Wenn Väter ihre Unterhaltsverpflichtung

nicht nachkommen!

Jeder Elternteil haben Rechte und Pflichte; der Ex-Ehemann meiner Freundin zahlte schon während des Trennungsjahr sehr unregelmässig Unterhalt. Dann hat sie im Mai nichts bekommen und vor 14 Tage meldete er sich arbeitslos; also, wird sie demnächst auch keinen Unterhalt für die Kinder bekommen. Sie könnte beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen; aber nur für ein Kind, da ein Kind 13 Jahre alt ist. (Unterhaltsvorschuss wird nur für Kinder bis 12 J. gewährt). Sie geht arbeiten (3/4 Stelle) und kommt natürlich mit den ganzen Kosten (die Miete frisst fast 50 % des Nettolohns) nicht klar. So dachten wir zusammen, für das größere Kind Sozialhilfe zu beantragen: nach dem Sozialamt aber, verdient sie sogar „sehr gut“. Sie bekommt kein CENT! Ich habe persönlich keine Kinder (es hat sich leider - oder zum Glück? - nicht ergeben) und würde mich in ihrer Stelle genauso „verarscht“ fühlen. Sie bleibt sozusagen „alleine auf der Strecke“, Beispiel Sommerferien: sie muss eine Tagesmutter suchen, da sie den Job gewechselt hat und zz. keinen Urlaub bekommen kann (sie muss andere, die den Urlaub schon geplant hatten, vertreten); die „günstigste“ Tagesmutter nähme für vier Wochen 400 € … ein drittel von ihrem Nettolohn … also … kann sie gar nicht machen! Aber wohin mit dem Kind? Der Vater ist zwar arbeitslos und könnte das Kind nehmen, aber so gut wie ich ihn kenne, würde er ihr später vorwerfen, dass er gar keine Arbeit suchen konnte, weil er auf das Kind aufpassen musste (lächerlich!). Ich weiss wirklich keinen Rat und es tut mir einfach Leid, dass ich ihr nicht helfen kann. Aber vielleicht wisst ihr ja einen Tipp???

Lieben Dank
eure Clarisse

Moin!

Ich werde mal probieren, Stück für Stück eine Antwort hinzubekommen.

Dann hat sie im Mai nichts bekommen
und vor 14 Tage meldete er sich arbeitslos; also, wird sie
demnächst auch keinen Unterhalt für die Kinder bekommen.

Leider schreibst Du nichts zur finanziellen Gesamtsituation. Die Arbeitslosigkeit bedeutet nicht unbedingt sofort, das kein Unterhalt gezahlt werden kann. Erstmal müßte die Höhe des ALG bekannt sein, dann kann das erst beurteilt werden.

Sie
könnte beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen; aber nur
für ein Kind, da ein Kind 13 Jahre alt ist.
(Unterhaltsvorschuss wird nur für Kinder bis 12 J. gewährt).

Und warum dann nicht wenigstens für ein Kind? Wie alt ist denn das andere Kind?

Sie geht arbeiten (3/4 Stelle) und kommt natürlich mit den
ganzen Kosten (die Miete frisst fast 50 % des Nettolohns)
nicht klar. So dachten wir zusammen, für das größere Kind
Sozialhilfe zu beantragen: nach dem Sozialamt aber, verdient
sie sogar „sehr gut“. Sie bekommt kein CENT!

Also mal ganz klar gesagt: Ich kann das so nicht beurteilen. Eigentlich kenne ich mich mit der Thematik ganz gut aus, aber ohne Details von Dir ist das ganze einfach nur nicht zu beurteilen.
Wieviel verdient sie denn genau? (Möglichst Brutto & Netto)
Hat sie beide Kinder allein auf der Steuerkarte?
Bekommt sie Kindergeld?
Wieviel Miete zahlt sie genau? (Warm & Kalt!)
Wieviele Zimmer hat die Wohnung & Wieviele Quadratmeter?
Welche Versicherungen hat sie? Wieviel zahlt sie dafür monatlich?
Irgendwelche Kreditverpflichtungen?
Wo lebt sie denn?

Wenn Du mir diese Fragen beantwortest, könnte ich mal versuchen, das ganze genauer zu betrachten.

Sie bleibt sozusagen „alleine auf der
Strecke“, Beispiel Sommerferien: sie muss eine Tagesmutter
suchen, da sie den Job gewechselt hat und zz. keinen Urlaub
bekommen kann (sie muss andere, die den Urlaub schon geplant
hatten, vertreten); die „günstigste“ Tagesmutter nähme für
vier Wochen 400 € … ein drittel von ihrem Nettolohn … also
… kann sie gar nicht machen! Aber wohin mit dem Kind?

Gibt es bei Euch keine Kita?

Der Vater ist zwar arbeitslos und könnte das Kind nehmen, aber so
gut wie ich ihn kenne, würde er ihr später vorwerfen, dass er
gar keine Arbeit suchen konnte, weil er auf das Kind aufpassen
musste (lächerlich!).

Diese Begründung wäre tatsächlich lächerlich. Aber was würde es ändern? Wenn der Vater bereit wäre, sich um seine Kinder zu kümmern, warum nicht? Ob er nun so keinen Job hat oder so? Spielt das ´ne Rolle?

Ich weiss wirklich keinen Rat und es tut
mir einfach Leid, dass ich ihr nicht helfen kann. Aber
vielleicht wisst ihr ja einen Tipp???

