Hallo!
Habe da mal eine Frage zur Haftung bei Unfällen. Angenommen, der Arbeitgeber lädt zu einem sportlichen Event ein - z.B. ein Fußballturnier - die Teilnahme ist natürlich freiwillig und unentgeltlich, aber „Ausrichter“ ist der Arbeitgeber. Wer haftet denn nun, wenn sich ein Mitspieler bei diesem Turnier verletzt und längere Zeit ausfällt (z.B. länger als 6 Wochen)? Wie sieht es aus mit Folgeschäden, die auf diese Verletzung zurückzuführen sind?
Vielen Dank für eure Hinweise,
Thomas
Hallo Thomas,
ob nun Betriebssport, Betriebsausflug oder was auch immer - derartige Events sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Verletzt sich ein AN dabei, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die durch die Verletzung entstehenden Kosten.
Grüße
Renee
Hallo Renee und Thomas,
ob nun Betriebssport, Betriebsausflug oder was auch immer -
derartige Events sind durch die gesetzliche Unfallversicherung
abgedeckt. Verletzt sich ein AN dabei, übernimmt die
zuständige Berufsgenossenschaft die durch die Verletzung
entstehenden Kosten.
Eine Anmerkung dazu:
Bei der letzten Arbeitsschutzausschußsitzung habe ich erfahren, dass die Berufsgenossenschaften angefangen haben, bei betriebsübergreifenden Turnieren den Betriebssportcharakter zu verneinen und behaupten, das es eine reine Sportveranstaltung sei, die nicht über die BG versichert ist.
Gruß
Karsten