Wenn Schaffner Kinder aus Zug/Bus etc. werfen

Hallo zusammen,

in letzter Zeit hört, sieht und liest man immer wieder von Fällen, in denen Schaffner Kinder, die ohne Fahrausweis angetroffen werden, an der nächsten Haltestelle zum Verlassen des Zuges/Busses/der Straßenbahn zwingen. In einem Fall musste ein 9-jähriger Junge bei Dunkelheit 9 km laufen, um nach Hause zu kommen.

Ich meine mich aus meiner mittlerweile fast 30 Jahre zurückliegenden Personentransportausbildung zu erinnern, dass hier der § 221 StGB (Aussetzung) in Betracht kommen kann, jedenfalls hat man uns damals dringend gewarnt, man könne sich als Fahrer eines Linienbusses strafbar machen, wenn man ein Kind vor die Tür setzt und dieses dadurch in Gefahr gerät, selbst wenn ihm letzten Endes nichts passiert.

Leider habe ich dazu nichts ergooglen können, aber vielleicht ist mir auch nur nicht die richtige Kombination von Suchbegriffen eingefallen …

Wie seht Ihr das?

Grüße
Sebastian

Link
Hallo,
http://sankt-georg.info/artikel/679/deutsche-bahn-ag…

Es ist wohl Mode!
Ich find es erschreckend.
Gruss

Hallo,
wenn das Mode is wundert es nicht mehr wenn es Mode bei halbwüchsigen wird wenn sie dem Schaffner oder dem Busfahrer den Scheitel nachziehen.

Hallo,
wenn das Mode is wundert es nicht mehr wenn es Mode bei
halbwüchsigen wird wenn sie dem Schaffner oder dem Busfahrer
den Scheitel nachziehen.

Nicht Ursache mit Wirkung verwechseln. :wink:

Gruß Andreas

Hallo,
wenn das Mode is wundert es nicht mehr wenn es Mode bei
halbwüchsigen wird wenn sie dem Schaffner oder dem Busfahrer
den Scheitel nachziehen.

Nicht Ursache mit Wirkung verwechseln. :wink:

Ach! Das strafbare Verhalten der betreffenden Bahnbediensteten Kindern gegenüber ist also in den aggressiven Aktionen einiger Halbstarker begründet? Oder wie ist dein als Antwort auf Chaosmixens Äußerung seltsam anmutender Einwurf:

Nicht Ursache mit Wirkung verwechseln. :wink:

zu verstehen?

Es ist nicht gerade abwegig, zu sagen, dass ein gutes Miteinander nicht von einer Partei alleine abhängt. Oder irre ich mich da?

Schönen Abend noch
Boris

Hallo,

dazu einmal ein paar Anmerkungen…
Anders als durch (im Zweifelsfall auch 9 Kilometer Fußmarsch)
lernen die „Gören“ nämlich nichts…

Jeder sollte einmal als Beispiel die S 2 von Gelsenkirchen HBF nach Duisburg (oder in der Gegenrichtung) benutzen…

Dort stürmen die „Lieben Kids“ die 1.Wagenklasse ganz unverschämt…
OBWOHL sie es 100% wissen,das ihr Schülerticket nur 2.Klasse ist…
Dann werden die (zumindest in den letzten Tagen mit Schneematsch/Salz)
versauten Treter auf die Sitze gelegt (ein KID braucht ja schließlich ZWEI Sitze…)…
Diese „Spuren“ sieht man noch heute…
Die Kosten dieses ASOZIALEN Verhaltens „dürfen“ nämlich wir alle tragen…Auswechseln der Sitzbezüge…Scheiben erneuern wegen Etching…usw.

Also von mir aus wäre Aussetzen in der Wüste Gobi genau das richtige…*fg*

Schön für dich, nur ändert deine geistige Unterschichtsdogmatik nichts an den bestehenden Gesetzen.

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Ach! Das strafbare Verhalten der betreffenden Bahnbediensteten
Kindern gegenüber ist also in den aggressiven Aktionen einiger
Halbstarker begründet? Oder wie ist dein als Antwort auf
Chaosmixens Äußerung seltsam anmutender Einwurf:

Ich will das nicht pauschalisieren, aber es gibt Fälle in denen es so ist. Bei vielen publik gewordenen Fällen war es aber zugegebener Maßen explizit nicht so, dort wurden Kinder meißt von offenkundig recht tumben „schwarzen Sheriffs“ wegen irellevanter Vorkommnisse (falsche Karte, Karte abgelaufen, Automat hat 50€ Schein nicht angenommen) vor die Tür gesetzt.

Es ist nicht gerade abwegig, zu sagen, dass ein gutes
Miteinander nicht von einer Partei alleine abhängt. Oder irre
ich mich da?

:wink: Ich weiß nicht, ob du das auch noch so siehst, wenn dir Typen, wie die Münchner U-Bahn-Schläger auf der Visage herumspringen. Diese Art der schweren Jugendgewalt nimmt zu (auch wenn Jugendstraftaten insgesamt tatsächlich rückläufig sind) und ist völlig willkürlich. Und soloche Gewaltexzesse passieren nicht nur auf U-Bahnstationen, sondern auch in Zügen.

Ansonsten ist zu konstatieren, dass viele Kinder schlicht die Autorität von Erwachsenen oder des Zugbegleiters, wegen mangelnder Erziehung und unzureichender Sozialisation nicht anerkennen.
In letzterem Fall ist das aber an sich natürlich kein Grund ein Kind aus dem Zug zu verweisen.

Gruß Andreas

hallo,
mit personen die das 18. lebensjahr vollendet hat kann man das durchaus praktizieren als auch juristisch schadenersatz verlangen.
bei schutzbefohlenen sieht das anders aus.
1.bei einem 9 jährigen kind ist die aufsichtspflicht der eltern verletzt worden. hier muss auch das jugendamt prüfen, ob die eltern überhaupt in der lage sind, ein kind zu erziehen.
2.die bahn vertreten durch den schaffner würde in dem fall ebenfalls zur verantwortung gezogen werden.
richtig wäre, das kind dem bgs zu übergeben, die alles weitere einleiten würden.
hauptmann