Wer bekommt Versicherungssumme nach Haftpflichtsch

Hallo!

Angenommen Z fährt ein Leasingfahrzeug, das er als Betriebsangehöriger eines Kfz-Herstellers zu günstigen Konditionen für z.B. 10 Monate bekommt. Das Kfz ist selbstverständlich vollkaskoversichert. In den 10 Monaten passiert seinem Beifahrer Y ein Missgeschick, so z.B. ein Kratzer in der Karosserie. Z meint, sein Beifahrer müsse das an seine Haftpflichtversicherung melden, damit diese den Schaden an den Kfz-Hersteller bei Rückgabe des Fahrzeugs zahlt. Z meint auch, er hätte besondere Konditionen, die aber nicht alle Schäden, die während der Leasingzeit passieren, beinhaltet. Auch die Vollkaskoversicherung, die während der Leasingzeit abgeschlossen werden muss, würde das nicht übernehmen.

Beifahrer Y meldet den Haftpflichtschaden an dem Leasingfahrzeug des Halters Z. Auf der Schadensanzeige, die Y von seiner Haftpflichtversicherung erhält, steht aber nicht der Eigentümer, also der Kfz-Hersteller, so wie Z das erzählt, sondern Z selbst. Z meint, der Eigentümer wäre der Kfz-Hersteller, weil es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Die Schadensanzeige jedoch schreibt Z gegen Y.
Wohin würde in seinem solchen angenommen Fall das Geld der Haftpflichtversicherung fließen? An den Kfz-Hersteller oder an den Halter des Leasingfahrzeugs?

Wär gut ein paar Antworten von Euch zu erhalten, danke!

Hallo,

der Text ist etwas verwirrend!

Hallo!

Angenommen Z fährt ein Leasingfahrzeug, das er als
Betriebsangehöriger eines Kfz-Herstellers zu günstigen
Konditionen für z.B. 10 Monate bekommt. Das Kfz ist
selbstverständlich vollkaskoversichert.

Vollkaskoversichert vermutlich über Z!

In den 10 Monaten
passiert seinem Beifahrer Y ein Missgeschick, so z.B. ein
Kratzer in der Karosserie. Z meint, sein Beifahrer müsse das
an seine Haftpflichtversicherung melden, damit diese den
Schaden an den Kfz-Hersteller bei Rückgabe des Fahrzeugs
zahlt.

Was hat die Versicherung von Y mit diesem Schaden zu tun ?

Z meint auch, er hätte besondere Konditionen, die aber
nicht alle Schäden, die während der Leasingzeit passieren,
beinhaltet. Auch die Vollkaskoversicherung, die während der
Leasingzeit abgeschlossen werden muss, würde das nicht
übernehmen.

Bitte um Information welche Schadensursache hier vorliegt.
Und aus welchem Grund zahlt die Vollkaskoversicherung nicht ?

Beifahrer Y meldet den Haftpflichtschaden an dem
Leasingfahrzeug des Halters Z.

Bitte um Info, welche Schadensursache wurde dem Haftpflichtversicherer (ich vermute einmal Privathaftpflicht) gemeldet.

Bitte erst obige Fragen beantworten, denn hier passt etwas nicht zusammen.

Gruß Merger

Hallo Merger,

ja, ich weiß, das klingt alles sehr verwirrend, deshalb meine hypothetische Frage, weil sich Y in einem solchen Fall auch nicht auskennen würde.

Ja, die Vollkaskoversicherung läuft über Z.

Z meint, in einem solchen Schadensfall müsse Y dafür haftbar gemacht werden.

Dem Haftpflichtversicherer wurde ein Schaden gemeldet, der aus Versehen durch das übliche Benutzen, z.B. Ein- und Aussteigen (nicht fahren!) des Leasingfahrzeugs zustande kam, gemeldet.

Lt. Z übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden deshalb nicht, weil der Toleranzbetrag des Kfz-Herstellers bei der Kfz-Rückgabe überschritten wäre.

