Hallo!
Ich habe heute einen Wohngeldantrag gestellt und beziehe derzeit Krankengeld.
Gesetzt des Falles mein Krankengeld wäre zu hoch und meine Mietausgaben zu gering, um einen Anspruch geltend zu machen, wie verhält es sich, wenn sich im kommenden Monat etwas ändert, ich z.B. nicht weiter Krankengeld beziehe sondern Arbeitslosengeld, was wiederum viel geringer ausfallen würde und der Antrag bis dato noch nicht abgelehnt wurde?
Bekomme ich dann auch für diesen Monat Geld (also Oktober) oder erst ab dem nächsten? Theoretisch müßten doch die monatlichen Einnahmen des Bewilligungszeitraums aufs Jahr gerechnet durch 12 veranschlagt werden?
Oder befinde ich mich auf dem Holzweg?
Wer holt mich raus aus dem Wald ;o) Viele Grüße an alle Lesenden und sich mit Fragenden, Marie