… dann eher ausziehen.Wir bekommen von unseren Vermietern seit 3 Jahren freche Briefe und werden gemobbt. Wir sind ruhig, suchen kein Streit und bezahlen pünktlich unsere Miete, aber die lassen uns nicht in Ruhe leben. Die beobachten uns rund um die Uhr. Das ist nicht zum aushalten.Unser Hund dürfen wir auch nicht mehr mit in der Wohnung nehmen, obwohl wir mit einem Hund eingezogen sind. Und die verlangen von uns mit Datum und letzte Mahnung die komplette Wohnung zu renovieren, obwohl unser Wohnzimmer und Schlafzimmer noch einwandfrei aussehen. In der Küche haben wir Schimmel an der Wand, den wir aber jetzt entfernt haben,wir wollten die Küche schon längst renovieren,aber wir wollen schon seit einiger Zeit ausziehen und unser Vermieter hat uns nahe gelegt auch auszuziehen. Wir haben aber noch nicht gekündigt und haben jetzt eine Wohnung in Aussicht mit Hund. Nun unsere Frage , können wir unter diesen Umständen eher ausziehen? Liebe Grüße Fam .Fischer
Hallo Fam. Fischer,
da kann ich leider nicht helfen, dass ist Vertragsrecht.
Ich kann ihnen nur raten zum Mieterbund zu gehen oder zu einem Anwalt Schwerpunkt Mietrecht.
Alle Briefe mitnehmen! Das könnte Nötigung sein!!!
Für die Renovierung gibt es gesetzliche Klauseln, außer, es steht im Mietvertrag: In den Urstand zurück versetzen, dann müssen bunte Wände z.B. wieder geweißt werden …
So wie sich der Fall schildert: Schnell ausziehen, und die Anwälte sollen das mit der Miete klären!
Viel,viel Glück
LG
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Danke für die Auskunft.
Hallo Familie Fischer,
Ausziehen geht erst wenn die komplette Wohnung renoviert wurde,da könnt ihr nichts machen,das ist leider Vorschrift.
Wegen den bösen Briefen etc. empfehle ich euch einen Anwalt aufzusuchen,was er da macht geht ja wohl gar nicht.
Beim beobachten macht er sich strafbar.
Hallo. Deutschland hat Gesetze. Am Besten Sie gehen zum Mieterschutzbund. Man kann den Beitrag an Ort und Stelle bezahlen, der in der Regel nicht sehr hoch ist- jedoch jeden Cent Wert, da man gleich rechtliche Auskunft bekommt. Und das Beste, wenn der Fall mit dem Auszug abgeschlossen ist und nichtjahrelange Gerichts-Stritigkeiten folgen…
Viel Glück - Helena…
Das Recht zur fristlosen oder außerordentlichen Kündigung haben Mieter und Vermieter nur bei ganz groben Verstößen, z.B. bei erheblicher Gefährdung der Gesundheit oder wenn eine Vertragspartei unzumutbar ist. Was bei Euch passiert ist eine Grauzone, das wird nicht ausreichen.
Wegen dem Hund würde ich im Mietvertrag nachlesen, da ist geregelt ob Haustiere gehalten werden dürfen.
Wenn Euer Vermieter Euch sowieso loswerden möchte, könntet Ihr ihm die Sache mit dem sofortigen Auszug schmackhaft machen. Er entläßt Euch aus dem Mietvertrag,
und verzichtet auf Einhaltung der Kündigungsfrist. Ihr könnt ihm anbieten einen Nachmieter zu finden. Oder Euch bei der Kdg.frist auf einen Monat oder max. zwei einigen (schriftlich fixieren). Ihr erspart ihm einen Rechtsstreit, Papierkrieg, hinterlaßt die Wohnung in einem angemessenen Zustand (der noch auszuhandeln ist) und verschwindet. Wenn Ihr Eurem Vermieter klar macht dass Ihr ansonsten die Sache noch ein paar Jahre lang aussitzt (wer nimmt schon eine Familie mit Kindern und Hund) wenn er das Angebot nicht annimmt, habt Ihr vllt. Erfolg. Nur so eine Idee. Strategie und Verhandlung.
