Hallo,
Situation:
Mieter A hat Mietvertrag zum 31.12.2007 gekündigt. Miete für
12. Monat ist bezahlt. Wohnung ist leer. VM sagte schriftlich,
dass die Schlüssel bis Ende des Monats übergeben müssen und
schlägt folgenden Termin vor: 21.12.2007. Sagt aber auch, dass
die Schlüssel am 02.01.2008 übergeben können, der Mieter A
muss dann allerdings die Miete für Januar zahlen.
Woraus ergibt sich das? Sollte es Schadenersatz sein?
Schlüssel wurden am 21.12.2007 übergeben. Und am 22.12.2008
zieht schon der neue Mieter B in die Wohnung, ohne dass es
Mieter A weiß.
Frage:
kann der Mieter A in diesem Fall vom Vermieter die Miete vom
21.12.2007 bis 31.12.2007 zurückfordern?
Ich wundere mich ein wenig, dass der Mieter offensichtlich widerspruchslos akzeptiert, im Falle einer um 2 Tage verspäteten Schlüsselübergabe für einen Monat Miete zahlen zu müssen, jedoch nun hier vorsichtig anfragt, ob ihm für die frühere Übergabe eine Rückzahlung zusteht. Nicht, dass ich glaube, dass das der Fall wäre, aber warum wird sowas nicht im Vorfeld geklärt? Eine Info an den Vermieter, dass zwischen Weihnachten und Neujahr durchaus Werktage zur Wohnungsübergabe zur Verfügung stehen, hätte vielleicht schon geholfen. Dazu vielleicht noch der Hinweis, dass bei In-Rechnung-Stellung der Januarmiete die Wohnung selbstverständlich erst am 31.01. zurückgegeben wird (offensichtlich war die Wohnung ja für Januar schon neu vermietet), und schon hätte man sich geeinigt.
schließlich hat ja bezahlt…
Bemerkung: bei der Schlüsselübergabe dem Mieter A wurde nicht
gesagt, dass noch in diesem Monat ein anderer Mieter einzieht.
Wozu? Der Mieter hat die Wohnung zurückgegeben, der VM hätte auch ein Bordell draus machen, ohne seinen EX-Mieter zu fragen.
Wenn Kündigung zum 31.12.2007 lautet, so ist meiner Meinung
Mieter A zur Zahlung der Miete bis 31.12.2007 verpflichtet und
kann keinen Anteil zurückfordern.
Der Meinung würde ich mich anschließen. Die Sache ist gelaufen.
Vielleicht hätte Schlüsselübergabe später erfolgen sollen?!
dann entsteht so ein Problem nicht.
Weiß Mieter A denn, dass Mieter B auch für Dezember schon Miete zahlt?
Welche Rolle soll das spielen? Wenn ich einen gemieten Film 10 Stunden zu früh in die Videothek zurückbringen und er wird in dieser Zeit zweimal neu verliehen, habe ich dann Anspruch auf irgendwelche Erstattung?
Vielleicht renoviert Mieter B noch etwas? und hat Mietvertrag
und Zahlungsverpflichtung erst ab 01.01.08?
Was der neue Mieter da treibt und ob er dafür bezahlt, ist wohl belanglos.
Sobald Wohnungs- und Schlüsselübergabe abgeschlossen ist, kann
der Vermieter meiner Meinung den Schlüssel einem neuen Mieter
überlassen und muss es dem Vormieter nicht erzählen.
Jo
Bommel