Wer begleicht Mietdifferenz bei Auszug?

Hallo liebe Experten,

folgender Fall: Person A zahlte bei seiner letzten Mietwohnung die Miete normal im Voraus. Kurzfristig ergab sich ein Wohnungswechsel und Person B zog zum 20. des Monats in die Wohnung ein (Jahr 2008). A hatte das Mietverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt (also zum Einzug von B) und Person B bekam seinen Mietvertrag zum 20. des Monats. Die Betriebskostenabrechnungen für 2008 berücksichtigen ebenfalls den Mieterwechsel zum 20. des Monats.

Frage: Wer ist verpflichtet, A die bereits im Voraus entrichtete Miete anteilig zurückzuerstatten? Der Vermieter, der bereits innerhalb des bezahlten Monats den neuen Mieter B hatte oder der neue Mieter B selbst?

Vielen Dank für eure Antworten!

Moin,
die Frage stellt sich so nicht. Vertragspartner ist der VM nicht der Folgemieter. Ob der VM dann vom neuen Mieter Mietzins zu fordern hat oder nicht kann M gleich sein.

vnA (ianal)

der vm ist nicht verpflichtet zurueckzuzahlen, schliesslich habt ihr einen vertrag!
wenn der vm stur stellt und dir die miete nicht zurueckzahlt sofortige aushändigung der schlüssel und dein recht auf wohnungszutritt fordern.
wenn er das nicht macht kannst du ihn verklagen, schliesslich hast du ein vertagliches recht auf die mietsache für die du bezahlst. hat er die wohnung doppelt vermietet bewegt er sich auf sehr dünnem eis, und wird dir höchstwahrscheinlich ein angebot machen. frag mal den neuen mieter.
auf jeden fall bitte seine reaktion hier posten

wenn der vm stur stellt und dir die miete nicht zurueckzahlt
sofortige aushändigung der schlüssel und dein recht auf
wohnungszutritt fordern.

wenn er das nicht macht kannst du ihn verklagen , schliesslich
hast du ein vertagliches recht auf die mietsache für die du
bezahlst. hat er die wohnung doppelt vermietet bewegt er sich
auf sehr dünnem eis, und wird dir höchstwahrscheinlich ein
angebot machen. frag mal den neuen mieter.
auf jeden fall bitte seine reaktion hier posten

*LOL*
Lies das Ursprungsposting nochmal!
Achte besonders auf die Jahreszahl!

Gruß Gudrun

auch kein Hi,

der vm ist nicht verpflichtet zurueckzuzahlen,

aber was?

schliesslich
habt ihr einen vertrag!

Wer ist denn ihr bei einem fiktiven Fall?

wenn der vm stur stellt und dir die miete nicht zurueckzahlt

Wieso wiederspricht hier nun die Wursthand seinen ersten Satz?
Hat er diesen Satz inzwischen schon vergessen?

Im übrigen ist der VM zunächst nur der Vertragslage verpflichtet.

sofortige aushändigung der schlüssel und dein recht auf
wohnungszutritt fordern.

Woher kommt den die Spekulationen hierzu, kann die Wursthand achon aus unsichtbaren (Wurst-)Händen lesen oder hellsehen? :wink:

wenn er das nicht macht kannst du ihn verklagen,

Wie schnell hier auf Spekulation eskaliert wird ist schon irre…

schliesslich
hast du ein vertagliches recht auf die mietsache

Wenn diese Recht nicht zB verwirkt wurde!

für die du
bezahlst.

Wieso ich???
Die Wursthand sollte mal sich dringend über FAQ1129 informieren…

hat er

Wer soll denn er sein?

die wohnung doppelt vermietet bewegt er

Er, der gleiche Unbekannte?

sich
auf sehr dünnem eis,

Ja, so dünn, daß es wohl klein geschrieben werden muß. :wink:

und wird dir höchstwahrscheinlich ein
angebot machen.

Mir ein Angebot, da kann ich mal meine Kontonummer vorlegen :wink:

frag mal den neuen mieter.

Ja, der auch, wird ja immer besser :wink:)

auf jeden fall bitte seine reaktion hier posten

Ja, hab ich, wo ist nun mein Angebot, von übrigens was??? ;-D

auch keine vlg MC

PS: Die Wursthand sollte sich an die hier üblichen Spielregeln halten, ansonsten kann die Wursthand hier nicht ernst genug genommen werden.

Hi,

folgender Fall: Person A zahlte bei seiner letzten Mietwohnung
die Miete normal im Voraus.

Die Miete wird immer am Anfang des Monat fällig. Wenn davor bezahlt würde, wäre es viel früher, zB einen Monat im voraus.

Kurzfristig ergab sich ein
Wohnungswechsel und Person B zog zum 20. des Monats in die
Wohnung ein (Jahr 2008).

Da war der Vm sehr nett, daß der VM dies ermöglichte, der VM hätte auch auf die gesetzliche Kündigungsfrist bestehen können.

A hatte das Mietverhältnis zum
nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt (also zum Einzug von B)

Rechtlich hätte der nächstmögliche Zeitpunkt mindestens 3 Monate später sein müssen.

und Person B bekam seinen Mietvertrag zum 20. des Monats.

Dann lief doch alles perfekt für den A.
Einen Mietrvertrag zu einem 20. zu bekommen, heißt nicht zwangsläufig, daß ab diesem Termin die Wohnung gemiete ist.

Die
Betriebskostenabrechnungen für 2008 berücksichtigen ebenfalls
den Mieterwechsel zum 20. des Monats.

So ein Glück, der VM hätte einfach auch nach ganzen Monaten abrechnen können. Außerdem beweist dies auch nicht, das B schon am 20. eingezogen ist.

Frage: Wer ist verpflichtet, A die bereits im Voraus
entrichtete Miete anteilig zurückzuerstatten?

Tja, mit dem A darüber einen Vertrag geschlossen hat, wenn A denn darüber einen vereinbart hat. Schließlich hat A ja gekündigt und der VM hat A so wohl gutmütig vorzeitig aus dem Vertrag entlassen.

Der Vermieter,
der bereits innerhalb des bezahlten Monats den neuen Mieter B
hatte oder der neue Mieter B selbst?

Hat denn B überhaupt ab dem 20. Miete entrichtet?

Vielen Dank für eure Antworten!

Einen Versuch war es wert.

vlg MC

PS: Warum kann A die Vorteile von 3 gesparten Mieten nicht ruhig geniessen und grämt sich wegen einer 1/3 Kaltmiete, wobei die Kulanz des VM doch sehr vorbildlich war.