Zur Renovierungspflicht und den Schönheitsreparaturen: Es wäre interessant, den Mietvertrag zu lesen, da sind die Bedingungen ja vereinbart. Es kommt auf den genauen Wortlaut an! Laut Gesetz sind Klauseln die starre Fristen enthalten (Küche muß alle 2 Jahre gestrichen werden), unwirksam. Unwirksam ist auch, wenn die laufende Renovierung UND die Endrenovierung auf den Mieter abgewälzt werden. In diesen Fällen braucht der Mieter gar nicht renovieren.
Wenn im Vertrag steht, die Schönheitsreparaturen sind regelmäßig auszuführen, in der Regel alle … Jahre, dann sieht es schon anders aus. Der Mieter muß die Schönheitsreparaturen machen. Aber nur, wenn es nötig ist. Sehen die Räume noch gut aus, muß keine Renovierung erfolgen.
Die geforderte Endrenovierung ist unwirksam. Ihr solltet aber nachweisen können, dass Ihr die Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß ausgeführt habt. WoZi und SchlaZi sind noch OK, schreibt Ihr. Küche ist entschimmelt, müßte aber renoviert werden. Würde ich also machen. Manchmal reicht ja ein Topf Farbe. Auch Türrahmen, Fensterrahmen von innen und Heizkörper zählen zu den Schönheitsreparaturen. Also auch da mal nachsehen ob noch alles OK ist. Manchmal reicht ja schon übertupfen oder Ausbessern kleiner Stellen damit es anständig aussieht.
Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen, eine andere. Rechtsstreitigkeiten vor Gericht dauern lange, machen Arbeit und kosten Geld. Besser ist es, sich zusammen zu setzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Hier gibt es ein Übergabeprotokoll. http://www.mietrecht-einfach.de/downloads/uebergabep….
Zeugen mitnehmen, Fotos machen, auch von Details. Auch Waschbecken, Armaturen, Duschtüren, Heizkörper, Türrahmen etc. im Detail ablichten. Sollte z.B. ein Sprung im Waschbecken oder Hundekratzspuren am Parkett sein, darf der Vermieter Schadensersatz fordern. Dübel- und Bohrlöcher zukitten. Quittungen organisieren als Nachweis für laufende Renovierungen. Alles tun, damit Ihr auf der sicheren Seite seid.
Knackpunkt ist immer die Kaution. Besser wäre es, Ihr habt keine gezahlt oder vereinbart mit dem Vermieter, dass er die restliche Miete mit der Kaution verrechnet. So mache ich das immer damit ich nicht hinter dem Geld hinterherlaufen muß.
Wenn noch Fragen sind dürft Ihr gern noch mal schreiben.
Liebe Familie Fischer,
unter solchen Umständen wollte ich auch nicht leben.Das heißt also - ausziehen. Ob das allerdings vorher sein kann weiß ich auch nicht. Gehen sie zu einem Anwalt und erkundigen sie sich.Das ist nicht teuer und wenn sie eine Rechtschutzversicherung haben kostet es gar nichts. Dort kann man sie über ihre Rechte aufklären. Also nix wie weg von solchen bösen Menschen, da wird man nicht mehr froh.
Liebe Grüße, Gerti
Danke, Sandra für die Auskunft, hilft uns sehr.
Danke , liebe Gerti für die nette Antwort.
hallo
zu mietrecht unbedingt rechtsanwalt einschalten, denn
alle mietvertraglichen renovierungsverpflichtungen sind gegenstandslos, wenn übliche verwohnung nicht überschritten wird - aber was ist übliche verwohnung?
wenn einzug mit hund anfangs geduldet wurde, kann kein nachträgliches verbot ausgestellt werden, aber wurde denn geduldet?
wenn der auszug nur mündlich nahegelegt wurde, ist der fristlose auszug schwer zu begründen, denn ein solch mobbender vermieter wird alle register ziehen, ihre kaution einzubehalten. daher klären mit dem RA wie mann das hinbekommt und bei der übergabe RA mit anwesend sein lassen, denn nur bei der übergabe selbst benannte mängel können später zum abzug gebracht werden. aber das muß der RA ihnen sagen, im übrigen sollten sie ihre nebenkostenabrechnungen durch einen mietrechtspezialisierten RA prüfen lassen, hier ergeben sich meist massive ansprüche gegen den vermieter, die sie als laie nicht erkennen !
im übrigen wäre die vorlage der frechen briefe mithin auch ein grund das mietverhältnis als zerrüttet zu bezeichnen und eine fristlose kündigung zu begründen, aber auch das sollte juristisch unangreifbar umgesetzt werden. Aber merke: nur ein auf mietrecht spezialisierter RA kloppt da richtig drauf, adressen geben der mieterschutzbund, verbraucherschutzberater oder die IHK oder mal im internet googlen, wer in der pesse sich in ihrer region für mieterschutz profiliert hat.
danke für die Antwort.
