Wer bekommt Fahrverbot?

Eine GmbH bekommt einen Bußgeldbescheid (Abstandsmessung auf Autobahn). Es ist laut dem Bußgeldkatalog so, dass es dafür ein Fahrverbot gibt. Es kann aber im Haus nicht ermittelt werden, wer da gefahren ist, wegen lückenhaft geführtem Fahrtenbuch. Das die Polizei ein Bußgeld verhängt an die GmbH wegen schlampigen Fahrtenbuch ist klar. Aber wer muss für das Fahrverbot und Bußgeld Abstandsmessung herhalten.

Gruß

Eine GmbH bekommt einen Bußgeldbescheid (Abstandsmessung auf
Autobahn).

Hi,

es geht viel, aber das gibt es nicht. Es kann nur ein Mensch ein Bußgeld und Punkte deswegen bekommen.

Es ist laut dem Bußgeldkatalog so, dass es dafür
ein Fahrverbot gibt. Es kann aber im Haus nicht ermittelt
werden, wer da gefahren ist,

Ist doch prächtig, bekommt keiner das Bußgeld und Fahrverbot.

wegen lückenhaft geführtem
Fahrtenbuch.

Muss den eines geführt werden, wurde es wegen einem anderen Verstoß angeordnet?

Das die Polizei ein Bußgeld verhängt an die GmbH
wegen schlampigen Fahrtenbuch ist klar.

Wenn es angeordnet wurde, ja, aber ein Mensch bekommt es. Und so böse ist die Polizei nicht. Das Bußgeld verhängt die Bußgeldstelle.

Aber wer muss für das
Fahrverbot und Bußgeld Abstandsmessung herhalten.

Niemand.

Nur wenn ein Fahrtenbuch geführt werden muss, bekommt der Verantwortliche für den Fuhrpark, ein Mensch, 50€ und einen Punkt.

331980 Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht/nicht B - 1 50,00
ordnungsgemäß *).
§ 31a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 190 BKat
[http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/…](http://www.kba.de/nn_190298/DE/ZentraleRegister/VZR/BT KAT OWI/bkat owi 01092009__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/bkat_owi_01092009_pdf.pdf)

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann kann die Behörde ein Fahrtenbuch anordnen.
Eine GmbH braucht einen für den Fuhrpark Verantwortlichen, im Zweifel ist das der Geschäftsführer.

Q-Gruß

Also wenn kein Fahrer ermittelt wird, erlischt das Bußgeld und Fahrverbot für die Ordnungsiwedrigkeit - Abstandsmessung? Kaum zu glauben. Dann sagt man jedesmal, dass es keiner war und nie kann ein fahrverbot erteilt werden.

Fahrtenbuch sollte geführt werden bei Kleintransportern, also in einer gewissen weise schon angeordnet!

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Moin!

Das wäre schön. Wenn es die eifrigen Sherriffs nicht gäbe, die dann mit einem Photo durch die Firma rennen und fragen, ob jemand den fahrer erkennen würde. Irgendeiner ist immer so blöd und nennt den Fahrer.

Eine offizielle Anweisung der Geschäftsleitung, in solchen Fällen nicht mit der Polizei zu kooperieren, ist leider nicht haltbar…

Gruß,
M.

Also wenn kein Fahrer ermittelt wird, erlischt das Bußgeld und
Fahrverbot für die Ordnungsiwedrigkeit - Abstandsmessung?

Hi,

ohne Sünder keine Strafe.

Kaum
zu glauben. Dann sagt man jedesmal, dass es keiner war und nie
kann ein fahrverbot erteilt werden.

Ganz so einfach ist es doch nicht. Es gibt ja ein Bild von dem Sünder, da kommt eben die Polizei vorbei und fragt wer es ist. Wird er erkannt, zahlt er.

Fahrtenbuch sollte geführt werden bei Kleintransportern, also
in einer gewissen weise schon angeordnet!

Aber nicht vom Landratsamt.

Man darf nicht vergessen, jeder fehlende Eintrag bedeutet beim Fahrtenbuch 50€ und ein Punkt, wobei das Bußgeld auch erhöht werden kann. Auch kann das Fahrtenbuch überprüft werden. Und das bei einem Fuhrpark 1 2 3 4 … 18
Wenn dann der Verantwortliche um seinen Führerschein fürchten muss, ist nicht so prickelnd.

Q-Gruß

Hi,

Irgendeiner ist immer so blöd und nennt den Fahrer.

Angenommen vor einem steht ein Polizist mit einem Foto von einem Kerl mit dem man (sehr leicht) nachweislich seit Jahren zusammenarbeitet.

Angenommen man ist „nicht so blöd“ zu antworten sondern sagt:„nö! Kenn ich nicht“.

Kann das nicht auch Folgen für den solidarischen Kollegen haben? Strafvereitelung oder Ähnliches?

Gruß
Nick H

Hallo,
da geht es wahrscheinlich um die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes, konkret §1 Abs. 6 http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__1.html
Verstöße dagegen sind eine eigene Tat. Das ist aber Arbeitsrecht, die nach http://www.gesetze-im-internet.de/fahrpersstg/__8.html bis 5000 Euro kosten kann (wenn ich mich da jetzt nicht vertan habe).

Cu Rene

Hallo,

bist du tatsächlich der Meinung, eine Abstandsunterschreitung sei ungefährlich? Warum sollte der Abstand nicht kontrolliert und bei Verstößen auch sanktioniert werden?