Vielleicht schon. Dazu bräuchte ich aber erstmal ein paar weitere Info´s von Dir. Wenn Du das hier nicht öffentlich schreiben möchtest, dann kannst Du mich auch gern anmailen. Auf jeden Fall könnte ich mir dann den Fall mal genauer anschauen.

Lieben Dank

Gern geschehen.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Hallo Clarisse,

Jeder Elternteil haben Rechte und Pflichte; der Ex-Ehemann
meiner Freundin zahlte schon während des Trennungsjahr sehr
unregelmässig Unterhalt.

Wenn sie verheiratet waren, gibt es doch garantiert einen einklagbaren Titel, aus dem hervorgeht, was der Kindesvater im Monat für die Kinder zu zahlen hat!?

Dann hat sie im Mai nichts bekommen
und vor 14 Tage meldete er sich arbeitslos; also, wird sie
demnächst auch keinen Unterhalt für die Kinder bekommen.

Das ist so nicht richtig. Wenn er sich arbeitslos gemeldet hat, muss er den obengenannten Titel ändern lassen. Das ist aber sein Ding. Hat er das nicht getan, so gelten die Beträge des Titels.

Sie
könnte beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen; aber nur
für ein Kind, da ein Kind 13 Jahre alt ist.
(Unterhaltsvorschuss wird nur für Kinder bis 12 J. gewährt).

Um ganz genau zu sein: Unterhaltsvorschuss wird nur für maximal sechs Jahre gewährt und maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Der Unterhaltsvorschuss ist aber nicht identisch mit den eigentlichen Unterhaltsverpflichtungen des Vaters, sondert liegt bei dem Mindestunterhaltssatz für ein Kind. Das ist altersabhängig festgelegt.

Deine Freundin sollte auf jeden Fall zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft beantragen. Da muss sie sich wenigstens nicht um die Formalitäten bei der Vorschusszahlung kümmern. Und das Jugendamt fordert sein Geld garantiert vom Kindesvater zurück.

Sie geht arbeiten (3/4 Stelle) und kommt natürlich mit den
ganzen Kosten (die Miete frisst fast 50 % des Nettolohns)
nicht klar.

50 Prozent des Nettolohns für Miete? Das ist aber sehr viel. Als Faustformel sagt man eigentlich immer, mehr als ein Drittel sollte die Miete nicht ausmachen, sonst wird es unter Umständen kritisch. Und diese „Umstände“ sind anscheinend ja nun eingetreten. Ich rate zu einem Umzug in eine angemessenere Wohnung!

So dachten wir zusammen, für das größere Kind
Sozialhilfe zu beantragen: nach dem Sozialamt aber, verdient
sie sogar „sehr gut“. Sie bekommt kein CENT!

Dann ist das wahrscheinlich in der Tat so… Ohne jetzt Deiner Freundin zu nahe treten zu wollen, aber vielleicht lebt sie doch etwas über ihre momentanen Verhältnisse?

Ich habe
persönlich keine Kinder (es hat sich leider - oder zum Glück?

  • nicht ergeben) und würde mich in ihrer Stelle genauso
    „verarscht“ fühlen.

Das geht leider sehr vielen alleinerziehenden Müttern so. Ich bin zwar inzwischen wieder verheiratet, aber der Kindesvater hat noch nie!! auch nur einen Cent gezahlt, und wenn man verheiratet ist, bekommt man nicht einmal mehr Unterhaltsvorschuss!

Sie bleibt sozusagen „alleine auf der
Strecke“, Beispiel Sommerferien: sie muss eine Tagesmutter
suchen, da sie den Job gewechselt hat und zz. keinen Urlaub
bekommen kann (sie muss andere, die den Urlaub schon geplant
hatten, vertreten);

Ich rate Deiner Freundin dringend, mit ihrem Arbeitgeber zu sprechen. Als Alleinerziehende mit schulpflichtigen Kindern wird sie beim Urlaub bevorzugt, zum Beispiel wenn es sich um Schließzeiten der Hortunterkünfte handelt. Andererseits: So viel Urlaub wie es Ferien gibt, hat kein Arbeitnehmer im Jahr. Da muss sie sich etwas ausdenken!

die „günstigste“ Tagesmutter nähme für
vier Wochen 400 € … ein drittel von ihrem Nettolohn … also
… kann sie gar nicht machen!

Hort in einer nahegelegenen Kita. Kostet nicht die Welt und ist für die Kinder eine wirklich gute Sache!

Aber wohin mit dem Kind?

Oma? Freunde? Verwandte? Zur Not mit auf Arbeit nehmen, wenn das Kind noch zu klein ist. Das 13-jährige Kind allerdings ist ja wohl alt genug, um einige Stunden in den Ferien sich selbst zu beschäftigen, oder? Sie, Deine Freundin, arbeitet ja nun nicht einmal voll, sodass es sich also um maximal 7 Stunden handeln dürfte! Und im Extremfalls kann das große Kind auch auf das jüngere ein erzieherisches Auge werfen, denke ich.

Der
Vater ist zwar arbeitslos und könnte das Kind nehmen, aber so
gut wie ich ihn kenne, würde er ihr später vorwerfen, dass er
gar keine Arbeit suchen konnte, weil er auf das Kind aufpassen
musste (lächerlich!).

Was er denkt und sagt, kann Deiner Freundin doch schnuppe sein. Zwingen wird sie ihn sowieso nicht können, sich Arbeit zu suchen.

Ich weiss wirklich keinen Rat und es tut
mir einfach Leid, dass ich ihr nicht helfen kann. Aber
vielleicht wisst ihr ja einen Tipp???

Siehe oben!

Viele Grüße
Jana