Halllo,
bis November 2001 war ich in Rechtschutzversicherung #1 versichert, danach ohne Lücke in Versicherung #2.
Während der Laufzeit von Versicherung #1 habe ich wegen der Insolvenz meines AG einen Anwalt einschalten müssen; die Versicherung ist für die Kosten aufgekommen.
Nun, nach über vier Jahren werde ich vom Insolvenzverwalter aufgefordert, noch weitere Belege einzureichen und Zeiten nachzuweisen. Ich wende mich an meinen damaligen Anwalt und an Versicherung #2, um die Angelegenheit zu klären. Versicherung #2 möchte die Kosten nicht übernehmen, da dies ein bereits bestehender Versicherungsfall ist und ich zum Tatzeitpunkt nicht in Versicherung #2 versichert gewesen bin.
Welche Versicherung muss denn nun die Kosten übernehmen?
Weiß das hier jemand? Auf eine Antwort von Versicherung #1 warte ich.
Vielen Dank
Hallo,
Versicherung 1 muss übernehmen da du zum schadenszeitpunkt dort versichert warst.
Gruß Anno
bis November 2001 war ich in Rechtschutzversicherung #1
versichert, danach ohne Lücke in Versicherung #2.
Während der Laufzeit von Versicherung #1 habe ich wegen der
Insolvenz meines AG einen Anwalt einschalten müssen; die
Versicherung ist für die Kosten aufgekommen.
Nun, nach über vier Jahren werde ich vom Insolvenzverwalter
aufgefordert, noch weitere Belege einzureichen und Zeiten
nachzuweisen. Ich wende mich an meinen damaligen Anwalt und an
Versicherung #2, um die Angelegenheit zu klären. Versicherung
#2 möchte die Kosten nicht übernehmen, da dies ein bereits
bestehender Versicherungsfall ist und ich zum Tatzeitpunkt
nicht in Versicherung #2 versichert gewesen bin.
Welche Versicherung muss denn nun die Kosten übernehmen?
Weiß das hier jemand? Auf eine Antwort von Versicherung #1
warte ich.
Vielen Dank