldner ist?

Hallo,

Frau bekommt Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt von über
1900 Euro.

Der Kindesunterhalt gehört dem Kind und nicht der Frau.

Kann man bei der Frau dieses „Einkommen“ pfänden,
zb mit einem Pfüb, wenn der zahlende Mann der Drittschuldner
ist?

Der Drittschuldner kann nicht pfänden. Ein Gläubiger pfändet beim Drittschuldner (kann der Arbeitgeber, Kunde, Rentenversicherungsanstalt, Finanzamt, Bank usw. sein) die Einnahmen die der Schuldner hat.

Unterhalt ist sicherlich pfändbar, aber nur der Anteil der auf die Frau fällt. Hier auch den pfändungsfreien Betrag beachten.
Der Kindesunterhalt ist hier nicht pfändbar.

Gruß
Ingrid

Hallo,

in welchem § steht, dass man nacheehelichen Unterhalt pfänden kann, weil es ein Art Lohnersatzzahlung ist?

Hallo,

in welchem § steht, dass man nacheehelichen Unterhalt pfänden
kann, weil es ein Art Lohnersatzzahlung ist?

Der gezahlte Ehegattenunterhalt ist gem. § 850 b Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich unpfändbar.

Aber das Gesetz relativiert gleich wieder:

Er kann in Ausnahmefällen gepfändet werden, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird UND wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Pfändung der Billigkeit entspricht (§ 850 b Abs. 2 BGB).

Bei einem (Unterhalts-)Einkommen das (den Kindesunterhalt geschätzt abgezogen) bei etwa 1.500 Euro liegt, kann - so die Erfahrung - der oberhalb des pfändungsfreien Betrages liegende Betrag gepfändet werden.

Es ist ja kein Unterhalt der am Existenzminimum entlangkrebst. Die Pfändung des überschüssigen Betrages wäre also nicht unbillig.

Gruß

Frau bekommt Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt von über
1900 Euro. Kann man bei der Frau dieses „Einkommen“ pfänden,
zb mit einem Pfüb, wenn der zahlende Mann der Drittschuldner
ist?

Hallo
Also soweit ich weiß ist auch Unterhalt über dem Sozialsatz pfändbar. Dafür brauchst du aber auf jeden Fall einen Vollstreckungsbescheid vom Gericht. Am wenigsten hast du damit zu tun wenn du die Sache an einen Anwalt weitergibst. Du gehst zwar in Vorleistung für den Anwalt, aber die Kosten können dem Schuldner auferlegt werden.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Solltest du noch weitere Fragen haben. Wenn du mehrere Meinungen hören willst schreib doch einfach mehrfache Experten zu diesem Thema an.
LG und GL

Hi, also ich versuche das mal zu beantworten, kann das aber nicht rechtssicher tun. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass wenn die fordernde Stelle einen Titel also Pfändungsanspruch erwirkt hat, dieses rechtlich auch zulässig ist.

Für die Berechnung des Pfändungsbetrages kann man diese Pfändungstabelle zur Hilfe nehmen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/unterhalt/unt…

Nach meinem bescheidenen Rechtswissen kann auch der Unterhalt gepfändet werden wie ein normales Einkommen. Hierbei müssen natürlich die Selbstbehaltbeträge abgezogen werden.

ich hoffe, das hilft ein wenig weiter…

Frau bekommt Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt von über
1900 Euro. Kann man bei der Frau dieses „Einkommen“ pfänden,
zb mit einem Pfüb, wenn der zahlende Mann der Drittschuldner
ist?

Vielen lieben Dank, es hat geholfen…