habe gehört, dass man selber schuldig ist, wenn man auf dem eigenen (eingezäunten) Grundstück eine Falle aufstellt (auf welchem Grund auch immer), man schuldig ist, wenn ein Einbrecher in das Grundstück einbricht, da reintritt und sich verletzt. Das gleiche soll gelten, ein Einbrecher vom Hund gebissen wird. Stimmt das?
Ebenso hab ich gehört, dass das Schild „Vorsicht, bissiger Hund“ sinnlos ist, weil man trotzdem Schuld haben soll, wenn der Hund jemanden beißt. Ist das richtig?
habe gehört, dass man selber schuldig ist, wenn man auf dem
eigenen (eingezäunten) Grundstück eine Falle aufstellt (auf
welchem Grund auch immer), man schuldig ist, wenn ein
Einbrecher in das Grundstück einbricht, da reintritt und sich
verletzt. Das gleiche soll gelten, ein Einbrecher vom Hund
gebissen wird. Stimmt das?
Ebenso hab ich gehört, dass das Schild „Vorsicht, bissiger
Hund“ sinnlos ist, weil man trotzdem Schuld haben soll, wenn
der Hund jemanden beißt. Ist das richtig?
in erster Linie sind Einbrecher auch nur Menschen und geniessen deshalb vollen Schutz der eigenen Person, jedenfalls in D.
Vor Jahren kam mal ein Fall aus Cottbus, wo ein Nachtwächter auf einem Autoschrottplatz einen Dieb schön zusammengerötelt in einer Schubkarre für die Polizei bereitgestellt hat. Der konnte gar nicht so schnell gucken, wie er eine Anzeige wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung am Hals hatte. Verurteilt worden ist er auch, ich glaub zu einer Geldstrafe, wollte aber in Berufung gehen. Wahrscheinlich abgeschmettert.
Das ist deutsches Recht Also liebe Opfer, die Täter immer schön zuvorkommend behandeln, ansonsten findet ihr Euch ganz schnell selber auf der Anklagebank wieder
LG
Mikesch
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==> Ich bin also Schuld, aber er hat kein Recht auf Schadenersatz? Auf was hat er dann Recht? Aus dem Link geht aber nicht wirklich hervor, wer Schuld ist, oder?
Ebenso hab ich gehört, dass das Schild „Vorsicht, bissiger
Hund“ sinnlos ist, weil man trotzdem Schuld haben soll, wenn
der Hund jemanden beißt. Ist das richtig?
in erster Linie sind Einbrecher auch nur Menschen und
geniessen deshalb vollen Schutz der eigenen Person, jedenfalls
in D.
Vor Jahren kam mal ein Fall aus Cottbus, wo ein Nachtwächter
auf einem Autoschrottplatz einen Dieb schön zusammengerötelt
in einer Schubkarre für die Polizei bereitgestellt hat. Der
konnte gar nicht so schnell gucken, wie er eine Anzeige wegen
Körperverletzung und Freiheitsberaubung am Hals hatte.
Verurteilt worden ist er auch, ich glaub zu einer Geldstrafe,
wollte aber in Berufung gehen. Wahrscheinlich abgeschmettert.
Das ist deutsches Recht Also liebe Opfer, die Täter immer
schön zuvorkommend behandeln, ansonsten findet ihr Euch ganz
schnell selber auf der Anklagebank wieder
==> voll blöd. Wie will man sich da wehren? Trotzdem Danke
Nur scheint der Einbrecher kein Recht auf Schadensersatz zu
haben.
==> Ich bin also Schuld, aber er hat kein Recht auf
Schadenersatz? Auf was hat er dann Recht? Aus dem Link geht
aber nicht wirklich hervor, wer Schuld ist, oder?
Man ist jedenfalls nicht an ungebetenen Gästen schuld. Wenn diese sich beim Einbruch verletzen tragen diese jegliche Risiken dieser Aktion. Für geladene Gäste dagegen trägt man die volle Fürsorgepflicht.
