Person A zeigt Person B wegen Nachstellung an. Da aus der Vernehmung klar hervorgeht, dass Person B nicht der TÄter ist zeigt Person B nun Person A wegen Falscher AUssage und allen möglichen Delikten an.(Nennt sich das so?HAlt alle Straftaten die in dem Fall möglich sind).Wenn der Staatsanwalt das Verfahren nun einstellen würde, könnte Person B dann trotzdem zivilrechtlich gegen Person A vorgehen?Oder sollte Person B das in jedem Fall machen?Der zivilrechtszug wäre von der REchtsschutz gedeckt.Aber auch wenn der Staatsanwalt die Sache einstellt? HAt das eine überhaupt was mit dem anderen zu tun?
Nein, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, und darauf wird der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft sogar wohl noch mal ausdrücklich hinweisen.
Levay