Wer bekommt das Haus bei Scheidung

Hallo,
meine Freundin ist seit 4 Jahren von ihrem Mann getrennt. Sie hat 2 Kinder. Der Mann hat ihr zugesagt, dass sie das Haus behalten kann.
Er hat ca. 3000 Euro netto, sie hat ca. 1300 Euro netto.
Sie haben zusammen 4 kleine vermietete Wohnungen und eine, die er bewohnt. Wert ca. 150.000 Euro.
Sie wohnt mit den Kindern im Haus wert ca. 200.000 Euro.
Jetzt will sie die Scheidung und er sagt, dass sie das Haus doch nicht behalten darf.

Wie würde das Gericht entscheiden, wer was behalten darf?

Gruß,
Andreas

hallo anhoff,

das Gericht wird nicht darüber entscheiden wer was behalten darf.
Jedoch wird schon berücksichtigt, wer in welcher Wohnung wohnt. Vor allem wo der Aufenhaltsort der Kinder ist. Diese sollten nicht zusätzlich durch Umzug leiden.
Da genug Wohnungen und Kapital vorhanden ist sollte sich eine ausgewogene Lösung finden. Hier ist weniger da Gericht als die Beteiligten gefordert.
Es ist auch zu berücksichtigen, was sich an Unterhalt (Alter der Kinder?) für die Kinder und die Ehegattin ergibt.
Das alles sind Argumente für die spätere Verhandlung.
Warum nicht auf Ehegattenunterhalt im Gegenzug zum Haus verzichten?

Alles gute
EJWW

Hallo,
Wer was behalten kann, kommt auf die Eigentumsverhältnisse an. Wenn den beiden das Haus und die Wohnungen gemeinsam gehören und es eine Zugewinngemeinschaft gibt, wird bei der Scheidung geteilt. Wenn sich die Parteien gar nicht einigen können, muss das Haus / die Wohnungen verkauft werden und der Erlös abzüglich möglicher Schulden wird geteilt.
Das kann langwierig werden, muss es aber nicht, wenn die Parteien einigermassen vernünftig miteinander umgehen.

Hallo Andreas, das kann man so nicht sagen. Wer ist Eigentümer ? Ist das Haus während der Ehe gekauft oder gebaut worden ? Das gesamte Eigentum, das während der Ehe erworben wird, ist bei einer Scheidung auf dem Prüfstand. Da kann Euch besser ein Anwalt beraten.
Viele Grüße
Petra

Hallo,

was in der Ehe zusammen getragen wurde, wird geteilt,auch Schulden…würde mich aber mal rechtlich beraten lassen

lisa

Hallo Andreas,

bei so viel Vermögen muss dien Freundin einen Anwalt für Familienrecht beauftragen. Ein Gericht kann wenn sie Ehepartner nicht einigen, bei Bedarf zuweisen, wer in dem Haus wohnen bleiben darf.
Alles richtet sich danach, wer die Verträge unterschrieben hat, also Eigentümer ist, im Grundbuch steht, die Kredite ablöst und nachweisen kann, wer was bezahlt hat.
Deine Freundin sollte alle Dokumente kopieren, Kontoauszüge etc.

Nach 4 Jahren des getrennt Lebens kann die Scheidung auch sehr schnell gehen. Man kann das Vermögen auch von der Scheidung abtrennen.

Solltest du mit im Haus wohnen, wird Wohnvorteil etc. noch abgerechnet.
Da dies eine komplizierte Rechnerei ist (bei uns ging es nur um ein Haus und war aufwendig genug) sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

Am besten aber ist, man einigt sich vorab und lässt dies durch einen Notar! beurkunden.

Sind die Kindsunterhalte tituliert? Wenn nicht, nachholen. Unbedingt.

Alles Gute!
Karla

Hallo,
erst mal gehts darum welchen gesetzlichen Güterstand die Eheleute haben. Ohne Ehevertrag und ohne Gütertrennung gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das heisst dass alles was während der Ehe erwirtschaft bzw. ausgegeben wurde gemeinschaftlich geschah und im Nachhinein nicht mehr auseinanderdividiert wird.
Was allerdings in die Ehe mit eingebracht wurde z. B. Immobilien, Kapitalverträge, Sparverträge, Fonds etc. wird demjenigen als Anfangsbestand zugerechnet, der den „Besitz“ mitgebracht hat.
Am Ende der ehe (Tag der Zustellung der Scheidungsklage) zählt wiederum der Endbestand der eheleute.
Der Zugewinn der Anfangsbestände (Immobilienwertsteigerungen sonst. Wertsteigerungen) wird zu 50 % jedem der Eheleute zugestanden.
Hier ist oftmals ein Immobiliengutachter erforderlich sofern man sich nicht selbst einigen kann. Im Streitfall kann vom Gericht ein neutraler Gutachter bestellt werden.
Die Regelung des Unterhalts dürfte ja bereits vorgenommen worden sein.
Alles Gute