Bei folgendem Fall würde ich Euer Rat benötigen.
Mein Nachbar hat seinen Anhänger gegen meinen Zaun geschoben. Vorfall wurde auch der Versicherung des Anhänger gemeldet. Kostenvoranschlag eingeholt, Bilder gemacht und alles der Versicherung geschickt. Die Versicherung stellt sich auf den Standpunkt, dass der Schaden zu groß sei und dieser nicht von einem geschobenen Anhänger stammen könne.
Fakt ist, dass der Anhänger Berührung mit meinem Zaun hatte.
Wer ist nun rechtlich schadensersatzpflichtig? Oder besser gefragt, wer bekommt die Rechnung Anhängerversicherung oder Nachbar?
Die Rechnung bekommt die Versicherung, da es sich hier um einen Haftpflichtschaden handelt. Die Aufgabe der Versicherung ist es berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Ein Regressanspruch gegenüber dem Nachbarn besteht nicht, das klären Versicherung und Nachbar unter sich (Alkoholklausel etc.)
Eventuell kann es sein, dass hier grobe Fahrlässigkeit eine Rolle spielt da müsste geprüft werden ob der Versicherer in einem solchen Fall Leistungen vorsieht ansonsten müsste der Nachbar letzten Endes doch wieder haften.
Ich würde die Rechnung also erstmal der Versicherung schicken. Die Klärung ob die Ansprüche berechtigt sind oder nicht hat die Versicherung zu erledigen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Na, das ging aber fix!
Vielen Dank für die Rückantwort.
Thilo
Tut mir Leid, aber mein Vorredner irrt. Haftung und Deckung durch eine Versicherung sind zwei Paar Schuhe.
Grundsätzlich erhält der Schädiger die Rechnung, unabhängig davon ob und wie er versichert ist. Da im KFZ-Bereich die Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist, kann man einen Schaden auch direkt mit der Versicherung regulieren. Hat die die Regulierung abgelehnt, sollte man sich an den Schädiger halten (natürich nur, wenn nachweisbar ist, dass er wirklich der Schädiger ist). Dieser muß sich dann mit seiner Versicherung auseinander setzen und klären, warum sie die Deckung verweigert.
Hallo Nordlicht,
sie verweigert ja nicht die Deckung. Sie zweifelt nur die Höhe an. Hier würde sich als Ausweg immer ein Gutachter empfehlen. Dies der Versicherung ankündigen und um Aussage zum Ausweg bitten.
Denn die Aufgabe der Versicherung ist auch, die Ansprüche der Höhe nach zu prüfen und unbegründete Ansprüche abzulehnen.
Gruß
Marco