Moin,
aufgrund eines Bescheides vom Jugendamt habe ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin Widerspruch eingelegt. Nach einer Woche habe ich von dieser Sachbearbeiterin ein Schreiben erhalten, in dem sie die von mir aufgeführten Gründe für einen Widerspruch als unbegründet darlegt.
Für mich stellt sich natürlich die Frage, ob eine Sachbearbeiterin einer Behörde einen Widerspruch, gegen den von ihr erstellten Bescheid, selbst bearbeiten kann… ?
Ich habe mich nun entschlossen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, da es novh weitere Gründe gibt mich über diese Sachbearbeiterin zu beschweren. Für diese Beschwerde möchte ich eine entsprechende Grundlage vorlegen.
Vielleicht kann mir jemand Auskunft, bezüglich der Bearbeitung eines Widerspruchs, geben ? Die Zuständige Behörde ist übrigens der Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Gruß
Nils