Wer auffährt hat Schuld,oder ist der Dumme?

Wenn jemand vor einer grünen Ampel ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung macht,und man kann einen Aufprall trotz Abstand nicht vermeiden,hat man da die A…-Karte gezogen,
noch dazu ,wenn die Reaktion des „Gegners“ eher seltsam war,erstaunlich gelassen(aber kein Alkohol im Spiel).
Die Aktion war nicht sauber,aber wie beweisen ohne Zeugen.
Wie erkärt man das der Versicherung ohne einen "Formfehler " zu machen.

Hallo,

Wenn jemand vor einer grünen Ampel ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung macht,und man kann einen Aufprall trotz Abstand nicht vermeiden,hat man da die A…-Karte gezogen, noch dazu ,wenn die Reaktion des „Gegners“ eher seltsam war,erstaunlich gelassen(aber kein Alkohol im Spiel). Die Aktion war nicht sauber,aber wie beweisen ohne Zeugen.
Wie erkärt man das der Versicherung ohne einen "Formfehler " zu machen.

Am besten ganau so mit Angaben von Zeugen.
War keine Polizei gerufen worden?
Jedenfalls ist nicht grundsätzlich der Auffahrende schuld. Es zählen stets die konkreten Umstände.

Grüße

Hiho

Wenn jemand vor einer grünen Ampel ohne erkennbaren Grund
eine Vollbremsung macht,und man kann einen Aufprall trotz
Abstand nicht vermeiden,hat man da die A…-Karte gezogen

Hmmmm das ganze wird ohne Zeugen schwer zu beweisen sein. Selbst wenn die Polizei vor Ort war, hat das noch lange nichts zu bedeuten. Die waren zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens ja auch nicht am Ort !. Und wenn die festgestelllten Schäden an den Fahrzeugen vor Ort in etwa denen eines „banalen“ Auffarhunfalls enttsprechen, vermute ich, werden sie das auch so festhalten. Aber jede halbwegs gute Versicherung, will ja die eigenen Kosten klein halten.
Daher könnte man ja mal mit der eigenen KFZ Versicherung reden und denen die „Bedenken“ mitteilen. Da wird dann evtl. ein Gutachten anhand der Unfallschäden an beiden Autos erstelllt. Im Vorfeld kommt es zu einer Art " Gegenüberstellung" der Fahrzeuge mit den Unfallspuren bei einem Sachverständigen.

noch dazu ,wenn die Reaktion des „Gegners“ eher seltsam
war,erstaunlich gelassen(aber kein Alkohol im Spiel).

Die Aktion war nicht sauber,aber wie beweisen ohne Zeugen.

Einzige Möglichkeit wäre das Unfallgutachten. In Verbindung mit der Äußerung des Unfallgegners ( zum Unfallgeschehen )

Wie erkärt man das der Versicherung ohne einen "Formfehler "
zu machen.

Einfach die Bedenken mittteilen ( der Unfallgegener sagt, man ist Aufgefahren [was ja auch so ist], jedoch hat er ohne zwingenden Grund einfach gebremst

hi

wer auffährt ist nicht immer gleich schuld. es kommt auf die umstände und zeugen an.
in diesem fall hat der vorderman schuld, beweisen muss es aber der hintermann.
im ersten augenblick zählt der anscheinens-beweis.hier ist der auffahrende der dumme. kann nun aber bewiesen werden, das die lza grün zeigte, dann geht die schuld auf den vordermann über. auf grund des vertrauensgrundsatz darf der hintermann darauf vertrauen, dass bei freier strecke und grün auch gefahren wird. der vertrauensgrundsatz zählt nicht bei kindern , alte menschen und extremen witterungsbedingungen.

hauptmann

vor einer grünen Ampel ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung

Hallo,
es gibt einige Gruende fuer eine ploetzliche Bremsung, mit denen der Nachfolgende staendig rechnen kann, auch wenn die Gruende fuer ihn nicht erkennbar sind, auch vor einer gruenen Ampel.

Schlagloch
Blaulicht aus wartepflichtiger Strasse
Fussgaenger, Kinder am Strassenrand
fliegender Ball oder Stein
Herzattake des Fahrers, andere Krankheit
Streit im Fahrzeug
Erschrecken wegen Laerm vom Tiefflieger
Fahrzeugproblem, Zuendung, Ruckeln, Auspuff, Sound
vielleicht wollte der Vordermann VOR und nicht AUF der Kreuzung stehenbleiben

speziell an Ampeln, Verwechselung der Lichtzeichen mit Linksabbieger-Rot
ganz zu schweigen von Rache fuer Blinkerei vorhin
Vermutlich kann ein Profi noch ein Dutzend weitere Gruende ergaenzen.

Welchen Grund nannte der Vordermann?

Wer selbst handlungsfaehig bleiben will, hat genau eine Moeglichkeit -Abstand.

Gruss Helmut

hi,
ist alles richtig was geschrieben steht.andersherum darf der sicherheitsabstand in igo auf 15 m bzw 3 pkw längen verkürzt werden. wer natürlich an der stoßstange des vordermannes klebt braucht sich dann allerdings nicht wundern, wenn er auffährt. dann ist die sachlage klar.

hauptmann

Hallo!

„Trotz Abstand“ ist etwas unvollständig, richtigerweise heißt es „trotz Abstand, der aber nicht genügend war“ - so und damit gilt dass der Auffahrende auch Teilschuld hat, wenn der vordere ohne Grund plötzlich gebremst hat.

Gruß
Tom