Danke für Deine Antwort, denn auch für Y ist das alles sehr verwirrend, weil er nicht weiß wohin das Geld seiner Versicherung gehen würde. Y selbst ist der Meinung, dass bei einem Leasingfahrzeug alle Schäden bei Rückgabe die Vollkaskoversicherung übernimmt. In diesem hypothetischen Fall jedoch möchte Z die Schäden über die Haftpflichtversicherung des Y laufen lassen. Wer würde in einem solchen Fall den Schaden bezahlt bekommen?

LG Josetta

Hallo Josetta,

tut mir leid, deine Frage ist immer noch etwas konfus.

Sei L der Leasingnehmer und M ein Schadensverursacher an dem durch L geleasten Fahrzeug. Dann haftet zunaechst M fuer den Schaden, den er verursacht hat.

Da das Fahrzeug dem Leasinggeber gehoert, wird der Schaden mit diesem geregelt. L muss lediglich den Schaden und den Verursacher an den Leasinggeber melden (und zwar unmittelbar). Hat sich der Verursacher verpieselt, bevor seine Koordinaten aufgenommen werden konnten, dann ist L meistens per Vertrag verpflichtet, die Gruen-Weissen herbeizurufen.

Versicherung gehen würde. Y selbst ist der Meinung, dass bei
einem Leasingfahrzeug alle Schäden bei Rückgabe die
Vollkaskoversicherung übernimmt.

Nein, das ist wohl ein Irrglauben.

Gruss
norsemanna

Hallo Norsemanna,

ja, das versteh ich noch, dass M für den Schaden haften muss.

Ja, richtig, das Fahrzeug gehört dem Leasinggeber. Der Schaden wird mit diesem geregelt, auch korrekt. Warum steht aber auf einem angezeigten Schadensschreiben nicht M und der Leasinggeber, sondern M und der Leasingnehmer? M fühlt sich irgendwie dazu missbraucht, dass seine Versicherung etwas übernehmen soll, das vielleicht gar nicht an den Richtigen geht (nämlich an den Leasinggeber), sondern an den Leasingnehmer, was nicht korrekt wäre.

Wie ich Dich verstanden habe, würde in meinem hypothetischen Fall eine Meldung des Leasingnehmers an den Leasinggeber ausreichen. Wurde auch gemacht, L jedoch meint, dass der aufgenommene Schaden des Leasinggebers von der Haftpflichtversicherung des M bezahlt werden müsse.

Wer erhält ein evtl. ausgezahltes Geld der Haftpflichtversicherung des M? Der Leasinggeber oder der Leasingnehmer?

Danke für Deine Antwort!

Korrigiere meinen letzten Eintrag:

Falsch: "Wie ich Dich verstanden habe, würde in meinem hypothetischen Fall eine Meldung des Leasingnehmers an den Leasinggeber ausreichen. Wurde auch gemacht, L jedoch meint,

dass der aufgenommene Schaden des Leasinggebers von der Haftpflichtversicherung des M bezahlt werden müsse."

Richtig: "Wie ich Dich verstanden habe, würde in meinem hypothetischen Fall eine Meldung des Leasingnehmers an den Leasinggeber ausreichen. Wurde auch gemacht, L jedoch meint,

dass der aufgenommene Schaden von der Haftpflichtversicherung des M bezahlt werden müsse."

Danke für Eure Antworten, ich weiß, recht konfus, aber so wurde es M erzählt.

Hi,

Richtig: "Wie ich Dich verstanden habe, würde in meinem
hypothetischen Fall eine Meldung des Leasingnehmers an den
Leasinggeber ausreichen. Wurde auch gemacht, L jedoch meint,

meistens geht das so ab:

S1. L meldet den Schaden und den Verursacher an den Leasinggeber
S2. Leasinggeber kontaktiert M bzgl. der Regulierung des Schadens
S3. M meldet den Schaden bei seiner Privathaftpflicht

S4a. Privathaftpflicht zahlt
S4b. Privathaftpflicht zahlt nicht

dass der aufgenommene Schaden von der Haftpflichtversicherung
des M bezahlt werden müsse."

Die Entscheidung, ob die Haftpflichtversicherung das bezahlen muss , obliegt nicht dem L.

Gruss
norsemanna

Hallo Josetta,

deine Antwort passt immer noch nicht!

