auch kein Hi,
der vm ist nicht verpflichtet zurueckzuzahlen,
aber was?
schliesslich
habt ihr einen vertrag!
Wer ist denn ihr bei einem fiktiven Fall?
wenn der vm stur stellt und dir die miete nicht zurueckzahlt
Wieso wiederspricht hier nun die Wursthand seinen ersten Satz?
Hat er diesen Satz inzwischen schon vergessen?
Im übrigen ist der VM zunächst nur der Vertragslage verpflichtet.
sofortige aushändigung der schlüssel und dein recht auf
wohnungszutritt fordern.
Woher kommt den die Spekulationen hierzu, kann die Wursthand achon aus unsichtbaren (Wurst-)Händen lesen oder hellsehen? 
wenn er das nicht macht kannst du ihn verklagen,
Wie schnell hier auf Spekulation eskaliert wird ist schon irre…
schliesslich
hast du ein vertagliches recht auf die mietsache
Wenn diese Recht nicht zB verwirkt wurde!
für die du
bezahlst.
Wieso ich???
Die Wursthand sollte mal sich dringend über FAQ1129 informieren…
hat er
Wer soll denn er sein?
die wohnung doppelt vermietet bewegt er
Er, der gleiche Unbekannte?
sich
auf sehr dünnem eis,
Ja, so dünn, daß es wohl klein geschrieben werden muß. 
und wird dir höchstwahrscheinlich ein
angebot machen.
Mir ein Angebot, da kann ich mal meine Kontonummer vorlegen 
frag mal den neuen mieter.
Ja, der auch, wird ja immer besser
)
auf jeden fall bitte seine reaktion hier posten
Ja, hab ich, wo ist nun mein Angebot, von übrigens was??? ;-D
auch keine vlg MC
PS: Die Wursthand sollte sich an die hier üblichen Spielregeln halten, ansonsten kann die Wursthand hier nicht ernst genug genommen werden.