Wenn meine Vermieterin den Hausfrieden stört: Darf ich die Miete kürzen?

Liebe Rechtsexperten,

bitte helft mir bei folgender Situation:
Meine Vermieterin wohnt im selben Haus im ersten Stock, ich im Erdgeschoß in einer 33qm-Wohnung. Nun bin ich seit zwei Monaten verlobt, meine Verlobte und ich suchen bereits eine neue gemeinsame Wohnung. Zeitweise wohnt meine Verlobte bei mir und bringt meinen Haushalt in Ordnung, damit wir bald zusammenziehen können.
Nun hat meine Vermieterin ihr untersagt, die zum Haus gehörende Wäscheleine zu benutzen, weil mein Schatz angeblich „exzessiv“ wäscht, und sie hat durch den anderen Mieter (wohnt im zweiten Stock) am Gästezimmer (das nur über meinen Bad-/Toilettenflur zugänglich ist, meine Wohnräume liegen auf der anderen Seite des Hausflures) ein neues Schloß anbringen lassen, damit wir es - was ich jedoch vorher gewohnheitsmäßig dürfte - nicht mehr benutzen können.
Aufgrund des „exzessiven“ Waschens und des angeblich rücksichtslosen Verhaltens meiner Verlobten hat sich die Vermieterin -jedesmal freilich nur in meiner Abwesenheit!- im Juni und Juli mehrfach erlaubt, meine Verlobte zu beleidigen. Am 27.07.2012 hatte ich diesbezüglich mit der Vermieterin gesprochen, und sie hatte zugesagt, solche Äußerungen in Zukunft zu unterlassen.
Am Sonntag 29.07. kam ich abends mit meiner Verlobten zurück und ließ sie am Montag arbeitsbedingtnzwangsweise alleine. Was war das Erste, daß meine Vermieterin äußerte - sogar in Anwesenheit meines Vormieters? „Ist das Miststück schon wieder da!“
Nun habe ich ihr einen zweiseitigen Brief geschrieben, daß wir ihr Verhalten nicht länger tolerieren.
Meine Frage nun an Euch: Darf ich aufgrund solcher Beleidigungen die Miete kürzen? Habt Ihr vielleicht sogar passende Urteile für mich zur Hand?
Ganz lieben Dank für Eure Hilfe!

Herzliche Grüße

Moritz

Hallo, oh je, das liest sich ja schlimm!
Also, ich würde sagen, Mietminderung steht außen vor, da die Wohnräume an sich ja nicht die entsprechenden Mängel haben.
Es besteht eigentlich nur die Möglichkeit einer Anzeige wegen Rufmord und Beleidigungen der Verlobten gegen die Vermieterin zu erstatten.
Die Wohnung wurde an Sie vermietet, sie hat „Besuchsrecht“, also darf einige Tage bei Ihnen nächtigen, ohne Konsequenzen, aber ist es ein mehr oder weniger Daueraufenthalt, dann darf die Vermieterin mehr Miete verlangen, schon alleine aufgrund der Nebenkosten.
Ich geben Ihnen den Rat, so schnell wie möglich ausziehen!!!
Mehr kann in leider nicht dazu sagen und vielleicht hat jemand anderes genauere Infos!
Alles Gute

Miete darfst du nicht kürzen aber u.U. mit dem Zeugen eine Anzeige wegen Beleidigung

lieber moritz

mietminderung wird nur anerkannt werden für mängel an der gemieteten wohnung. das gilt für den wäschetrocknungsbereich. abziehen kannst du 10 prozent von der gesamten miete einschließlich nebenkosten,
da das gästezimmer vermutlich nicht in deinem mietvertrag aufgeführt ist, keine mietkürzung. wenn das betreten deiner wohnräume zum betreten des gästezimmers nicht ausdrücklich im mietvertrag genehmigt ist, kannst du das betreten deiner wohnung untersagen bvfassg wum 2004 80, wum 93, 377, dies berechtigt nicht zu einer kündigung.

abmahnung wegen beleidigung, im wiederholungsfall strafanzeige. den vormieter bitten, den vorfall schriftlich zu bestätigen.

