Wenn während einer Wahlperiode des BR der Vorsitzende sein Amt niederlegt, kann dann der Stellvertreter zum Vorsitzenden gewählt werden?
Wenn während einer Wahlperiode des BR der Vorsitzende
sein Amt
niederlegt, kann dann der Stellvertreter zum Vorsitzenden
gewählt werden?
Klar, das ist möglich. Aber Vorsicht: Der gesamte BR muss
wählen und es muss alles dokumentiert werden, dass es
später keinen Ärger gibt.
Wenn während einer Wahlperiode des BR der Vorsitzende sein Amt
niederlegt, kann dann der Stellvertreter zum Vorsitzenden
gewählt werden?
Hallo, ich bin kein Jurist/Arbeitsrechtler; ein solcher sollte jedoch im Zweifelsfall konsultiert werden.
M.E. kann jedes Mitglied des BR zum Vorsitzenden gewählt werden. Der Stellvertreter hat diesbezüglich keine Sonderrechte, kann jedoch gewählt werden.
§ 26 BetrVG
Vorsitzender
Zweiter Teil (Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat)
Dritter Abschnitt (Geschäftsführung des Betriebsrats)
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Gunter Vogt
Hallo, tut mir leid, aber ich bin Versicherungsexperte / Versicherungsfachmann. Wie mein Name bei deiner Frage auftauchen kann, weiß ich nicht … kam aber schon öfters vor.
Gruß Bernd
Wenn während einer Wahlperiode des BR der Vorsitzende sein Amt
niederlegt, kann dann der Stellvertreter zum Vorsitzenden
gewählt werden?
Wenn während einer Wahlperiode des BR der Vorsitzende sein Amt
niederlegt, kann dann der Stellvertreter zum Vorsitzenden
gewählt werden?
Weiß nicht genau vermute aber ja
Wenn während einer Wahlperiode des BR der Vorsitzende sein Amt
niederlegt, kann dann der Stellvertreter zum Vorsitzenden
gewählt werden?
ich weiß nicht wer mich als spezi für rechtsfragen ausgewählt hat?aber ich kann solche fragen nicht beantworten.bin halt fachmann für elektrik und nicht für justiz
MfG gewitterfan
Hallo,wenn der Vorsitzende sein Amt niederlegt,aber dem BR weiter zur Verfügung steht,gehe ich davon aus das, genau wie nach der BR-Wahl, eine konstituirende Sitzung einberufen und ein neuer Vorsitzender gewählt wird.Dieses kann (nicht muß)auch der stellvertreter sein.Und auch wenn der Vorsitzende aus dem BR ausscheidet, rückt automatisch das erste Ersatzmitglied nach und ist bei der konstituirenden Sitzung dabei.Wer als Vorsitzender gewählt wird entscheiden so oder so ausschließlich die gewählten BR-Mitglieder.Im Zweifel kann man immer bei der Gewerkschaft anrufen und sich erkundigen.Ich bin nicht bei der Gewerkschaft oder in einem BR tätig,war als Wahlvorstand an den Neuwahlen beteiligft,deswegen ist meine Antwort nur die nächstliegende Vermutung meinerseits.
Gruß,Franz-Xavier