Guten Tag,
Mal angenommen jemand hat ein Auto ( gebraucht) von einem Händler gekauft. Dieser hat versichert das alles in Ordnung ist und er ihn selbst von einer Werkstatt überprüfen hat lassen.
Montag Auto angemeldet und abgeholt, Dienstag Auto ausgebrannt. 
Der Käufer ist natürlich vom Kaufvertrag zurück getreten und der Händler hat, zwar widerwillig, den Kaufpreis zurück erstattet Fahrer Und Beifahrer sind im Krankenhaus gelandet ( giftige Gase )… der Sachverständige von der Versicherung hat mehrere blanke Kabel unterm Lenkrad gefunden,( unter Anderen) nun hat der Händler zugegeben dass das Auto nie in einer Werkstatt war…" Hinterher" und er hat gesagt … wenn die Versicherung irgendetwas zahlt muss diesen Betrag an ihn aushändigt werden ( nach Abzug der Kosten, wie Versicherung - Anmeldung und so weiter)meine Frage… stimm dass???
hallo,
mal ehrlich, der jemand glaubt doch nicht, doppelt kassieren zu können, oder?
Bin kein Anwalt, aber das Stichwort „Forderungsübergang“ liefert die gesetzlichen Regelungen.
Gruß
Andreas
Hi Andreas…
danke für die Antwort… der Jemand hatte eigentlich nicht vor die Versicherung in Anspruch zu nehmen ( wegen der % ), da der Jemand keine Schuld an den Versicherungsschaden hatte und vom Kauf zurückgetreten ist. Inzwischen hat der Jemand die Sache geregelt. Danke
Hallo,
ein Brandschaden wird über die Teilkasko abgerechnet, das hat keine Auswirkungen auf irgendwelche %.
Ansonsten habe ich die Frage nicht wirklich verstanden, aber die Vers.-Leistung steht dem VN zu. Und einen Forderungsübergang (Grundlage?) kann ich hier zunächst nicht erkennen.
Grüße, M