sitzt der dritte zwischen den Stühlen…
Hallo liebe Wissende,
es geht mal wieder um A und die Mietpfändung durch das Finanzamt, bereits behandelt in diesem Artikelbaum:
/t/finanzamt-pfaendet-vermieter/6475989/12
Jetzt erhielt A ein Schreiben von einer Volksbank. Dort wird auf einen in Kopie beiliegenden Abtretungsvertrag aus dem Jahr 2007 zwischen der Bank und dem Vermieter B hingewiesen. B hat sämtliche Mietzinsansprüche an die Bank abgetreten.
Die Bank behauptet nun, ihre Ansprüche seien zeitlich vor der Pfändung durch das Finanzamt erfolgt und damit vorrangig. A befreite sich nur von seiner Mietschuld, wenn er weiterhin auf das Konto des Vermieters B überwiese und er müsste bei Überweisung an das Finanzamt dennoch an B zahlen.
Das Finanzamt schrieb, bei Mietzahlung an B müsse A dennoch den Betrag an das Finanzamt überweisen.
Was ist denn nun richtig? Geht das Finanzamt vor oder die ältere Forderung der Bank?,
A würde am liebsten sämtliche Zahlungen zurückhalten, bis der Sachverhalt geklärt ist…?
Vielen Dank für Antwort
Grüsse
Jörg
Hallo Jörg,
in diesem Fall wäre A sehr zu bedauern. Die Situation scheint so verzwickt zu sein, dass wahrscheinlich nur ein Anwalt die Lage von A klären kann. Auch wenn A dadurch eventuell am Ende auf zusätzliche Kosten sitzen bleibt, dürften diese Kosten geringer sein als wenn er nichts oder etwas Falsches unternimmt.
Gruß
Horst
Hallo,
relativ einfach:
es kommt immer auf die Zustellung beim Drittschuldner an und nicht auf das Abtretungsdatum; zwar mag die Bank das ältere Abtretungsdatum haben, allerdings hätte die Bank die Abtretung dem Mieter vor der Pfändung des Finanzamtes anzeigen müssen; da erst die Pfändung kam, ist diese vorangig, die Abtretung nachrangig.
Die richtige Vorgehensweise wäre also, der Bank mitzuteilen, dass die Abtretung nach der Pfändung des Finanzamtes zugegangen ist.
Zudem und wichtig: eine Abtretung muß´vom Drittschuldner (also dem Mieter) nicht akzeptiert werden, dies ist immer freiwillig, eine Pfändung muss akzeptiert werden.
Schönen Tag noch.
Hallo,
heute bekam A ein eingebildetes Schreiben vom Finanzamt, dass dieses erstmal aber nicht endgültig auf eine Pfändung verzichtet.
Grüsse
Jörg