Wer ändert den voranmeldungszeitraum ?

moin,

habe gerade eine diskussion hinsichtlich des voranmeldungszeitraumes für die umsatzsteuer:

m.e. wird das immer von amts wegen geändert, wenn sich ein jahresergebnis ergibt, bei dem die bestimmten grenzen überschritten werden.

mein chef behauptet, man müsste das von sich aus machen, wenn man die grenzen überschreitet.

z.b. für 2009 eine zahllast von 25.000 (keine voranmeldungen) -> abgabe aber erst ende des jahres 2010.

muss mann nun schon ab sofort, wenn man die nachzahlung ermittelt hat, den voranmeldungszeitraum von sich aus ändern, oder wartet man bis 2011, wenn das FA das festlegt ?

danke

gruß inder

Man muss das von sich aus machen, im vorgertragenen Beispiel ab Januar 2010 monatlich abgeben. Im Gesetz steht nichts davon, dass das Finanzamt „auffordern“ muss.

Mitunter wird das falsch gehandhat. Man gab erst voranmeldungen nach Aufforderung durch das FA ab. Dies ist aber falsch. In Fällen in denen sich eine größere Zahllast ergibt wollte ich den Verspätungszuschlag nicht riskieren.

Gruß

Jörg

Man muss das von sich aus machen, im vorgertragenen Beispiel
ab Januar 2010 monatlich abgeben. Im Gesetz steht nichts
davon, dass das Finanzamt „auffordern“ muss.

Mitunter wird das falsch gehandhat. Man gab erst
voranmeldungen nach Aufforderung durch das FA ab. Dies ist
aber falsch. In Fällen in denen sich eine größere Zahllast
ergibt wollte ich den Verspätungszuschlag nicht riskieren.

ich hatte es befürchtet, da die normale vorgehensweise wohl so ist, dass man in solchen fällen einfach die aufforderungen der ämter abwartet… zumindest im normalen ablauf im büro, bzw. hab ich mir da noch nie nen kopp gemacht…

also grundsätzlich ab dem folgejahr dann. d.h., jeder muss am 31.12. seine zahllast wissen und entsprechend handeln ?

gruß inder

Gesetz vs. Praxis
Hi !

also grundsätzlich ab dem folgejahr dann. d.h., jeder muss am
31.12. seine zahllast wissen und entsprechend handeln ?

Nach der Gesetzeslage: ganz klares JA. In § 18 UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html) heißt es in dem ersten 4 Absätzen immer „Der Unternehmer hat“ und nicht „Das Finanzamt hat“.

In der Praxis: zumindest in Berlin benötigen die Finanzämter intern einige Zeit, um hier die Umstellung von Quartals- auf Monatszahler zu vollziehen. Üblicherweise bekommt man die Aufforderung, das 1. Quartal noch als Quartaler abzugeben und erst ab April mit „monatlich“ anzufangen.
Bei Umstellung von Jahreszahler auf Quartaler oder Monatszahler gab es da noch größere Abenteuer. Und selsbt wenn man erklärt, dass es doch laut Gesetz so sein MUSS, erhält man immer wieder zur Antwort „Der Kollege Computer will das aber nicht.“

BARUL76