Wer beauftragt erstmals beim Neubau den Kaminkehrer? Bauträger? Hauverwaltung? Eigentümergemeinschaft?

Guten Tag.
Ich habe im Mai eine neue Eigentumswohnung bezogen.
Nun frage ich mich, wer den Kaminkehrer überhaupt beauftragt.
Dieser muß ja 1x pro Jahr den Kamin (Pelletsanlage) reinigen.
Beauftragt dies die Hausverwaltung?
Oder weiß der Kaminkehrer dies vom Bauträger, weil ja die Heizungsanlage vom Kaminkehrer abgenommen werden muß?
Das MFH hat 4 Einheiten.
Besten Dank
erika

Ja, so würde ich das sehen.
Und nach der Neuregelung des Kehrwesens kann man das reine Fegen auch an eine Fremdfirma (so man eine findet) vergeben muss das aber dem Schorni nachweisen.
Aber Auftragnehmer ist die Eigentümergemeinschaft, bzw. deren Hausverwalter. Und der Schorni sollte sich an die auch schon gewandt haben (Kehrbuch).
Er muss schließlich formell beauftragt werden, wenn er neben den Pflichtaufgaben(Überwachung, Feuerstättenschau) auch die Kehrleistung übernehmen soll.

MfG
duck313

Hi.

Also hier ist es so, dass das der Heizungsbauer den Bezirksschornsteinfeger zur Abnahme beauftragt. Mir erschließt sich nicht ganz, woher der Bauträger etc. wissen soll, wann die Anlage in Betrieb geht. Klar könnte der Heizungsbauer auch den Bauträger informieren, aber warum die weiten Wege?
BS wird dann natürlich die Prüfberichte und Rechnung dem Bauträger zukommen lassen. Dieser entscheidet dann, wie schon oben geschrieben, wer die Kehrarbeiten übernimmt.
Aber das mag in Ballungsbebieten ganz anders sein, Ich rede nur von ländlichen Gebieten.