Wer bekommt Garantie-Erstattung?Damaliger Käufer oder ich als jetziger Besitzer?

Hallo.
Ich habe vor 1 Jahr von einem damaligen Freund etwas geschenkt bekommen.
Ware samt Originalrechnung.
Nun ist die Ware defekt, und der Hersteller hat es nicht geschafft dieses innerhalb von
3 Anläufen zu reparieren.
Er bieten nun eine Erstattung des Kaufpreises an.
Doch möchte dieser nur an den damaligen Käufer (Name welcher auf der Rechnung steht) überweisen!
Die Ware ist jedoch längst in meinem Besitz (samt Rechnung).
Auch habe ich die Garantie in die Wege geleitet. Ich bin ja Besitzer der Ware.

Wer weiß, wer nun die Erstattung bekommt?
Der damalige Käufer, oder ich?

Danke
tom

Hallo!

Wäre das problematisch ?  Ist der Freund also inzwischen nicht mehr der gute Freund ?

Es kommt m.E. nur darauf an ob die Garantie übertragbar gewesen ist. Das ist bei technischen Geräten oft so. Also Bedingungen lesen !

Dann kann sie auch nach Geschenk oder Weiterverkauf genutzt werden. Und dann müsste die Ersatzleistung(weil Garantieleistung unmöglich) auch an den jeweiligen Eigentümer ausgezahlt werden. Sie ist ja ein Ersatz für die garantierte, aber nun unmögliche Leistung, die jeder Besitzer der Sache beanspruchen konnte.
Das sollte man dem Hersteller, der statt Reparatur nun den Kaufpreis erstatten will, auch so mitteilen.

Ist Garantie nicht übertragbar und wird nur dem Erstkäufer gewährt, dann handelt der Hersteller korrekt. Der damalige Freund bekäme das Geld.

Man kann es aber wohl zivilrechtlich von ihm einfordern.

MfG
duck313