Hallo wer weiss was Gemeinde,
mal angenommen ein Radfahrer hat ein Unfall, verursacht durch eine z.B. US-Touristin.
Dabei wird der Radfahrer so schwer verletzt dass er operiert werden muß und anschließend z.B. 5 Monate lang krankgeschrieben ist.
Die Touristin, Unfallverursacherin bekommt eine hohe Geldstrafe und fliegt sofort in die USA.
Ein Deutsche Anwalt wird beauftrag Schmerzensgeld und Ausfallentschädigung für entgangene Einkünfte bei der Touristin in USA einzuklagen.
Nach mehrmalige Kommunikation und persönliche Begegnungen meldet sich der Anwalt nicht mehr. Weder auf mehrere Anrufe in seiner Kanzlei (Sekretärin) mit der Bitte sich zu melden noch beantwortet er mehrere Mails.
Was kann in solchen Fällen ein verunsicherte Klient machen nach dem er z.B. 5 Monate keine Reaktion seitens des Anwalts bekommen hat?
Danke und Gruß
Ivo
Hallo!
Was kann in solchen Fällen ein verunsicherte Klient machen
nach dem er z.B. 5 Monate keine Reaktion seitens des Anwalts
bekommen hat?
Bei einer derartigen Konstellation sage ich einfach mal: Er soll das Selbe tun wie der Anwalt: Abwarten, dass sich etwas tut
1 - Ob der Anwalt abwartet dann ist die Frage gibt es da keine zeitliche Grenzen des Abwartens?
2 - Ist das wirklich Abwarten ohne auf Bitten des Klienten zu Antworten, nicht zu reagieren?
3 - Hat der Klient keine Rechte zu erfahren was der Anwalt in seiner Angelegenheit gemacht hat? Ist das nur Abwarten oder will er dem Klienten keine Kopien seiner Korrespondenz mit der Unfallverursacherin bzw. irgendwelche Anträge die er evtl. gestellt hat, zeigen?..
Hi ivo,
ich kenn dein Problem nur zu gut…bei uns läuft es ähnlich…und bei uns ist es ein Fall innerhalb Deutschlands, was sicherlich einfacher ist…es bleibt dir nichts anderes übrig als zu einem abwarten und zum anderen nachhaken. Vielleicht hilft es ja, nochmal einen persönlichen Termin zu machen und dem Anwalt mitzuteilen, dass man mit seiner Arbeitsweise nicht ganz einverstanden bist.
Drücke die Daumen,
Tina
Hallo,
an Stelle des Auftraggebers würde ich nach dieser Zeit des Hinhaltens persönlich beim Anwalt aufschlagen, wenn möglich, mit Termin, notfalls auch ohne (besser in den späteren Nachmittagsstunden).
Dann nachfragen, ob und was in all der Zeit erreicht wurde.
Konkret nachfragen, welche Strategie verfolgt wird …
Bei schlechtem Gefühl dann lieber einen anderen/spezialisierteren Anwalt beauftragen, auch wenn zusätzliche Kosten anfallen sollten.
Nicht aufregen 
LG
sine
Ich danke euch allen für Eure Beiträge. In diese Geschichte hat der Anwalt unerwartet angekündigt „bald“ (?) zu reagieren.
Ich bleibe am Ball.
Ivo