Wer bekommt Kinder beim Tod der Eltern?

Hallo!

Mich würde interessieren, was mit einem minderjährigen Kind passiert dessen Eltern gestorben sind und die kein Testament oder eine sonstige Verfügung hinterlassen haben aus dem hervorgeht, wer die Vormundschaft des Kindes übernehmen soll bzw. wo das Kind dann wohnen soll. Was passiert in so einem Fall? Wie ist in so einem Fall das übliche Vorgehen des Amtes (Jugendamtes??)? Kommt das Kind zu den nächsten Verwandten? Wenn ja, wer sind die nächsten Verwandten???

Liebe Grüße
Ilse

Hallo Ilse,
rein rechtlich gesehen bekommt das Jugendamt automatisch zunächst die Vormundschaft, auch wenn die Eltern etwas anderes bestimmt hätten.
Sollte dann jemand die Vormundschaft für das Kind haben wollen, muss sich derjenige an das Vormundschaftsgericht wenden und die Vormundschaft beantragen. Der Richter entscheidet dann über diesen Antrag.
im wirklichen Leben läuft´s so ab dass das Jugendamt resp. einer der SozialPädagogen sich sofort (z. B. auch nachts, sollte Gefahr in Verzug sein z. B. nach einem Schweren Verkehrsunfall) um die zunächst kurzfristige Unterbringung des Kindes kümmert, wobei natürlich Personen bevorzugt werden, die das Kind kennt, z. B. Oma oder Tante, wie weit die Verwandschaft geht ist eigentlich egal, es könnte z. B. auch die Tagesmutter sein, hauptsache dem Kind gehts dort zunächst gut. Da ist man in der Regel recht pragmatisch, Die Jugendamtsmitarbeiter sind ja auch keine Unterheuer. Ist da keiner geht´s natürlich ins Heim, wobei ich aus meiner Praxis keinen solchen Fall kenne bei dem das Kind jemals ins Heim kam. Meistens kommen Verwandte (allein schon wg. des Todesfalls der Eltern ) und holen die Kinder natürlich. Dann wird seitens des Jugendamts geprüft ob diese Verwandten oder die von den Eltern gewünschten Personen auch auf lange Sicht zur Pflege des Kindes geeignet sind um z. B. zu verhindern das das Kind bei einer 95-jährigen Oma mit Parkinson aufwächst, oder bei einer Tante mit schweren Alkoholproblem. Sollte da aber alles in Ordnung sein, können z. B. die Grosseltern oder die von den Eltern bestimmten Personen die Pflege für das Kind übernehmen. Die Pflegeeltern können dann auch beim Vormundschaftsgericht die Vormundschaft beantragen. Wollen die das nicht, bleibt die Vormundschaft beim Jugendamt.
Grüße jule

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