Hallo!
Angenommen Z fährt ein Leasingfahrzeug, das er als Betriebsangehöriger eines Kfz-Herstellers zu günstigen Konditionen für z.B. 10 Monate bekommt. Das Kfz ist selbstverständlich vollkaskoversichert. In den 10 Monaten passiert seinem Beifahrer Y ein Missgeschick, so z.B. ein Kratzer in der Karosserie. Z meint, sein Beifahrer müsse das an seine Haftpflichtversicherung melden, damit diese den Schaden an den Kfz-Hersteller bei Rückgabe des Fahrzeugs zahlt. Z meint auch, er hätte besondere Konditionen, die aber nicht alle Schäden, die während der Leasingzeit passieren, beinhaltet. Auch die Vollkaskoversicherung, die während der Leasingzeit abgeschlossen werden muss, würde das nicht übernehmen.
Beifahrer Y meldet den Haftpflichtschaden an dem Leasingfahrzeug des Halters Z. Auf der Schadensanzeige, die Y von seiner Haftpflichtversicherung erhält, steht aber nicht der Eigentümer, also der Kfz-Hersteller, so wie Z das erzählt, sondern Z selbst. Z meint, der Eigentümer wäre der Kfz-Hersteller, weil es sich um ein Leasingfahrzeug handelt. Die Schadensanzeige jedoch schreibt Z gegen Y.
Wohin würde in seinem solchen angenommen Fall das Geld der Haftpflichtversicherung fließen? An den Kfz-Hersteller oder an den Halter des Leasingfahrzeugs?
Wär gut ein paar Antworten von Euch zu erhalten, danke!