Beleidigung
Straftat, bei der der Täter durch vorsätzliche Kundgabe einer Missachtung oder Nichtachtung die Ehre eines anderen angreift.
Die Beleidigung ist in den §§ 185 bis 200 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
§ 185 StGB regelt die eigentliche Beleidigung, die so genannte „Formalbeleidigung“.
Das Gesetz unterscheidet dabei drei Begehungsformen:
• Äußerung eines beleidigenden Werturteils gegenüber dem oder den Betroffenen
• Äußerung eines beleidigenden Werturteils über den oder die Betroffenen gegenüber Dritten
• Behauptung ehrenrühriger Tatsachen gegenüber dem oder den Betroffenen.
Beleidigt werden kann jeder Mensch, aber auch Personenmehrheiten (z. B. juristische Personen, Behörden, sogar alle Soldaten).
ich kann nur raten, so schnell wie möglich auszuziehen.

mfg ingrid = zwillingsjungfrau

NEIN !

zivilrechtliche Streitereien berechtigen NICHT zur Mietminderung!

Bin selber Mieter und empfehle deshalb eine gütige Einigung mit Vermieter / Eigentümer, wenn Mietverhältnis Bestand haben soll.! Verklagen sie mal Ihren Chef - selbst wenn Sie richterlich Recht bekommen kommt es immer zur Trennung.

Lieber Moritz,
so sehr ich Ihren Ärger auch verstehen kann,
aber ein Grund die Miete zu mindern ist das nicht.
Sie können zwar Anzeige wegen Beleidigung stellen,
aber dazu würde ich Ihnen nur raten, wenn sie auch
Zeugen dafür haben, ansonsten stehts ja Aussage gegen Aussage.
Noch besser: freuen Sie sich auf den baldigen Auszugstermin.
Gruß
Mike-Lohfelden

Hallo. Ist schon Arg, was sich die Vermieterin erlaubt.
Tut mir leid, aber da kann ich nicht helfen.
Hoffe sie finden bald was Passendes.
MfG

Guten Morgen Moritz,
einerseits darf deine Vermieterin nicht den Hausfrieden stören aber ob du, auf Grund dessen, die Miete kürzen darfst kann ich dir nicht sagen.
Wenn du die Möglichkeit hast, solltest du dich z. bsp. bei einem Mieterverein erkundigen o. öffentliche Rechtsauskunft. Für einen geringen Betrag setzen die sich auch mit deiner Vermieterin in Verbindung.
Liebe Grüße
Heike

hallo moritz,
leider ganz klare antwort: nee. die miete betrifft die mietsache, also die wohnung, und nicht die schlechten manieren der vermieterin. wie gute manieren des vermieters oder besondere freundlichkeit nicht zur mieterhöhung führen. wenn das gästezimmer nicht irgendwie vertraglich geregelt genutzt werden darf, sondern nur stillschweigend, dann kann sie das m.e. auch wieder zurücknehmen. und was die wäscheleine angeht: da kannst du ja streiten oder dich ärgern oder sonstwas, bis du schwarz wirst, aber das wär mir ehrlich gesagt zu albern. ab 10€ gibt es wäscheständer in allen ausführungen…
sprich die dame auf ihr verhalten direkt an, sag ihr, dass dich das nervt und so, und wenn sich nichts ändert, dann hast du es wenigstens versucht. viel glück dabei und die richtigen worte wünscht
salomo. ciao.