Hallo,
das ist eher eine Rechtsfrage als eine Mobbingfrage. Kenne mich mit Mietrecht aber gar nicht aus. Wenn ich umgezogen bin, habe ich den Auszugstermin meist mit den Vermietern verhandelt. Die sind mir (fast) immer entgegengekommen.
Und wenn eure Vermieter eh wollen, dass ihr auszieht, werden die ja vielleicht gar nichts dageben haben.
Liebe Grüße
Stefan
Hallo,
ich würde sagen, wenn der Vermieter euch schon nahe gelegt hat, dass ihr ausziehen sollt, wird er doch sicher zustimmen, wenn ihr schnell eine andere Wohnung habt.
Sonst würde ich auf Verletzung der Vertragspflichten plädieren.
Zitat: "Verletzt ein Vertragspartner schulfhaft seine vertraglichen Verpflichtungen in solchem Maße, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung (nach § 554 a BGB).
Vielleicht hilft euch das etwas weiter. Viel Glück und liebe Grüße
Sabine Kruse
ola tina62, solche narzistische Gecken Charaktere enden nur in Verehrung )verarschung( Sie brauchen Bestätigung durch Opfer: wegen, Aussen Fix, Innen Nix. Eine Art ausgebranntem Sozialdenken, immer mehr erreichen ohne Zufrieden sein und artet in völlig Asozialem Grössenwahn, Eitelkeit und Neid mit Geiz: schlechtes Gewissen bewirkt absolut illegale Aktionen, spr. Abzocken= draufzahlen/ wo bleibt die Gerechtigkeit; ausziehen sofort, Kontakt abbrechen, denn Lieblingsbeschäftigung= Gerichtliche Anerkennung, ohne Gewissen egal ob gerechtfertigt =das ist gewinnen in einem Psychokrieg. Die Wohnug mit Hund auch als Übergang lohnend ! Gebrannte Kinder; dies Trauma ersparen und vorzeitahnend klare Trennung vornehmen. Alles verlorene Zeit, ausser man lernt die Feindesliebe ? Doch gg. Lügen, dummen und Matscho Gewalt ist nur Abgrenzung sinnvoll= Freundschaft suchen und auf Gefühle horchen. Viel Glück und Friede mit Euch allen. Moobikto
… dann eher ausziehen.Wir bekommen von unseren Vermietern
seit 3 Jahren freche Briefe und werden gemobbt. Wir sind
ruhig, suchen kein Streit und bezahlen pünktlich unsere Miete,
aber die lassen uns nicht in Ruhe leben. Die beobachten uns
rund um die Uhr. Das ist nicht zum aushalten.Unser Hund dürfen
wir auch nicht mehr mit in der Wohnung nehmen, obwohl wir mit
einem Hund eingezogen sind. Und die verlangen von uns mit
Datum und letzte Mahnung die komplette Wohnung zu renovieren,
obwohl unser Wohnzimmer und Schlafzimmer noch einwandfrei
aussehen. In der Küche haben wir Schimmel an der Wand, den wir
aber jetzt entfernt haben,wir wollten die Küche schon längst
renovieren,aber wir wollen schon seit einiger Zeit ausziehen
und unser Vermieter hat uns nahe gelegt auch auszuziehen. Wir
haben aber noch nicht gekündigt und haben jetzt eine Wohnung
in Aussicht mit Hund. Nun unsere Frage , können wir unter
diesen Umständen eher ausziehen? Liebe Grüße Fam .Fischer
Sehr geehrte Familie Fischer,
es handelt sich um eine Rechtsfrage, die ich Ihnen nicht beantworten kann.
Ein Spezialist für das Mietrecht wird Ihnen sicher weiterhelfen können.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Südwesten
Ihr Martin Adler