Wer auffährt hat Schuld? Oder hier nicht nur?

Hallo

dem Anscheinsbeweis nach ja immer erst einmal schon. Aber hier auch?
Auf einer Abbiegespur, die von einem rot markierten Radweg (der weiter in Fahrtrichtung läuft und die Abbiegespur quert) gekreuzt wird, fahren drei Autos hintereinander sehr langsam an. Der vorderste biegt ab, von hinten kommt kein Radfahrer. Aber der nun vorderste unterbricht sein zügiges Anfahren abrupt durch eine Vollbremsung, weil sich in Gegenrichtung ein Radfahrer der Kreuzung mit der Abbiegespur nähert. Er hat also wohl möglicherweise einen triftigen Grund abzubremsen, und der mit Schrittgeschwindigkeit auffahrende, der den Vorausfahrenden noch touchiert, hat ja wohl Schuld. Oder? Oder sollte man davon ausgehen, dass der falschfahrende Radfahrer ohnehin nicht kreuzt, bzw. muss man dem keine Vorfahrt gewähren und ändert das dann was?
Ist am Ende der Radfahrer der Unfallverursacher?

Wie wird das geregelt? Danke und Grüße

Ich kann hier keine „Entschuldigung“ für den auffahrenden PKW erkennen. Der Vorausfahrende musste abbremsen als er die Gefahr "Radfahrer kommt, egal ob verkehrswidrig) erkennt. Man muss damit rechnen Vorausfahrende müssen abrupt bremsen weil sie eine Gefahr sehen die der Nachfolgende noch nicht sieht., Deshalb ist ein Mindestabstand einzuhalten.

Der Radfahrer fährt in falscher Richtung, womöglich ist es aber auch in beiden Richtungen freigegeben. Er begeht also allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, aber er ist nicht für das Auffahren verantwortlich.

MfG
duck313

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Hi duck313,
wie immer auf den Punkt. Danke, das macht Sinn und ich würde mich auch über eine Nische wundern, in der noch irgendwo eine „Entschuldigung“ lauert.
Grüße

Kürzlich musste ich unmittelbar nach dem Anfahren an einer Ampel vollbremsen. Der Klassiker: Ein Junge hatte einen Ball fallen lassen und sogar angesetzt, sich danach zu bücken. Das hinter mir anfahrende Handwerkerauto bremste zwar auch sofort, krachte jedoch trotzdem rauf. Das wäre vermutlich fasst jedem so ergangen. Die Polizei machte daraus einen 0-Fall. Er hat also keinen Strafzettel bekommen, was ich auch in Ordnung fand… Haftpflichtrechtlich hat er natürlich trotzdem die Vollschuld zu tragen gehabt.