Von dir kommt immer nur das gleiche. Böse Radfahrer, böse Verkehrspolizei, böse Hilfssherrifs.

Gruß
Ultra

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Hi,

Irgendeiner ist immer so blöd und nennt den Fahrer.

Angenommen vor einem steht ein Polizist mit einem Foto von
einem Kerl mit dem man (sehr leicht) nachweislich seit Jahren
zusammenarbeitet.

Angenommen man ist „nicht so blöd“ zu antworten sondern
sagt:„nö! Kenn ich nicht“.

Kann das nicht auch Folgen für den solidarischen Kollegen
haben? Strafvereitelung oder Ähnliches?

M.W. u.U. ja.

Deshalb ist folgender Satz angeblich ratsam: „ich kann auf dem Bild nichts erkennen“.

Gruß,
M.

Moin!

bist du tatsächlich der Meinung, eine Abstandsunterschreitung
sei ungefährlich?

Schrieb ich das?

Warum sollte der Abstand nicht kontrolliert
und bei Verstößen auch sanktioniert werden?

Weiß ich nicht. Sage Du es mir. ich habe so etwas nicht behauptet.

Was ich allerdings meine ist, dass die aktuellen Abstandsgrenzen vollkommen unrealistisch sind. Wenn man diese einhält, zieht ständig jemand in den eigenen Sicherheitsabstand hinein und von hinten gibt´s Saures.

Dennoch ist ein vernünftiger Sicherheitsabstand sehr wichtig. Als (werdender) Familienvater liegt mehr viel an der eigenen und der Sicherheit meiner Familie. Entsprechend fahre ich. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich alle existierenden Regelungen gutheissen muss.

Und bevor jetzt wieder das langweilige Argument bzgl. der individuellen Aufstellung von Verkehrsregeln und dem daraus (natüprlich) resultierenden Chaos angeführt wird: ich fahre allein mit meinem beruflich genutzten Fahrzeug 100.000 - 120.000 Km im Jahr und habe 0 Punkte in Flensburg. Das letzte Ticket ist ewig her und ich erhielt es wegen eines Parkverstosses.

Von dir kommt immer nur das gleiche.

Wahrheiten ändern sich eben nicht.

Böse Radfahrer, böse
Verkehrspolizei, böse Hilfssherrifs.

Ja, das sind die problemtischsten und gefährlichsten Gruppen im Straßenverkehr.

M.

Naja, du gibst anderen Tipps, wie sie die fälligen Sanktionen vermeiden können. Und das für einen recht eklatanten Verstoß gegen den Mindestabstand. Verwertet wird eine Messung mWn erst ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. Und wenn der Abstand so gering war, dass ein Fahrverbot droht, muss es sich um eine gefährliche Situation gehandelt haben. Einen solchen Fahrer sollte man durchaus mit einem Fahrverbot bestrafen.

Gruß
Ultra

Moin!

Naja, du gibst anderen Tipps, wie sie die fälligen Sanktionen
vermeiden können.

Keinswegs. Das wäre möglicherweise sogar illegale Rechtsberatung. Ich gebe nur Denkanstösse.

Und das für einen recht eklatanten Verstoß
gegen den Mindestabstand. Verwertet wird eine Messung mWn erst
ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. Und wenn der
Abstand so gering war, dass ein Fahrverbot droht, muss es sich
um eine gefährliche Situation gehandelt haben.

Genau hier widerspreche ich in einigen Fällen.
In Deutschland gibt es gerade bei Abstandsvergehen schon Fahrverbote, wenn noicht „nichts los“ ist.

Einen solchen
Fahrer sollte man durchaus mit einem Fahrverbot bestrafen.

Hier denke ich differenzierter.
Ein Fahrverbot sollte bei wirklich derben Verstößen verhängt werden. Nicht bei Kinkerlitzchen.

Gruß,
M.

Hallo,

und wer legt jetzt fest, wann wer wo der „Böse“ und der „Gute“ ist? Auch ein Schwerverbrecher hat das Recht auf Recht. Vielleicht hat er ja doch nicht unrecht. Und gerade in einem Board wie hier sollten die Antworten neutral sein. Das da auch der ein oder andere rechtsfreie Raum ist, passiert halt. Aber zu sagen, der da ist ein Böser, der gehört sich bestraft, also, ich weiß nicht…

gruß maboe

Hallo,

mein Arbeitgeber hat früher auch die Verkehrssünder gedeckt. Das hat bis zu einem gewissen Punkt auch geklappt. Natürlich lassen die Behörden sich nicht ewig veräppeln, es wurde schon damit gedroht, für den gesamten Fuhrpark Fahrtenbücher anzuordnen und dann auch rigogos zu kontrollieren.
Letztendlich hat das decken der Verstöße dazu geführt, dass einige Kollegen immer mehr Verstöße begangen haben, erst 20 zu schnell, dann 30, dann 50 usw., getreu dem Motto: „Mir kann keiner was!“

Letztendlich hat der AG umgeschwenkt, alle MA wurden darauf hingewiesen, dass sie sich an geltende Vorschriften zu halten haben und die Namen der Verkehrssünder werden rigogos weitergegeben. Seitdem wird überwiegend wieder ordentlich gefahren.

Letztendlich riskiert der AG mit ständigem Decken ja auch seinen guten Ruf, wenn dann mal ein schwerer Unfall passiert und die Tatsache des Deckens durchsickert.

Gruß

Holygrail