Hallo Merger,

ja, ich weiß, das klingt alles sehr verwirrend, deshalb meine
hypothetische Frage, weil sich Y in einem solchen Fall auch
nicht auskennen würde.

Ja, die Vollkaskoversicherung läuft über Z.

Z meint, in einem solchen Schadensfall müsse Y dafür haftbar
gemacht werden.

Gegenüber dem Leasingsgeber haftet Z und nicht Y.

Dem Haftpflichtversicherer wurde ein Schaden gemeldet, der aus
Versehen durch das übliche Benutzen, z.B. Ein- und Aussteigen
(nicht fahren!) des Leasingfahrzeugs zustande kam, gemeldet.

Diese Schadensursache kann ich immer noch nicht nachvollziehen, denn zuerst kam der Text " In den 10 Monaten passiert seinem Beifahrer Y ein Missgeschick, so z.B. ein Kratzer in der Karosserie.

Der Beifahrer brauchte also 10 Monate um einen Kratzer in der Karosserie zu verursachen ???

Lt. Z übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden deshalb
nicht, weil der Toleranzbetrag des Kfz-Herstellers bei der
Kfz-Rückgabe überschritten wäre.

Was verstehst Du unter Toleranzbetrag des Kfz-Herstellers ?

Nicht alle Schäden werden über die Vollkasko abgedeckt.
Manche Schäden muss auch der Leasingsnehmer selbst zahlen.

Danke für Deine Antwort, denn auch für Y ist das alles sehr
verwirrend, weil er nicht weiß wohin das Geld seiner
Versicherung gehen würde.

bisher ist für mich nicht ersichtlich, für was die Privathaftpflicht von Y überhaupt zahlen soll.

Y selbst ist der Meinung, dass bei
einem Leasingfahrzeug alle Schäden bei Rückgabe die
Vollkaskoversicherung übernimmt.

In den meisten Vollkaskoversicherungen ist ein Selbstbehalt vorhanden,
also trifft dies allein aus diesem Grund schon nicht zu.

In diesem hypothetischen Fall

jedoch möchte Z die Schäden über die Haftpflichtversicherung
des Y laufen lassen. Wer würde in einem solchen Fall den
Schaden bezahlt bekommen?

Nach der bisherigen Schadensbeschreibung wird die PHV von Y vermutlich nichts zahlen.

LG Josetta

Gruß Merger

Danke Norsemanna!

So würde es auch ablaufen, alles korrekt.

Meine Frage, die immer noch offensteht:

Wer erhält den Betrag, sollte die Haftpflichtversicherung einspringen?
Oder: An wen müsste M den Schaden zahlen? An L oder an den Leasinggeber?

Wie gesagt, M würde sich missbraucht fühlen, wenn der Betrag des Haftpflichtschadens nicht an den Leasinggeber, sondern an L gehen würde. L wurde von M erzählt, dass der Betrag an den Leasinggeber geht.

An wen geht der Schadensbetrag, wenn in der Schadensanzeige M ./. L steht?

Grüße
Josetta

Hallo Merger,

ich kann die Geschichte leider nur so weitergeben wie sie mir selbst erzählt wurde.

Der Leasingnehmer haftet gegenüber dem Leasinggeber, richtig?

In dem hypotetischen Fall aber möchte Z, dass Y (Beifahrer) für die entstandenen Schäden, die er verursacht hat, aufkommt. Natürlich hat Y den Kratzer beim Öffnen der Türe sofort gemeldet.

Bei Abgabe des Fahrzeugs durch Z aber wurden weitere Gebrauchsspuren festgestellt, die Y übernehmen soll. Z meinte, dass es bei Abgabe des Kfz einen gewissen Toleranzbetrag des Leasinggebers gibt, der als Abnutzung gegolten wird. Diese Gebrauchsspuren, die Y allerdings verursacht hat, würden weit über einer üblichen Abnutzung liegen.

In dem Fall geht es wahrscheinlich wirklich darum, dass der Z auf keinen Fall in irgendeiner Form etwas zahlen will und Y dafür haftbar machen will.

