Hallo zusammen,
habe folgende Frage und wer kann mir helfen.
Wer bekommt die Ausbildungsbeihilfe?
Der Arbeitgeber oder der Auszubildende also der Lehrling?
Wie hoch ist diese Ausbildungsbeihilfe?
Dank im voraus für alle Zuschriften.
Gruß
Josef Dreher
BAB
Hallo Josef,
Der Arbeitgeber oder der Auszubildende also der Lehrling?
Die BAB (=BerufsAusbildungsBeihilfe) bekommt der Azubi.
Wie hoch ist diese Ausbildungsbeihilfe?
Individuell sehr unterschiedlich. Eine Menge Formulare zum Ausfüllen.
Richtet sich (grob umrissen) nach den Verdienst der Eltern, und zwar der Verdienst vor ZWEI Jahren, Brutto (halte ich schon für unverschämt, was nützt es, wenn die Eltern HEUTE A-los sind, und vor zwei Jahren noch gut verdient haben?), nach Deiner Miete (wenn Du noch zu Hause wohnst, kannst Du die Sache gleich vergessen), Wohnort und Ausbildungsort müssen deutlich weit weg vom Elternhaus sein (Umzug muss berechtigt sein, sonst könntest Du ja noch bei Deinen Eltern wohnen), natürlich dem Lehrlingsgehalt, und Deinen Werbungskosten. (Berufsschule befindet sich woanders -> Zweitwohnung, Fahrtkosten, Lebenserhaltungskosten, etc.)
So war es vor zwei Jahren, ich glaube nicht, dass sich daran viel geändert hat.
Meine Erfahrung: viel Lauferei (offizielle Bestätigungen von: Deinem Vermieter, Deiner Berufschule, Steuererklärungen der Eltern als Nachweis für Verdienst, und das zwei Jahre zurückliegend, natürlich Bestätigung vom Ausbildungsbetrieb, Fahrscheine bzw. Nachweis über notwendigen Fahrtweg zum Arbeitsort, Internatskosten), lange Bearbeitungszeit (wodurch ich hier nur für mich sprechen kann: habe knapp 3 Monate warten müssen, auf Antwort, und wenn man auf das Geld angewiesen ist, ist das nicht so prickelnd), man muss den Antrag, so glaube ich mich zu erinnern, jedes Jahr neu beantragen.
Ich habe habe letztendes keine BAB erhalten, weil meine Eltern zwar zu besagten anrechnenden Zeitpunkt a-los waren, aber insgesamt mit ihrem Brutto wenige Mark über der Grenze lagen.
Sie hätten mich zwar unmöglich mitfinanzieren können, aber egal.
Ich verstehe die Logik leider nicht die dahinter steht, vielleicht kann mich jemand aufklären, WESHALB das A-amt den Verdienst der Eltern vor ausgerechnet zwei Jahren haben will…?
Geh am besten schnellsten Schrittes zum Arbeitsamt, hol Dir die Anträge, lass Dich evtl. kurz beraten, und dann schnellstens alles erledigen, damit Du beizeiten Beschied weisst, ob Du es bewilligt bekommst oder nicht.
Ach ja, ich weiss nicht, wie es mit den Geschwistern aussieht, womöglich spielt deren Verdienst auch einen Rolle (KiGeld), ging mich aber nix an.
Grüsse,
Nicole
und geregelt im BaföG… *owt*
Hi,
Kleine Anmerkung in eigener Sache. Man kann einen „Antrag auf Aktualisierung“ stellen, somit umgeht man die Beurteilung der Situation der Eltern von vor 2 Jahren! Macht Sinn, vor allem wenn sich beruflich und finanziell dort etwas verändert hat … so geschehen bei mir. Ich warte noch auf eine Antwort, muss dazusagen das ich den Antrag erst vor zwei Wochen abgeschickt habe (nach zweimaligen Korrekturen die das Arbeitsamt angekreidet hatte) …
MfG
ITSK