Wenn sich das Einkommen während Antragsbearbeitung verringert, ab wann gibt es dann Wohngeld?

Hallo!

Ich habe heute einen Wohngeldantrag gestellt und beziehe derzeit Krankengeld.

Gesetzt des Falles mein Krankengeld wäre zu hoch und meine Mietausgaben zu gering, um einen Anspruch geltend zu machen, wie verhält es sich, wenn sich im kommenden Monat etwas ändert, ich z.B. nicht weiter Krankengeld beziehe sondern Arbeitslosengeld, was wiederum viel geringer ausfallen würde und der Antrag bis dato noch nicht abgelehnt wurde?

Bekomme ich dann auch für diesen Monat Geld (also Oktober) oder erst ab dem nächsten? Theoretisch müßten doch die monatlichen Einnahmen des Bewilligungszeitraums aufs Jahr gerechnet durch 12 veranschlagt werden?

Oder befinde ich mich auf dem Holzweg?

Wer holt mich raus aus dem Wald ;o) Viele Grüße an alle Lesenden und sich mit Fragenden, Marie

hallo Marie,
nun zu deiner Frage,
soweit ich das weiß, mußt du immer zur Wohngeldstelle hin, wenn sich dein Einkommen(Krankengeld oder Alg I) ändert. Denn wenn dein Einkommen mehr oder weniger als 10% ist wird das Wohngeld neu berechnet. So ist es in Berlin.Wenn du dann Alg II bekommst, wird dann dein jetziges Wohngeld mit angerechnet.Ist der Wohngeldantrag abgelaufen und du müßten einen neuen stellen, wird er warscheinlich wie bei mir abgelehnt.
Du bekommst dann Wohngeldzuschuß von Alg II (HartzIV).
Gruß Carola

üblicherweise ist der maßgebliche zeitraum der Monat oder das jahr vor Antragstellung. Ggf. kannst Du bei Ablehnung Widerspruc heinlegen.

gruß, Sabine

Es sieht so aus, dass bei Eingang des Antrages im Oktober auch ab Oktober Wohngeld gewährt wird. Ob dieses gewährt wird, stellt sich bei der Berechnung (sind alle Unterlagen komplett vorgelegt worden? Mitvertrag, Mietwuittungen, Bescheid Krankengeld) heraus. Sobald sich irgendwelche Voraussetzungen ändern, muss dies sofort der Wohngeldstelle mitgeteilt werden, auch während der Laufzeit eines Bescheides, nicht erst, wenn er ausläuft. Geänderte Voraussetzungen können sein: weitere Personen im Haushalt oder andererseits ziehen Personen des Haushaltes aus, Bescheid, wann Krankengeld endet und Bescheid Arbeitslosengeld, Nebenkostenabrechnung, etc…
Alles Gute!

Hallo

Bekomme ich dann auch für diesen Monat Geld (also Oktober) oder erst ab dem nächsten? Theoretisch müßten doch die monatlichen Einnahmen des Bewilligungszeitraums aufs Jahr gerechnet durch 12 veranschlagt werden?

Im Moment weiß ich das nicht so hundertprozentig. Eigentlich wird das Wohngeld neu berechnet, wenn sich während des Bewilligungszeitraums etwas am Einkommen ändert. Früher mal wurde sogar bei ständig wechselndem Einkommen jeder Monat neu berechnet, aber das wird wohl nicht mehr so sein.

Ich denke, dass es günstiger sein kann, wenn das höhere Einkommen von Oktober ganz wegfällt aus der Berechnung (je nachdem wie hoch es war).

Wer holt mich raus aus dem Wald ;o)

Magst du keine Bäume?

Viele Grüße

Hallo Marie,
danke für Deine Anfrage. Leider kann ich Dir hier auch keine Antwort geben, war noch nicht in der Situation und kenne auch keinen, den ich fragen kann.
Hoffentlich konnte Dir in der Zwischenzeit jemand behilflich sein. Dir alle Gute.
Puddelchen