Hallo liebe Experten!
Ich möchte und werde aus der Kirche austreten, ich weiß aber leider nicht, welchen behördlichen Weg ich da einschlagen muß. Wer ist denn bei einem Kirchenaustritt zuständig? An wen muß ich mich denn da wenden? Danke für ihren Rat.
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig! Lieben Gruß
Das ist abhängig vom Bundesland in dem du wohnst.
Möglich: Kirchengemeinde, Standesamt oder Amtsgericht.
Ruf in (d)einer Kirchengemeinde an, die müssten es wissen.
Hi lieber Ratsuchender,
das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Google ist hier dein Freund und liefert wirklich schnelle und gute Ergebnisse, z.B. http://www.kirchenaustritt.de/deutschland.htm
Herzlich
Hallo,
wenn man sich der Konsequenzen klar ist, die ein Kirchenaustritt hat, kann man sich an das zuständige Pfarramt oder an die zuständige Diözöse wenden.
Gruß
Hallo liebe Experten!
Ich möchte und werde aus der Kirche austreten.
Hallo JensiPensi
Soviel ich weiß muss man nur zum Rathaus oder die entsprechende Stelle gehen, ist aber kostenpflichtig…
viel Erfolg.
Hallo JensiPensi
das Amtsgericht ist zuständig. Dort muss Du Deinen Austritt erklären.
Hallo!
Schade aber o.k.!
Also Du musst nur mit Deinem Personalausweis zum Amtsgericht, mehr nicht!
Der Pförtner sagt Dir zu welchem Raum Du musst, das war es schon. Ach ja und vergiss Dein Geld nicht, der Spaß kostet 35,- € (zumindest in GE).
LG
Ute
Hallo,
nach meinem Wissen läuft das über das Standesamt und eine Erklärung an die jeweilige Kirche.
Viele Grüße.
Liebe ® JensiPensi,
wie schade, dass du den Reichtum und den Segen, den eine Kirchenzugehörigkeit enthält, noch nicht erkennen kannst.
Ich persöntlich würde ALLE Hebel in Bewegung setzen, um die die Kirche hineinzukommen, wenn ich nicht schon drin wäre. Es geht ja schließlich um die ewige Freude.
Aber zu deiner Frage: Du musst zu deinem zuständigen Standesamt gehen und dort den Kirchenaustritt erklären.
Aber vielleicht findest du zuvor ja doch noch zum Glauben an Gott.
Gruß Helmut
P.S.:
Hört doch, was der Herr sagt: … Mein Volk, was habe ich dir getan, oder womit bin ich dir zur Last gefallen? Antworte mir!
Da kann ich leider nicht weiter helfen. Aber einfach mal beim Pfarramt oder Gemeinde nachfragen.
lg
Hallo JensiPensi,
für den Austritt ist i.d.R. das für den Wohnort zuständige Amtsgericht zuständig. Hier eine Info meines AG´s vor Ort:
Kirchenaustritt
Allgemeine Informationen zum Kirchenaustritt:
Zuständig ist das Orts- oder Amtsgericht Ihres derzeitigen (ersten bzw. Haupt-) Wohnsitzes.
Bei Austrittserklärung vor dem Amtsgericht entsteht eine Gebühr in Höhe von 25,00 €.
Wenn Sie den Austritt aus der Kirche vor dem Ortsgericht erklären, erhebt dieses zusätzlich noch eine Gebühr in Höhe von 5,00 €. Die Erklärung wird von dort aus an das Amtsgericht *** (Hessen) geschickt.
Sie benötigen Ihren aktuellen Personalausweis oder Reisepass; den derzeitigen Wohnsitz müssen Sie ggf. durch Vorlage anderer Papiere nachweisen.
Für Ihre Austrittserklärung benötigen wir noch:
• Angaben zur (evtl.) Eheschließung (Datum, Ort, Name des Ehegatten) - Ihr Familienbuch ist dabei hilfreich -
• Angaben zu Ihrem Taufort u. ggf. zur Kirche - hier ist das Familienbuch Ihrer Eltern aufschlussreich -
Ich hoffe mit dieser Info weiterhelfen zu können und verbleibe mit einem guten Rutsch ins neue Jahr,
Stefan Scharmach
Hallo, ich denke, da ist entweder das Finanzamt (wegen der Kirchensteuer) oder das örtliche Pfarrbüro erster Ansprechpartner. LG Robert
Hallo liebe JensiPensi,
das ist eigentlich ganz einfach:
je nach Bundesland ist das Amtsgericht oder auch das Ortsgericht zuständig.
Für Hessen:
Hessen hat über 400 Ortsgerichte,die arbeiten alle ehrenamtlich, die Ortsgerichtsvorsteher.
Es muß beim Amtsgericht oder Ortsgeicht (Hessen) eine Austrittserklärung unterschrieben werden.
Erforderlich ist lediglich der Personalausweis oder der Reisepass.
Angegeben werden muß:
- bisher zugehörig zur Glaubensgemeinschaft
- Familienstand
- getauft wo/wann (kann entfallen, wenn nicht mehr
parat)
Für die Beglaubigung einerUnterschrift entstehen Kosten:
bei einem Orts- oder Amtsgericht 5 Euro
(sollte dies bei einem Notar vorgenommen werden, so darf er 60 Euro + MWST berechnen)
Mit einem Antrag kann auch die gesamte Familie austreten. Es müssen alle erwachsenen unterschreiben, für die Kinder tun dies die Eltern( 25 Euro für alle zusammen).
Procedere:
Der Antrag muß dem zusatändigen Amtsgericht, Abt. Kirchenaustritte, zugestellt werden.
Ferner müssen Euro 25 an die Gerichtskasse überwiesen werden (Bearbeitungsbebühr).Wenn die eingegangen ist, sendet das Gericht eine Austrittsbestätigung an den Antragsteller.
Vele Grüße
grandgent
Guten Abend,
es tut mir leid, daß die Antwort erst heute kommt - ich habe die Frage gerade eben erst entdeckt, und die Mailbenachrichtigung war wohl im Weihnachtsurlaub.
Falls noch offen: Ein Kirchenaustritt wird vor dem Standesamt erklärt.
Gruß, Martinus
Ich finde es zwar schade, dass du austreten willst, aber dein örtliches Pfarramt ist glaube ich dafür zuständig, die können dir jedenfals weiterhelfen.
Gruß