Wenn neue Mieter früher einziehen?

Guten Tag,

Situation:
Mieter A hat Mietvertrag zum 31.12.2007 gekündigt. Miete für 12. Monat ist bezahlt. Wohnung ist leer. VM sagte schriftlich, dass die Schlüssel bis Ende des Monats übergeben müssen und schlägt folgenden Termin vor: 21.12.2007. Sagt aber auch, dass die Schlüssel am 02.01.2008 übergeben können, der Mieter A muss dann allerdings die Miete für Januar zahlen.
Schlüssel wurden am 21.12.2007 übergeben. Und am 22.12.2008 zieht schon der neue Mieter B in die Wohnung, ohne dass es Mieter A weiß.

Frage:
kann der Mieter A in diesem Fall vom Vermieter die Miete vom 21.12.2007 bis 31.12.2007 zurückfordern? schließlich hat ja bezahlt…

Bemerkung: bei der Schlüsselübergabe dem Mieter A wurde nicht gesagt, dass noch in diesem Monat ein anderer Mieter einzieht.

Vielen Dank

Hallo,

Situation:
Mieter A hat Mietvertrag zum 31.12.2007 gekündigt. Miete für
12. Monat ist bezahlt. Wohnung ist leer. VM sagte schriftlich,
dass die Schlüssel bis Ende des Monats übergeben müssen und
schlägt folgenden Termin vor: 21.12.2007. Sagt aber auch, dass
die Schlüssel am 02.01.2008 übergeben können, der Mieter A
muss dann allerdings die Miete für Januar zahlen.
Schlüssel wurden am 21.12.2007 übergeben. Und am 22.12.2008
zieht schon der neue Mieter B in die Wohnung, ohne dass es
Mieter A weiß.

Frage:
kann der Mieter A in diesem Fall vom Vermieter die Miete vom
21.12.2007 bis 31.12.2007 zurückfordern? schließlich hat ja
bezahlt…

Bemerkung: bei der Schlüsselübergabe dem Mieter A wurde nicht
gesagt, dass noch in diesem Monat ein anderer Mieter einzieht.

Wenn Kündigung zum 31.12.2007 lautet, so ist meiner Meinung Mieter A zur Zahlung der Miete bis 31.12.2007 verpflichtet und kann keinen Anteil zurückfordern. Vielleicht hätte Schlüsselübergabe später erfolgen sollen?! dann entsteht so ein Problem nicht.

Weiß Mieter A denn, dass Mieter B auch für Dezember schon Miete zahlt?
Vielleicht renoviert Mieter B noch etwas? und hat Mietvertrag und Zahlungsverpflichtung erst ab 01.01.08?

Sobald Wohnungs- und Schlüsselübergabe abgeschlossen ist, kann der Vermieter meiner Meinung den Schlüssel einem neuen Mieter überlassen und muss es dem Vormieter nicht erzählen.

Gruss Sid

Hallo,

Situation:
Mieter A hat Mietvertrag zum 31.12.2007 gekündigt. Miete für
12. Monat ist bezahlt. Wohnung ist leer. VM sagte schriftlich,
dass die Schlüssel bis Ende des Monats übergeben müssen und
schlägt folgenden Termin vor: 21.12.2007. Sagt aber auch, dass
die Schlüssel am 02.01.2008 übergeben können, der Mieter A
muss dann allerdings die Miete für Januar zahlen.

Woraus ergibt sich das? Sollte es Schadenersatz sein?

Schlüssel wurden am 21.12.2007 übergeben. Und am 22.12.2008
zieht schon der neue Mieter B in die Wohnung, ohne dass es
Mieter A weiß.

Frage:
kann der Mieter A in diesem Fall vom Vermieter die Miete vom
21.12.2007 bis 31.12.2007 zurückfordern?

Ich wundere mich ein wenig, dass der Mieter offensichtlich widerspruchslos akzeptiert, im Falle einer um 2 Tage verspäteten Schlüsselübergabe für einen Monat Miete zahlen zu müssen, jedoch nun hier vorsichtig anfragt, ob ihm für die frühere Übergabe eine Rückzahlung zusteht. Nicht, dass ich glaube, dass das der Fall wäre, aber warum wird sowas nicht im Vorfeld geklärt? Eine Info an den Vermieter, dass zwischen Weihnachten und Neujahr durchaus Werktage zur Wohnungsübergabe zur Verfügung stehen, hätte vielleicht schon geholfen. Dazu vielleicht noch der Hinweis, dass bei In-Rechnung-Stellung der Januarmiete die Wohnung selbstverständlich erst am 31.01. zurückgegeben wird (offensichtlich war die Wohnung ja für Januar schon neu vermietet), und schon hätte man sich geeinigt.

schließlich hat ja bezahlt…

Bemerkung: bei der Schlüsselübergabe dem Mieter A wurde nicht
gesagt, dass noch in diesem Monat ein anderer Mieter einzieht.

Wozu? Der Mieter hat die Wohnung zurückgegeben, der VM hätte auch ein Bordell draus machen, ohne seinen EX-Mieter zu fragen.

Wenn Kündigung zum 31.12.2007 lautet, so ist meiner Meinung
Mieter A zur Zahlung der Miete bis 31.12.2007 verpflichtet und
kann keinen Anteil zurückfordern.

Der Meinung würde ich mich anschließen. Die Sache ist gelaufen.

Vielleicht hätte Schlüsselübergabe später erfolgen sollen?!
dann entsteht so ein Problem nicht.

Weiß Mieter A denn, dass Mieter B auch für Dezember schon Miete zahlt?

