Wer bekommt Überbrückungsgeld

Hab mal ne kurze Frage für nen Bekannten, bekommt man Überbrückungsgeld auch wenn man selbst den letzten angestellten Job kündigte und ein Monat arbeitslos war? oder muss man gekündigt werden?

Danke für Antworten

Andreas

Hi Andreas,

bei solchen Fragen würde ich grundsätzlich dem Frager nahelegen, sich DIREKT und SELBST mit der zuständigen Stelle - in diesem Fall Bundesagentur - in Verbindung zu setzen: 1. hat er/sie Rechtssicherheit, Verbindlichkeit, Kompetenz und für die vielen Fragen, die auf JA oder NEIN folgen, auch gleich den richtigen Ansprechpartner.

Für Deine Frage meine ich zu wissen, dass der Anspruch auf Überbrückungsgeld in keinem Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht, sondern auf Mindestdauer „Leistungsbezug“, nachvollziehbaren Geschäftsplan udgl. und Ü-geld ist eine KANN-Leistung (= KEIN Rechtsanspruch).

hallo andreas,

die vier-wochen-frist gibt es nicht mehr. eine bewilligung des üg ist von der beendigung des beschäftigungsverhältnisses unabhängig (auch wenn´s ne sperrzeit gab).

regards bianca

Hallo,

Ü-geld ist eine KANN-Leistung (= KEIN Rechtsanspruch).

das hat sich meines Wissens seit dem 1.1.04 geändert - trotzdem bleibt ein Ermessensspielraum.
siehe http://www.ueberbrueckungsgeld.de/FAQ/10_Ablehnung.htm

Gruß Ayla