Wer bekommt auskunft beim bauordnungsamt

ich habe den begründeten verdacht das für meine angemietete kellerwohnung keine behördliche genehmigung vorliegt. bekomme ich auskunft als mieter beim bauordnungsamt?

ich habe den begründeten verdacht das für meine angemietete
kellerwohnung keine behördliche genehmigung vorliegt. bekomme
ich auskunft als mieter beim bauordnungsamt?

So eine Auskunft kann durch die sog. Akteneinsicht erteilt werden, dafür brauchen Sie eine Bevollmächtigung vom Eigentümer.
Jedoch wenn Sie als Nutzer (Mieter) oder Nachbar das Bauprüfamt Ihr Bedenken melden und aufmerksam machen, dann wird die Behörde üblicheweise aktiv und prüft, ob die Nutzung genehmigt ist (im Hinblick auf Brandschutz, Belüftung, Tageslicht etc.).
Falls Ihre Unterkunft nicht als Wohnung genehmigt ist, wird die Nutzung der Fläche zu Wohnzwecken untersagt!
Im Falle eines Brandes oder Unfalls wird die Sache mit Versicherugen ziemlich kompliziert, daher Vorsicht geboten.