Welche Rolle soll das spielen? Wenn ich einen gemieten Film 10 Stunden zu früh in die Videothek zurückbringen und er wird in dieser Zeit zweimal neu verliehen, habe ich dann Anspruch auf irgendwelche Erstattung?

Vielleicht renoviert Mieter B noch etwas? und hat Mietvertrag
und Zahlungsverpflichtung erst ab 01.01.08?

Was der neue Mieter da treibt und ob er dafür bezahlt, ist wohl belanglos.

Sobald Wohnungs- und Schlüsselübergabe abgeschlossen ist, kann
der Vermieter meiner Meinung den Schlüssel einem neuen Mieter
überlassen und muss es dem Vormieter nicht erzählen.

Jo

Bommel

1 Like

Vorfeld geklärt? Eine Info an den Vermieter, dass zwischen
Weihnachten und Neujahr durchaus Werktage zur Wohnungsübergabe
zur Verfügung stehen, hätte vielleicht schon geholfen.

Die Schlüsselübergabe muss IMHO auch nicht persönlich erfolgen. Die Übergabe kann schon vor Weihnachten erfolgen, den Schlüssel gibts dann halt erst am 31.01. unter Zeugen oder als Einschreiben in den Briefkasten. IANAL, aber schon öfters umgezogen und meine, gehört zu haben, dass das möglich ist.

Weiß Mieter A denn, dass Mieter B auch für Dezember schon Miete zahlt?

Welche Rolle soll das spielen?

Dass der VM unrechtmäßig für einen gewissen Zeitraum 2x Miete verlangt vermutlich. Denn das ist wohl eher nicht zulässig.

Wenn ich einen gemieten Film 10
Stunden zu früh in die Videothek zurückbringen und er wird in
dieser Zeit zweimal neu verliehen, habe ich dann Anspruch auf
irgendwelche Erstattung?

Nein, es geht ja auch darum, dass die Videothek für den Film schon von einem Zweiten für den selben Zeitraum nochmal Geld kassiert. Was hier ja auch niemand machen würde, das würde also auch einen Nachmieter interessieren.

Sobald Wohnungs- und Schlüsselübergabe abgeschlossen ist, kann
der Vermieter meiner Meinung den Schlüssel einem neuen Mieter
überlassen und muss es dem Vormieter nicht erzählen.

Jo

Aber er kann für den Monat nicht von zwei Mietern die volle Monatsmiete kassieren!

Gruß,
-Efchen

ein „Hallo“ wäre nicht schlecht…

Vorfeld geklärt? Eine Info an den Vermieter, dass zwischen
Weihnachten und Neujahr durchaus Werktage zur Wohnungsübergabe
zur Verfügung stehen, hätte vielleicht schon geholfen.

Die Schlüsselübergabe muss IMHO auch nicht persönlich
erfolgen. Die Übergabe kann schon vor Weihnachten erfolgen,
den Schlüssel gibts dann halt erst am 31.01. unter Zeugen oder
als Einschreiben in den Briefkasten. IANAL, aber schon öfters
umgezogen und meine, gehört zu haben, dass das möglich ist.

Das stimmt, ist aber natürlich ungünstig zum Thema Übergabeprotokoll und der Beseitigung von vorgefundenen Mängeln.

Weiß Mieter A denn, dass Mieter B auch für Dezember schon Miete zahlt?

Welche Rolle soll das spielen?

Dass der VM unrechtmäßig für einen gewissen Zeitraum 2x Miete
verlangt vermutlich. Denn das ist wohl eher nicht zulässig.

Wieso unrechtmäßig? Der Ex-Mieter gibt die Wohnungsschlüssel vorbehaltlos 10 Tage zu früh zurück. Warum sollte es dem Vermieter verboten sein, hieraus einen ökonomischen Vorteil zu ziehen?

Wenn ich einen gemieten Film 10
Stunden zu früh in die Videothek zurückbringen und er wird in
dieser Zeit zweimal neu verliehen, habe ich dann Anspruch auf
irgendwelche Erstattung?

Nein, es geht ja auch darum, dass die Videothek für den Film
schon von einem Zweiten für den selben Zeitraum nochmal Geld
kassiert.

Ja, richtig, so wird es gehandhabt, und es stört auch niemand.

Was hier ja auch niemand machen würde,

Doch, ich mache das ständig, dass ich meine „Bis-Montagabend-Filmpakete“ schon am Vormittag zurückbringe.

das würde also auch einen Nachmieter interessieren.

Kann ich mir nicht vorstellen. Warum denn auch?

Sobald Wohnungs- und Schlüsselübergabe abgeschlossen ist, kann
der Vermieter meiner Meinung den Schlüssel einem neuen Mieter
überlassen und muss es dem Vormieter nicht erzählen.

Jo

Aber er kann für den Monat nicht von zwei Mietern die volle
Monatsmiete kassieren!

Warum nicht??? Wo sollte denn das Problem sein?

Bommel

Hallo,
ianal!
Wenn der Schlüssel auf Verlangen des Vermieters früher abgegeben wird, kann der Vermieter auch keine Miete mehr für die restliche Zeit verlangen.
Wenn der Schlüssel auf Wunsch des Mieters früher abgegeben wird, ist das nett vom Mieter und er muss trotzdem bis zum Schluss zahlen.

Im vorliegenden Fall wurde durch den Vermieter vom Mieter verlangt, den Schlüssel früher als nötig abzugeben, ergo kann der Mieter einen Teil der Dezembermiete zurück verlangen. Erst recht, da die Wohnung durch den Vermieter ja schon genutzt wurde - in welcher Weise auch immer. Der Ex-Mieter sollte sogar genau hinschauen wie das mit den Nebenkosten in der fraglichen Zeit aussieht.
Gruß
loderunner (nochmal: ianal!)