Es ist furchtbar. Entschulidige! Es ist frappierend!
Wenn Sie sich wünschen, können wir den Vertrag beenden
Wenn Sie sich das wünschen, können wir den Vertrag beenden
Wenn Sie das wünschen, können wir den Vertrag beenden.
Wenn Sie es wünschen, können wir den Vertrag beenden.
Es ist wirklich erstaunlich, was man alles mit der Sprache anstellen kannst. Die Frage ist nur, welche Variante korrekt ist und warum. Ob ihr mir weiter helfen könntet?
Die erste Variante ist falsch: Man kann sich nicht selbst wünschen. Entsprechend geht auch „Wenn Sie sich wünschen, (Hilfs-)Verb …“ nicht.
Der Satz müsste dann heißen: „Wenn Sie sich wünschen, dass wir den Vertrag beenden, können wir das tun“.
Die übrigen Sätze sind korrekt, wobei man „Wenn Sie sich das wünschen…“ in dem Zusammenhang eher nicht sagen würde. Sich etwas wünschen" bedeutet m.E. in viel höherem Maße als „etwas wünschen“, dass der Wünschende keine Autorität besitzt und die Erfüllung des Wunsches vom Wohlwollen seines Gegenübers abhängt.
Entsprechend der Erklärung von @Kannitverstan müßte der erste Satz lauten:
„Wenn Sie es sich wünschen, können wir den Vertrag beenden“
Also wie im 4. Satz. Auch im Vergleich zum 2. Satz: „es sich“ und sich das" sind gleichwertig.
Im Kontext eines Vertrages würde man aber die reflexiven Formen „sich etwas wünschen“ wohl eher nicht verwenden.