Wer bekommt den Übererlös ?

Liebe/-r Experte/-in,
Nach der Zwangsversteigerung eines Hauses fließt der im Grundbuch erstrangig gesicherten Bank A ein Betrag von 300.000,00 Eur zu.
Bank A errechnet nun ihre persönliche Forderung in Höhe von ca.200.000,00 Eur und hat dann einen Übererlös von ca.100.000,00 Eur.
Nach dem Rang der Bank A ist eine Zwangssicherungshypothek für einen Gläubiger in Höhe von 100.000,00 Eur im Grundbuch eingetragen.
An wen muß die Bank A den Übererlös auskehren ?
An den ehemaligen Eigentümer aufgrund seines Rückgewähranspruchs gegenüber Bank A oder an den Gläubiger des Eigentümers ?

Es geht nach Reihenfolge der Eintragung im Grundbuch.
Sonst danach wer seine Forderung angemeldet hat

Hallo,

der Auskehrungsanspruch steht dem Schuldner zu, sofern die Rückgewähransprüche an Dritte nicht abgetreten worden sind.

Viel Glück.