Ebenso hab ich gehört, dass das Schild „Vorsicht, bissiger
Hund“ sinnlos ist, weil man trotzdem Schuld haben soll, wenn
der Hund jemanden beißt. Ist das richtig?
Ein Hundehalter hat eine Wachpflicht über das ‚liebe Tier‘. Im Fall des Schadensfalls wird ebendieser -trotz Schild- zur Rechenschaft gezogen. Aber auch das Opfer sollte den Hund nicht provozieren.
habe gehört, dass man selber schuldig ist, wenn man auf dem
eigenen (eingezäunten) Grundstück eine Falle aufstellt (auf
welchem Grund auch immer), man schuldig ist, wenn ein
Einbrecher in das Grundstück einbricht, da reintritt und sich
verletzt. Das gleiche soll gelten, ein Einbrecher vom Hund
gebissen wird. Stimmt das?
Wenn du auf deinem Grundstück z. B. eine Rattenfalle aufstellst, haftest du für durch sie verursachte Schäden im Rahmen der üblichen Verkehrssicherungspflicht. Wenn du also vernünftigerweise damit rechnen musst, dass dritte, z. B. der Briefträger, dein Grundstück be- und in die Falle treten könnten, hast du entspr. Schutzmassnahmen vorzunehmen, um derartige Vorfälle zu vermeiden.
Du haftest sicher nicht, wenn der Einbrecher bei Nacht in einen ansonsten unzugänglichen Teil deines Grundstücks einsteigt und sich an deiner Falle unglücklich den halben Fuß abreisst.
Anders sieht es aber aus, wenn du genau weisst, dass die Rotzlöffel aus der Nachbarschaft auch diesen Sommer wieder heimlich nachts in deinen Garten einsteigen und deine Kirschen stehlen werden. Wenn du dann die Falle bewusst aufbaust, dem asozialen Pack mal seine Grenzen aufzuzeigen, wirst du bei Personenschaden massiv Ärger bekommen.
Vor Jahren kam mal ein Fall aus Cottbus, wo ein Nachtwächter
auf einem Autoschrottplatz einen Dieb schön zusammengerötelt
in einer Schubkarre für die Polizei bereitgestellt hat. Der
konnte gar nicht so schnell gucken, wie er eine Anzeige wegen
Körperverletzung und Freiheitsberaubung am Hals hatte.
Verurteilt worden ist er auch, ich glaub zu einer Geldstrafe,
wollte aber in Berufung gehen. Wahrscheinlich abgeschmettert.
Das ist deutsches Recht Also liebe Opfer, die Täter immer
schön zuvorkommend behandeln, ansonsten findet ihr Euch ganz
schnell selber auf der Anklagebank wieder
Was darf Otto Mustermann im Rahmen von § 127 (1) Satz 1 StPO? (Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.)
Mal ein Beispiel. Jemand angelt in meinem Gewässer ohne Erlaubnis. Er kann oder will sich nicht ausweisen. Darf ich angemessenen körperlichen Zwang verwenden, um ihn bis zum Eintreffen der Polizei am Ort zu behalten? Und was ist angemessen, wenn er dann zum Angriff übergeht?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
Ebenso hab ich gehört, dass das Schild „Vorsicht, bissiger
Hund“ sinnlos ist, weil man trotzdem Schuld haben soll, wenn
der Hund jemanden beißt. Ist das richtig?
ich habe vor kurzer Zeit im Radio (oder wars bei www) den Fall einer Pferdebesitzerin gehört: Sie hatte am Zaun ein Schild aufgestellt mit der Aufschrift: Bitte nicht füttern. Der lokale Kindergarten hat es sich aber bald zur Tradition gemacht, dort vorbeizugehen und die Pferde zu streicheln und zu füttern. Eines Tages als das wieder mal passierte, war sie zufällig da und hat die Kindergärtnerin gebeten wegzugehen, da die Pferde beissen können. Die Kindergärtnerin hats nicht gemacht, ein Kind wurde gebissen, die Pferdehalterin(!) auf Schmerzensgeld verklagt und verurteilt!
Also Schlidchen aufstellen reicht nicht, besser ist eine 4 m hohe Mauer mit Stacheldraht und Elektrozaun auf der Krone!
