Wer bekommt bei der Scheidung was

Hallo,

ich habe eine Frage zur folgenden Sachlache.
Die Eltern zweier Kinder trennen sich nach vielen Jahren Ehe.
Eines der Kinder ist schon vor geraumer Zeit ausgezogen und fällt in der Frage hier wohl weg.
Das andere Kind ist noch bis Mitte des Jahres 17.
Er hat sie verlassen.
Beide haben vor Jahren gemeinsam ein Haus gemietet und das Möbeliar in der Ehe gekauft. Ebenso einen Hund.
Sie hat schon die Kündigung geschrieben, dass sie aus dem Mietrecht fristgerecht treten möchte.
Die Frage ist nun, wer bekommt was, wenn normales Reden nicht mehr möglich ist? Er hat schon angedroht, dass er um jede Schraube vor Gericht streiten wird.
Es ist eine Zugewinngemeinschaft und sie hat Angst, dass Sie wenn alles aufgeteilt wird nur gleichwertigen „Schrott“ bekommt, mitdem sie vor dem nichts steht. Soll heißen, ohne Küche oder Waschmaschine. Er möchte ebenfalls das Auto behalten und den Hund.
Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet.

Ihre Ansprüche sind eigentlich gar nicht so groß. Sie würde im Grunde auf alles verzichten, wenn sie die Sicherheit hätte die Küche und Waschmaschine zu bekommen. Wobei diese zwei Sachen alles andere als neu sind. Es geht ihr dabei um Ihr Kind. Das soll versorgt sein.

Könnt ihr mir diese Frage beantworten?

rechtliches offtopic

mitdem sie vor dem nichts steht. Soll heißen, ohne Küche oder Waschmaschine.

Sollte die Frau einen Job haben, der durchschnittlich bezahlt wird, sollte die Anschaffung einer Küche und einer Waschmaschine nicht ein so großes Problem darstellen.

Herd, Kühlschrank, Waschmaschine gibt es gebraucht für je 50 - 100 Euro, auf ne Waschmaschine kann man notfalls auch kurz verzichten und im Waschsalon für 3 Euro waschen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man für 300 Euro eine durchaus benutzbare Küche/Bad zusammenstellen kann.

und sie hat Angst, dass Sie wenn alles aufgeteilt wird nur :gleichwertigen „Schrott“ bekommt

gleichwertigen Schrott könnte man innerhalb kurzer Zeit auf ebay o.ä. verkaufen und damit eine Küche bzw das gewünschte finanzieren

nur als Hinweis, sollte die rechtliche Sache schiefgehen

Gruß
Paul

Ja das ist mir alles klar.
Da ich hier aber keine persönlich Meinung mit rein bringen möchte, habe ich so einige Sachen weg gelassen (Sind in einer anderen kategorie zulesen)
Die Sache mit der Küche und Waschmaschine wären halt nur gut zu wissen, damit die Nerven nicht mehr arg so blank liegen.

Aber mal zu einem anderen Thema.
Zugewinngemeinschaft.
Habe mich da mal ein bischen reingelesen und denke das verstehe ich soweit.
Jetzt sagen wir einmal beide Eheleute können ihr Vermögen bei Beginn der Ehe nicht mehr nachweisen. Rechnungen für Möbel sind nicht mehr aufzufinden oder weg, da alles schon älter ist. Und er haut sein ganzen Geld auf den Kopf (Er hat das Schreiben über die Scheidung noch nicht bekommen) und ist mit seinem Vermögen nahezu 0€ oder im Minus. Sie aber spart seit wo sie kann. Muss sie dann den Ausgleich antreten und ihm die Hälfte der Differenz auszahlen?

Nochmal als Beispiel.
Da das Vermögen beider bei Antritt der Ehe nicht mehr nachvollziehen zu ist wird es auf 0€ gesetzt.
Jetzt bei erhalt des Schreibens der Scheidung beim Ehegatten hat er 10€ und sie 1000€. Muss sie nun die Hälfte der Differenz von dem Geld an ihn zahlen (495€)? Also: 1000-10=990 990:2=495€

Hausratteilung:
Der Zeitwert des Hausrates zum Stichtag Scheidungsantrag wird dinglich geteilt. Das was sie verlangt, sollte dem locker entsprechen, wenn sie sich damit bescheidet.

Zugewinn:
Das Anfangsvermögen bei Eheschließung ist mit Bankauskunft leicht zu verlangen. Je höher das sich darstellt, umso geringen ist der Zugewinn.
Das Beispiel ist richtig berechnet.
Ererbtes Vermögen zählt immer zum Anfangsvermögen, nicht Zugewinn.

HTH
G imager

Jetzt ist es nur so, das er sich in weiser Vorraussicht schonmal alles unter den Nagel gerissen hat, was wertvoll ist. Zum Beispiel sehr wertvolles Gesammeltes. Sammelwert geht in den 4-stelligen Bereich. Darüber gibt es natürlich keine Belege oder ähnliches. Was kann Sie machen, da es anschaffungen in der Ehe waren, beide einen Teil davon bezahlt haben und er es jetzt wohl an dem Zugewinnausgleich vorbeischleusen möchte?
Überhaupt hat er schon seit länger Zeit wertvolle Sachen heimlich aus dem Haus geräumt.
Was kann man da machen? Speziell für Sachen bei denen es keine Belege gibt?

Aber richtig verstanden habe ich das schon, dass auch sie den Zugewinnausgleich antreten muss, wenn er aufeinmal weniger Vermögen hat als sie?