Z meinte auch, dass der Leasinggeber die Haftpflichtsumme bekommt, sollte die HPV zahlen. Das widerspricht sich für Y, denn nicht umsonst ist ein Leasingfahrzeug vollkaskoversichert. Außerdem steht in der Schadensanzeige: Y gegen Z und nicht Y gegen den Leasinggeber.

Wer erhält eine evtl. Entschädigungssumme von der HPV oder des Y?
Z oder der Leasinggeber?

Wer ist Geldempfänger in einem solchen Fall? Der Leasinggeber oder Z?

Danke für Deine Geduld!
G
Mfg Josetta

Hi,

wir zitieren mal einen Artikel aus dem Netz
(http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/un…)

Zunächst sind Leasingvertrag/AGB (Leasingbedingungen) einzusehen. Hieraus ergeben sich die wesentlichen Grundsätze für die Schadensabwicklung im Innen- und Außenverhältnis; dies insbesondere zur Frage, ob der Leasingnehmer – wie üblicherweise – berechtigt ist, auch die Schadensersatzansprüche des Leasinggebers aus Eigentumsverletzung geltend zu machen. Regelmäßig werden formularmäßig die fahrzeugspezifischen (zukünftigen) Ersatzansprüche des Leasingnehmers gegen Dritte im Wege der Vorausabtretung auf den Leasinggeber übertragen (BGH NJW 1988, 198; LG Berlin MDR 2001, 630). Der Leasinggeber muss diese – Ausnahme: gesetzlicher Forderungsübergang (§ 426 Abs. 2 BGB) – Zug um Zug rückübertragen (OLG Köln OLGR 1996, 1). Bei Fremdverschulden ist der gegnerische Versicherer vom Bestehen – und Inhalt – des Leasingvertrags in Kenntnis zu setzen (BGH NZV 1988, 217). Es muss an den Richtigen geleistet werden

Sprich, es ist Aufgabe der Versicherung von M, herauszufinden, ob und an wen sie zahlen muss.

Gruss
norsemanna

Dann kann M ja beruhigt weiterschlafen.
Danke!
Mfg
Josetta

Hallo Josetta,

zu diesem Fall benötige ich zusätzliche Informationen:

Hallo Merger,

ich kann die Geschichte leider nur so weitergeben wie sie mir
selbst erzählt wurde.

Der Leasingnehmer haftet gegenüber dem Leasinggeber, richtig?

ja

In dem hypotetischen Fall aber möchte Z, dass Y (Beifahrer)
für die entstandenen Schäden, die er verursacht hat, aufkommt.
Natürlich hat Y den Kratzer beim Öffnen der Türe sofort
gemeldet.

Wo ist der Kratzer am Auto zu finden ?
Wie ist dieser Kratzer entstanden ?
Nur durch die Tür öffnen, entsteht nirgends ein Kratzer.
Als Möglichkeit sehe ich, wenn jemand die Autotür aufmacht und damit an ein fremdes Auto oder sonstiges Hinternis schlägt.

Bei Abgabe des Fahrzeugs durch Z aber wurden weitere
Gebrauchsspuren festgestellt, die Y übernehmen soll.

Was hat Y mit den Gebrauchsspuren überhaupt zu tun.
Zur Zeit sehe ich Y nur als Beifahrer der auf dem Beifahrersitz mitfährt.

Z meinte,
dass es bei Abgabe des Kfz einen gewissen Toleranzbetrag des
Leasinggebers gibt, der als Abnutzung gegolten wird. Diese
Gebrauchsspuren, die Y allerdings verursacht hat, würden weit
über einer üblichen Abnutzung liegen.

und nochmal - was hat Y mit diesen Kosten zu tun - siehe oben!

Oder will man mitteilen, dass Z den Wagen unberechtig an Y weiter geliehen hat ? Handelt es sich also um einen Mietwagen ?

In dem Fall geht es wahrscheinlich wirklich darum, dass der Z
auf keinen Fall in irgendeiner Form etwas zahlen will und Y
dafür haftbar machen will.

Ich benötige eine Begründung, warum Y hier überhaupt für etwas aufkommen muss.

Und bevor meine Fragen nicht vollständig beantwortet werden,
äußere ich mich nicht mehr zu dieser Geschichte.

Gruß Merger

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