Hallo Moritz,

was Ihre Vermieterin hier macht, ist Beledeidigung. Das hat mit dem Mietverhältnis erstmal nichts zu tun. Wenn könnten Sie sie deswegen anzeigen. Aber ich fürchte Miete mindern, geht deswegen nicht.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo Moritz,
eine juristisch fundierte Antwort kann ich Dir da leider nicht bieten. Rein gefühlsmäßig möchte ich aber sagen, dass die beleidigenden Aüßerungen Deiner Vermieterin kein Grund für eine Mietminderung sind.
Anders könnte es sich mit dem Nutzungsverbot für einen Raum handeln, denn es könnte ein „Gewohnheitsrecht“ für die Nutzung bestehen. Diesbezüglich solltest Du dich aber mal im Internet umschauen. Da gibt es bestimmt weitere Hinweise, unter welchen Bedingungen dieses Recht greift.
Das Verbot, die Wäscheleine zu nutzen, ist natürlich Unsinn und offenbar reine Schikane.
Mit besten Grüßen, Hubert Steiger.

Hallo Moritz,ob Du auf Grund der Beleidigung Deiner Verlobten die Miete kürzen kannst weiß ich nicht.Ich würde der Vermieterin allerdings schriftlich mitteilen,dass auf die nächste Beleidigung eine Anzeige,entweder bei der Polizei oder dem Schiedsmann
erfolgt.Der Schiedsmann ist die einfachste und billige
Variante.Jeder Ort hat einen bestellten Schiedsmann.Das Urteil des Schiedsmanns ist rechtskräftig.Du kannst Dich natürlich auch bei der
NRW-Verbraucher-Zentrale informieren.Freundliche Grüße
karlhans35

Hallo,
Leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Mietminderung wegen Beleidigung: nein
Wurde ja schon einiges dazu gesagt.

Ich möchte mal noch zu bedenken geben:
Grundsätzlich hat ein Mieter zwar ein Anrecht auf Besuch bzw. sogar auf dauerhafte Aufnahme seines Lebensgefährten in die Mietwohnung, **nachdem er sich zuvor die Zustimmung des Vermieters eingeholt hat. Bei einer nur 33m² großen Mietwohnung darf der Vermieter aber vermutlich die Zustimmung verweigern (Stichwort: Überbelegung). Insoweit könnte eine (rechtliche) Zuspitzung auch unangenehme Folgen nach sich ziehen.

Meine Empfehlung: Zähne zusammenbeissen, selbst immer schön freundlich bleiben und eben wie beabsichtigt schnellstens in eine größere gemeinsame Wohnung ziehen.**

sorry,Moritz. Bin leider kein Rechtsexperte.

Meines Wissens kann Miete nur bei Einschränkungen des Nutzwerts der Wohnung gekürzt werden. Ich würde umziehen…

Alles Gute

Hallo,

mein Rat - sofort und schnell einen neue Wohnung suchen und umziehen. Dies alles ist keine Grund für eine Mietminderung und auch nicht nicht für eine vorzeitige Kündigung von EUCH.
mfg

Hallo,
zum Waschen muss gesagt werden, dass jeder so viel waschen kann wie er selbst will!! Die evtl. Behinderung oder gar Verhinderung der Nutzung vertraglich zugesicherter Räume o.ä. ist eine Vertragsverletzung und kann zur Mietminderung führen, wenn nach schriftlicher Aufforderung zur Herstellung des vertraglichen Zustandes, dies nicht in angemessener Zeit (hier max. 1 Woche)wieder möglich ist. Ich würde max. 8 % der Kaltmiete ansetzen.
Alle anderen Fragen sind zivilrechtlicher Natur und nicht nach dem Mietrecht zu verfolgen; Anzeige und ggf. Klage wegen Beleidigung. (Rechtsbeistand suchen!!)
Gruß suver

Hallo! Nein ,die Miete dürfen Sie deswegen nicht kürzen! Aber vielleicht ohne Einhaltung der Kündigungsfrisst die Wohnung kündigen. Die Vermieterin wegen Beleidigung anzeigen. Aber Sie müssen es beweisen! Ob der Mitbewohner das bestätigen wird?