Hi,
am 23.03.1933 stimmten 94 Parlamentarier im Reichstag gegen das Ermächtigungsgesetz (Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich). Die 93 anwesenden Sozialdemokraten dürften gegen das Gesetz gestimmt haben. Wer, wenn das zutrifft, war der 94te?
Dank u. Gruß
Wilhelom
Hallo,
war es nicht so:
„Nach der Ausschaltung der KPD, „denen im übrigen die Mandate durch Verordnung entzogen worden sind“[40], stimmte allein die SPD (94 Stimmen) im Reichstag gegen das Gesetz. Otto Wels hielt dabei die letzte freiheitliche Rede im Reichstag (s.o.). 109 Abgeordnete verschiedener Fraktionen nahmen nicht an der Abstimmung teil“
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgeset…
Grüße
godam
Hallo Wilhelm,
Deine Informationen stimmen nicht. Das Protokoll verzeichnet 94 Abgeordnete der SPD-Fraktion (es handelte sich um eine namentliche Abstimmung), die geschlossen gegen den Gesetzentwurf stimmten. 11 SPD-Abgeordnete werden vom Protokoll als ‚krank‘ verzeichnet, 15 als unentschuldigt fehlend (diese 26 Abgeordneten waren bereits inhaftiert oder hatten sich abgesetzt). Das ergibt zusammen die 120 SPD-Stimmen. Die Abgeordneten der KPD (81) waren sämtlich inhaftiert oder auf der Flucht - allen war ihr Mandat entzogen worden. Der Abgeordnete Diez vom Zentrum fehlte entschuldigt, der Abgeordnete Dingeldey von der DVP hatte sich krank gemeldet. Alle anderen (444) stimmten mit ‚Ja‘.
Freundliche Grüße,
Ralf
Moin,
nebenbei: Für das Gesetzt haben u.a. Papa Heuss gestimmt, auch Adenauer - letzterer bin ich aber nicht ganz sicher. Heuss wollte nach dem Krieg gar nicht mehr gerne daran erinnert werden und wurde bei Nachfragen ziemlich unwirsch (nachzulesen in „Mein Deutschland“, Alfred Grosser).
Laika
Hallo Laika,
nebenbei: Für das Gesetzt haben u.a. Papa Heuss gestimmt, auch
Adenauer - letzterer bin ich aber nicht ganz sicher.
Adenauer definitiv nicht - der hatte kein Mandat. Seine Partei - das Zentrum - stimmte allerdings geschlossen dafür.
Ein anderer prominenter ‚Zustimmer‘ neben Heuss war Reinhold Maier, nach dem Krieg erster Ministerpräsident von Württemberg-Baden und dann von Baden-Württemberg, FDP-Vorsitzender von 1957-1960. Für seine Verdienste um die Demokratie wurde er mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet - des Ordens, den sinnigerweise Heuss gestiftet hatte.
Eine Auszeichnung, der ein Kurt Schumacher, der gegen das Gesetz gestimmt hatte und neun Jahre im KZ saß, selbstredend nicht würdig war. Aber irgendwie passt der auch nicht so recht in eine Reihe mit verdienstvollen Politikern wie Hans Filbinger oder Hans Globke …
Freundliche Grüße,
Ralf
Moin Ralf,
Adenauer definitiv nicht - der hatte kein Mandat.
Ok, hatte ich nicht mehr genau in Erinnerung und keine Lust, mal schnell zu googeln.
Eine Auszeichnung, der ein Kurt Schumacher, der gegen das
Gesetz gestimmt hatte und neun Jahre im KZ saß, selbstredend
nicht würdig war. Aber irgendwie passt der auch nicht so recht
in eine Reihe mit verdienstvollen Politikern wie Hans
Filbinger oder Hans Globke …
Auch hier: „Volle Zustimmung!“
Gruss
Laika
Hallo Ralf,
Eine Auszeichnung, der ein Kurt Schumacher, der gegen das
Gesetz gestimmt hatte und neun Jahre im KZ saß, selbstredend
nicht würdig war. Aber irgendwie passt der auch nicht so recht
in eine Reihe mit verdienstvollen Politikern wie Hans
Filbinger oder Hans Globke …
Vielleicht lag es einfach daran, dass er gestorben ist, bevor das Bundesverdienstkreuz gestiftet wurde.
Gruß
Andreas
Hallo Andreas,
Vielleicht lag es einfach daran, dass er gestorben ist, bevor
das Bundesverdienstkreuz gestiftet wurde.
eher nicht. Schumacher starb nämlich ziemlich genau ein Jahr (minus 18 Tage, um genau zu sein) nach Stiftung des Ordens.
Übrigens - es wird zwar immer wieder behauptet, der Verdienstorden könne nicht posthum verliehen werden. In den Verleihungsrichtlinien steht allerdings nur „wird in der Regel nicht nach dem Tod (posthum) verliehen“. Von dieser Regel wurden nicht erst bei Dominik Brunner Ausnahmen gemacht.
Freundliche Grüße,
Ralf