Liebe/-r Experte/-in,
Zunächst der konstruierte Fall:
Person X in Hamburg verstirbt. Person X hinterlässt einen Sohn, der in München lebt und hat noch eine Schwester, die in Köln lebt. Person X hat Leistungen nach SGB II/XII bezogen. Die Bestattung läuft über die Stadt Hamburg und diese stellt eine Rechnung über die Bestattungskosten an den Sohn aus.
Da der Nachlass überschuldet ist, schlägt der Sohn das Erbe aus.
Da auch der Sohn Leistungen nach SGB II/XII bezieht, kann ihm nicht zugemutet werden, die Bestattungskosten zu übernehmen. Dem Sohn ist bekannt, dass die Beerdigungskosten von der ARGE in Hamburg nach § 74, SGB XII übernommen werden können, wenn niemand die Mittel aufbringen kann. Die ARGE in HH ist aufgrund § 98, SGB XII zuständig (Wohn-/Sterbeort Person X)
Nun meine Fragen:
- Kann die Stadt Hamburg auch die Schwester in Köln anschreiben, um die Bestattungskosten ersetzt zu bekommen, oder muss der Sohn mit der Schwester Kontakt aufnehmen, obwohl über 20 Jahre kein Kontakt bestand? 2. Muss der Sohn die ARGE in Hamburg anschreiben zwecks Übernahme der Bestattungskosten? Wie kommt der Sohn um die Datenschutzproblematik rum (Die ARGE in Hamburg hat bereits erklärt, dass die ARGE keine Informationen an Dritte aus Datenschutzgründen rausgibt, auch wenn der „vermeintliche Leistungsempfänger“ verstorben ist, auch nicht gegen Erbschein, die hier im Fall nicht mal existiert)?
- Der Sohn entscheidet sich, von München nach Hamburg zu fahren, um eigene Nachforschungen über Person X anzustellen, da er auch mit Person X seit über 20 Jahren kein Kontakt mehr hatte. Kann der Sohn bei seiner ARGE in München das Fahrgeld erstattet bekommen?
- Der Sohn hat noch andere Auslagen aufgrund des Todes von Person X. Da Person X aufgrund eines Suizids verstorben ist, beantragt er über einen Anwalt Akteneinsicht bei der Polizei in Hamburg, die die Untersuchungen bereits abgeschlossen hat. Auch dafür fallen Gebühren an, zudem fallen Kosten aufgrund der Ausschlagung des Erbes an. Gibt es eine Möglichkeit, diese Kosten bei der ARGE in München geltend zu machen?
Das ist jetzt eine Menge Text, dafür Sorry, und ich freue mich auf Bearbeitung.
Bis denne
gitarrejoern