Wer bearbeitet einen Widerspruch (Jugendamt) ?

Moin,

aufgrund eines Bescheides vom Jugendamt habe ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin Widerspruch eingelegt. Nach einer Woche habe ich von dieser Sachbearbeiterin ein Schreiben erhalten, in dem sie die von mir aufgeführten Gründe für einen Widerspruch als unbegründet darlegt.

Für mich stellt sich natürlich die Frage, ob eine Sachbearbeiterin einer Behörde einen Widerspruch, gegen den von ihr erstellten Bescheid, selbst bearbeiten kann… ?

Ich habe mich nun entschlossen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, da es novh weitere Gründe gibt mich über diese Sachbearbeiterin zu beschweren. Für diese Beschwerde möchte ich eine entsprechende Grundlage vorlegen.

Vielleicht kann mir jemand Auskunft, bezüglich der Bearbeitung eines Widerspruchs, geben ? Die Zuständige Behörde ist übrigens der Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Gruß
Nils

hallo Nils

in der Ablehnung muss eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen, da es sich um einen Verwaltungsakt handelt. Dort kannst du weitere Informationen lesen… (in welchem Fall du welches Rechtsmittel einlegen kannst).

Gruß
Sonja

In der Rechtsmittelbelehrung müsstest du das Rechtsmittel der Klage finden.
Der Widerspruch ist nur dazu da, um durchzusetzen, dass der Fall nochmal bearbeitet und überdacht wird, damit du nicht gleich klagen musst.
Kommt der Sachbearbeiter zu dem Ergebnis, der Bescheid ist rechtmäßig, besteht für dich die Möglichkeit nun zu klagen. Das müsste in der Rechtsmittelbelehrung allerdings auch stehen.

aufgrund eines Bescheides vom Jugendamt habe ich bei der
zuständigen Sachbearbeiterin Widerspruch eingelegt. Nach einer
Woche habe ich von dieser Sachbearbeiterin ein Schreiben
erhalten, in dem sie die von mir aufgeführten Gründe für einen
Widerspruch als unbegründet darlegt.

Hi,
war das Ganze mit „Widerspruchsbescheid“ überschrieben und stand eine Rechtsbehelfsbelehrung drunter? Oder war es ein Schreiben, was dich dazu bringen sollte, den Widerspruch ggfls. zurückzunehmen?

Gruß
Nelly

Vielen Dank für die Hinweise, bzw. Fragen !

Das Antwortschreiben auf meinen Widerspruch beinhaltet weder einen Widerspruchsbescheid, noch eine Rechthelfsbelehrung. Es wurde lediglich erwähnt, dass meine aufgeführte Gründe nicht zu berücksichtigen seien.

Nach meinem Kenntnisstand ist aber ein Widerspruch von dem zuständigen Vorgesetzen, oder einer Widerspruchsstelle zu bearbeiten. Oder bin ich da falsch informiert ?

Gruß
Nils

Guten Morgen Nils!

Das Antwortschreiben auf meinen Widerspruch beinhaltet weder
einen Widerspruchsbescheid, noch eine Rechthelfsbelehrung. Es
wurde lediglich erwähnt, dass meine aufgeführte Gründe nicht
zu berücksichtigen seien.

Da ich nicht weiß, wie das Schreiben genau formuliert ist, dürftest Du aber auch nichts verkehrt machen, wenn Du schriftlich einfach mitteilst, dass Du Deinen Widerspruch aufrecht erhälst und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bittest.

Nach meinem Kenntnisstand ist aber ein Widerspruch von dem
zuständigen Vorgesetzen, oder einer Widerspruchsstelle zu
bearbeiten. Oder bin ich da falsch informiert ?

Nein, bist Du nicht.

Lieben Gruß

Trillian

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wenn Du
schriftlich einfach mitteilst, dass Du Deinen Widerspruch
aufrecht erhälst und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid
bittest.

Genau das würde ich auch vorschlagen!
Vermutlich hat die Sachbearbeiterin gehofft, dass du es so auf sich beruhen lässt und sie keine weitere Arbeit damit hat.

Gruß
Nelly