Wer beschließt 'Strafzahlungen'

Hallo,

angenommen, in einer Firma hat die Geschäftsleitung festgelegt, dass bei bestimmten „Vergehen“ ein Betrag x in die Kaffeekasse zu entrichten ist. Wer also vergisst, sich vor Antritt der Arbeit einzustempeln, zahlt. Diese Maßnahme wurde von der Geschäftsleitung verkündet, es gab keine Abstimmung darüber, und Mitarbeiter, die nicht bereit sind, diese nicht vertraglich fixierte Strafzahlung zu leisten, werden gezwungen (Drohung Lohnabzug). Es gibt keinen Betriebsrat (der, wenn es ihn gäbe, sicherlich zustimmen müsste). Ist das ein Freifahrtschein für die Geschäftsführung?

Grüße,
die Lidscha

Hallo,

angenommen, in einer Firma

Welcher Größe (Mitarbeiterzahl)?

hat die Geschäftsleitung

Bestehend aus?

festgelegt, dass bei bestimmten „Vergehen“ ein Betrag x in die
Kaffeekasse zu entrichten ist.

Wäre mal interessant, was da so alles „geahndet“ wird.

Wer also vergisst, sich vor
Antritt der Arbeit einzustempeln, zahlt.

Wie viel?

Diese Maßnahme wurde
von der Geschäftsleitung verkündet, es gab keine Abstimmung
darüber, und Mitarbeiter, die nicht bereit sind, diese nicht
vertraglich fixierte Strafzahlung zu leisten, werden gezwungen
(Drohung Lohnabzug).

Deine Ahnung (dass das nicht rechtmäßig sein könnte) geht schon in die richtige Richtung.

Ist das ein
Freifahrtschein für die Geschäftsführung?

Der Beschluss ist vermutlich ebenso gültig, wie wenn die GL jetzt beschließen würde, im ÖPNV für „umme“ zu fahren (nur weil sie das eben so beschlossen hat und das die örtliche Beförderungsgesellschaft deswegen gefälligst zu akzeptieren hat).

MfG

Hallo!

angenommen, in einer Firma

Welcher Größe (Mitarbeiterzahl)?

44 Mitarbeiter in Tag- und Nachtschicht (Einzelhandelsunternehmen)

hat die Geschäftsleitung

Bestehend aus?

Filialleiterin und Stellvertreterin

festgelegt, dass bei bestimmten „Vergehen“ ein Betrag x in die
Kaffeekasse zu entrichten ist.

Wäre mal interessant, was da so alles „geahndet“ wird.

Kassenkarte vergessen (jeder MA hat eine personalisierte Karte, mit der er sich bei Kassiererarbeiten an der Kasse anmelden muss), Ein- und Ausstempeln vergessen.

Wer also vergisst, sich vor
Antritt der Arbeit einzustempeln, zahlt.

Wie viel?

Je 2,50€ (erscheint nicht viel, bei einem Minijobber ist das aber schon ein gehöriger Prozentsatz vom Stundenlohn)

Diese Maßnahme wurde
von der Geschäftsleitung verkündet, es gab keine Abstimmung
darüber, und Mitarbeiter, die nicht bereit sind, diese nicht
vertraglich fixierte Strafzahlung zu leisten, werden gezwungen
(Drohung Lohnabzug).

Deine Ahnung (dass das nicht rechtmäßig sein könnte) geht
schon in die richtige Richtung.

Sehr gut :smile:

Ist das ein
Freifahrtschein für die Geschäftsführung?

Der Beschluss ist vermutlich ebenso gültig, wie wenn die GL
jetzt beschließen würde, im ÖPNV für „umme“ zu fahren (nur
weil sie das eben so beschlossen hat und das die
örtliche Beförderungsgesellschaft deswegen gefälligst zu
akzeptieren hat).

Habe ich auch schon gemeint: Man könnte ja auch beschließen, aber jetzt 5 Euro mehr die Stunde zu bekommen. Weiß auch nicht, ob da alle mit einverstanden wären :smile:

Grüße!

MfG

Würde mich mal interessieren was passiert wenn ein Mahnbescheid eines AN - von dessen Lohn so was abgezogen wurde - ins Haus flattert.

Gruss Ivo