Hallo,
folgender Sachverhalt besteht:
Ein Ehepaar hat die Steuerklassen IV/IV.
Der Ehemann verdient 500 € brutto mehr pro Monat.
In den nächsten Tagen bekommt dass Ehepaar ihr erstes Kind.
Die Ehefrau bleibt dann für ein Jahr zuhause und bezieht Elterngeld.
Wer soll den Kinderfreibetrag beantragen? Oder können sich die Ehepartner diesen teilen? Was macht Sinn?
Danke!!!