Das ist deutsches Recht Also liebe Opfer, die Täter immer
schön zuvorkommend behandeln, ansonsten findet ihr Euch ganz
schnell selber auf der Anklagebank wieder
Richtig ist:
Nur das tun, was Festnahmerecht einerseits und Notwehr bzw. Nothilfe andererseits erlauben.
Wäre ja noch schöner, wenn man einen Einbrecher beliebig verprügeln dürfte!
in erster Linie sind Einbrecher auch nur Menschen und
geniessen deshalb vollen Schutz der eigenen Person, jedenfalls
in D.
besser als erst schiessen, dann fragen
Vor Jahren kam mal ein Fall aus Cottbus, wo ein Nachtwächter
auf einem Autoschrottplatz einen Dieb schön zusammengerötelt
in einer Schubkarre für die Polizei bereitgestellt hat. Der
konnte gar nicht so schnell gucken, wie er eine Anzeige wegen
Körperverletzung und Freiheitsberaubung am Hals hatte.
Verurteilt worden ist er auch, ich glaub zu einer Geldstrafe,
wollte aber in Berufung gehen. Wahrscheinlich abgeschmettert.
Vielleicht hat es was mit einem Verhältnismässigkeitsgrundsatz zu tun ? Wenn ein Bär von Man (Wachmann) einen Hänfling (Einbrecher) fängt, denn ist eine Körperverletzung i.d.R. unverhältnismässig. Es reicht in dem Moiment aus, den Einbrecher festzuhalten (im Kabuff einsperren oder mit Kabelbindet fesseln) aus. Alles andere ist reine Willkür. Anders siht es aus, wenn der Einbrecher den Wachmann angreift und/oder körperlich überlegen ist. Dies geht aus deiner Schilderung nicht hervor, daher gehe ich mal von einer Willkürmassnahme aus, die zu Recht geahndet wurde.
Gut, daß wir nicht in den USA sind…
Terence Dickson
aus Bristol/Pennsylvanien versuchte das Haus, das er soeben beraubt hatte,
durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die Garagentür zu
öffnen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur
Garage in Schloss gefallen war. Mr. Dickson musste 8 Tage in der Garage
ausharren, denn die Hausbesitzer waren im Urlaub. Er ernährte sich von
einem Kasten Pepsi-Cola und einer großen Tüte Hundefutter. Das Gericht
sprach ihm wegen der erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000 $
Schmerzensgeld zu, zahlbar von der Einbruchdiebstahl- Versicherung des
Hauseigentümers.
Andererseits - bei einer derartig offenkundig erfundenen Geschichte ist eine Recherche nach dem Wahrheitsgehalt wirklich überflüssig. Fällt ja auch mächtig schwer, bei den Stella Awards selbst mal nachzuschauen: http://www.stellaawards.com/2004.html
Glaubst du jede Lüge, wenn sie nur schwarz auf weiss zu lesen
ist?
Na klar! Habe ich so gelernt!
Andererseits - bei einer derartig offenkundig erfundenen
Geschichte ist eine Recherche nach dem Wahrheitsgehalt
wirklich überflüssig. Fällt ja auch mächtig schwer, bei den
Stella Awards selbst mal nachzuschauen: http://www.stellaawards.com/2004.html
Jedermann darf festnehmen, wen er auf frischer Tat ertappt
oder verfolgt hat.
ist das festnehmen nicht nur zum Zwecke der Feststellung der Personalien erlaubt? Also, kann ich auch dann jemanden festnehmen (und warten bis die Polizei kommt), wenn ich ihn kenne, bzw. er sich unzweideutig ausweisen kann?
Glaubst du jede Lüge, wenn sie nur schwarz auf weiss zu lesen
ist?
Na klar! Habe ich so gelernt!
Sorry, wenn ich etwas grob war. Mich ärgerts halt immer wieder, wenn derartige Hoaxes für bare Münze genommen werden. Insbesondere dann, wenn auch ein Laie mit geringem Aufwand den tatsächlichen Wahrheitsgehalt recherchieren könnte.