zuerst einmal möchte ich hier betonen, dass ich keine rechtshilfe ersuche!
wenn ich jetzt grob einen aktuellen fall schildere, hoffe ich, dass dies nicht gegen die richtlinien dieses brettes verstößt!
sollte dies aber der fall sein, nehme ich jetzt schon eine evt. löschung entschuldigend entgegen!
Es ist Unfug, diese beiden Dinge miteinander in Verbindung zu
setzen. Die Veräußerung ist oft nötig, z.B. weil eine Wohnung
gekündigt werden muss. Sie bringt dem Nachlassverwalter aber
keinerlei Vorteil, denn der Wert des Erbes ändert sich
schließlich nicht dadurch, dass statt des Bildes im Wert von €
10.000,-- nun € 10.000,-- in bar vorhanden sind.
zu nächst einmal habe ich gesagt, das dies nicht zwingend der fall sein muss! sprich also, dass selbstverständlich nicht alle nachlasspfleger „unredlich“ handeln! das es aber ausnahmen sehr wohl gibt!
ich befinde mich mit meinen geschwistern in einen solchen fall!
der nachlasspfleger begründet unter anderem sein vorgehen genau damit
„im interesse der möglichen erben, wird eine wohnung grundsätzlich schnell geräumt, damit den möglichen erben keine weiteren kosten wie miete, entstehen…“
so hatte er die wohnung schon wenige tage nach seiner bestellung räumen lassen. die kündigung der wohnung selbst, vollzog sich nach mietvertrag dann 16 wochen später! der auftrag zur wohnungsrenovierung erfolgte mehr als 2 monate später (dafür war wegen der langen kündigungsfrist ja auch noch genügend zeit vorhanden)!
selbstverständlich gab es keine wertsachen in der 76m² großen wohnung, weswegen die räumung selbst, fast 3000€ kostete!
obwohl es genügend zeugen gibt, dass sehr wohl „wertsachen“ vorhanden waren, nützt dies herzlich wenig- denn es können ja auch noch andere zugriff auf die wohnung gehabt haben und diese dinge entfrent haben bevor der nachlasspfleger die wohnung besichtigte!
doch um die sammlungen unseres vaters geht es uns dabei nicht einmal (er hatte sowieso genügend „bares“ auf den konten hinterlassen).
unser vater hatte nach der scheidung mit unserer mutter alles „persönliche“ behalten- alle fotos aus unserer kindheit, die gesammte ahnentafel der eltern unserer mutter!
all diese „werlosen“ dinge, die uns einzig interessierten, sind für immer auf dem müll gelandet!
…dass statt des Bildes im Wert von €
10.000,-- nun € 10.000,-- in bar vorhanden sind.
…dann musst du nur noch beweisen, dass das bild bei der sichtung des nachlasspflegers, auch noch vorhanden war- viel „spaß“ dabei…
tja und dabei hatte eine bekannte unseres vaters noch vor der räumung das stammbuch (welches sich das amtsgericht weigerte entgegen zu nehmen!) im büro des nachlasspflegers abgegeben!
und trotzdem sind wir nicht vom nachlasspfleger über den tod unseres vaters informiert worden, sondern 3 monate später von dieser bekannten!
begründung des nachlasspflegers: „fehler meiner mitarbeiter, die keine aktennotiz für mich gemacht hatten“…!!!
ja vielleicht eine „unglückliche“ verkettung noch viel „unglücklicherer“ „zufälle“!
aber geld lässt sich mit nachlässen sehr wohl verdienen!
dabei muss es nicht einmal ein 10.000€ bild sein!..wenn der verstorbene genügend bares hinterlässt, dann kann es sehr leicht zu überteuerten räumungen, überteuerten beerdigungen, überteuerten renovierungen kommen- all diese firmen bestimmt ja der nachlasspfleger-gell!
Desweiteren sind auch die Amtsgerichte nicht immer an
möglichen Erben interessiert. weil, wenn sich keine Erben
finden- fällt alles an den Staat, gell!
Vollkommener Unsinn! Du hast vermutlich nur mit einem
irgendwie krummen Fall zu tun gehabt. Ich kenne zig Fälle, und
man kann sich oft über Gerichte wundern und ärgern. Es werden
auch Fehler gemacht, … Dafür wird man dann eben als Anwalt
tätig. Aber den Verdacht, dass bewusst die Erbensuche
unterlassen wurde, um dem Staat das Erbe zu sichern, musste
ich noch nie haben. Da überschätzt Du auch das Engagement
unserer lieben Staatsdiener deutlich.
auch hierbei sagte ich ja „das es vorkommen kann!“
unser vater hatte jener bekannten eine mappe mit stammbuch, kontokarten und hausschlüssel anvertraut, die jene gleich am nächsten tag des todes unseres vaters bei dem zuständigen amtsgericht abgeben wollte. kontokarten und hausschlüssel nahm man entgegen- nur das stammbuch wollten sie nicht! und aus dem hinweis der bekannten, dass kinder vorhanden sind ihr aber die anschriften nicht bekannt wären, wurde ein schriftstück verfasst mit „erben sind nicht bekannt“, weswegen dann der nachlasspfleger bestellt werden konnte.
dies gab die zuständige sachbearbeiterin mir gegenüber auch frei mundig zu: „ja ich kann mich erinnern! die dame wollte auch noch weitere unterlagen abgeben, aber wir sind nur verpflichtet, die werte eines verstorbenen zu sichern!“…
unser vater hatte kein testament hinterlassen. aber selbst wenn er eines hinterlassen hätte, wäre dieses sinnlos gewesen für uns!
denn die 3000€ räumung war längst vollzogen, ehe das amtsgericht überhaupt eine testamentsabfrage gemacht hatte!
jaja…böse der, der schlechtes dabei denkt!..ja und wir kinder sind „böse“, denn wir haben uns natürlich einen anwalt genommen, weil wir tatsächlich schlechtes dabei denken und einfach nicht an eine derartige verkettung unglücklichster „zufälle“ glauben wollen!..(wobei das dumme in unsrem fall ist, dass wir einen „schadensersatz“ sowieso gar nicht bekommen können, weil das uns wichtige weder ersetzbar ist, noch irgendeinen messbaren wert vor gericht hat!)
Zu dem anderen benannten:
Eine Bekannte hatte einen solchen Fall.
Einer ihrer Brüder verstarb.
Ein Nachlasspfleger wurde bestellt der recht schnell die
geschiedene Ehefrau ausfindig machte.
Jene behauptete, dass der verstorbene Ex-Mann keine weiteren
Angehörigen hätte und so wurde ihr ein Erbschein ausgestellt.
Zement mal: Da kann in deinem Sachverhalt doch schon was nicht
stimmen. Wenn hier offenbar gesetzliche Erbfolge gegeben war,
dann hatte die geschiedene Ehefrau keinerlei Erbrecht. Den
Rest spare ich mir daher.
hierbei könnte es tatsächlich sein, dass ich einige fakten durcheinander bringe und ich müsste die betreffende noch einmal detaillierter fragen (ich glaube, es ging bei den prozessen überwiegend auch um den nachlasspfleger selbst, der den erbschein hätte gar nicht ausstellen dürfen)…
mit besten grüßen (und natürlich unerschütterlichem glauben an das deutsche rechtssystem)
mondrabe