Ich habe vor ca. 3 Monate einen Gebrauchtwagen über einen Händler gekauft. Der Autohändler hatte mir beim Verkauf eine Gebrauchtwagenversicherung, welche für ein Jahr gilt, mit verkauft.
Bei Nachrüstungsarbeiten wurde in einer KFZ-Werkstatt ein Defekt im Turbolader festgestellt. Wegen der Gewährleistung trat ich in Kontakt mit dem Verkäufer, dieser möchte jetzt, das ich eine Werkstatt seines Wunsches aufsuche. Ich möchte jedoch bei meiner Werkstatt, welche den Fehler entdeckt hatten, bleiben. Der Verkäufer möchte von meiner Versicherung Gebrauch machen.
Wer bestimmt jetzt die Werkstatt, wenn meine Versicherung 60 % der Kosten übernimmt?
Hallo,
da du keine Rechte aus Sachmängelhaftung geltend machst, gehst du wohl (vermutlich zutreffend) davon aus, dass der Defekt am Turbolader nicht auf einem Mangel beruht, der beim Kauf des Fahrzeugs schon vorhanden war.
Somit hast du dann ja keinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer auf Nachbesserung / Minderung / …
Dein Anspruch besteht also gegenüber der Versicherung, nicht gegenüber dem Verkäufer.
Es gelten dann die Versicherungsbedingungen.
Wenn du aber der Meinung bist, dass der Defekt die Folge eines Mangels ist, der schon beim Kauf vorhanden war, dann ist dein Ansprechpartner der Verkäufer, denn dann muss der sich um die Behebung des Schadens vollumfänglich kümmern.
Abzugrenzen von einem Mangel ist der Verschleiß.
Bei einem Mangel wird man in den ersten 6 Monaten grundsätzlich davon ausgehen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang bestand (das berühmte, merkwürdige „Zahnriemenurteil“ wurde durch die aktuelle Rechtsprechung des BGH mehr oder weniger relativiert). Dann ist der Verkäufer in der Haftung.
Bei einem Defekt durch Verschleiß hat man aber keine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer, sondern nur ggf. - wie hier - Ansprüche gegen die Garantie-Versicherung (und das dann zu den Bedingungen dieser Versicherung).
Danke für die Info! Da ich mal gerade 2300 km Fahrleistung hinter mir habe und das Fahrzeug 3 Monate besitze, gehe ich davon aus, das der Schaden bereits bei der Übergabe vorhanden war. Demnach ist der Verkäufer in der Pflicht. Die Streitfrage ist aber die KFZ-Werkstatt. Wer darf sie bestimmen? Normalerweise sicher der Verkäufer, aber muß ich jede Werkstatt akzeptieren, zumal meine Versicherung leisten soll? Der Verkäufer trägt dann nur den Restbetrag von 40 %.
Hallo,
mit der Ausgestaltung von Garantieversicherungen kenne ich mich nicht aus, daher eine Frage:
Ist das korrekt, dass die von dir bezahlte Versicherung eine Leistung übernehmen soll, für die der Verkäufer eigentlich zu 100% haften müsste?
Kommt mit komisch vor. Die Garantieversicherung soll doch DICH vor Schäden schützen, nicht den Verkäufer! Bleib du bitte absolut „sauber“ gegenüber der Versicherung, also keine Dinge aussagen oder unterschreiben, die nicht den Tatsachen entsprechen.
Zur Werkstattwahl:
Der Verkäufer muss den Mangel beheben, wenn er das selber nicht ausführen kann, dann hast du auf die Wahl einer Werkstatt leider keinen Einfluss.
das siehst du falsch. was glaubst du, warum so viele verkäufer diese versicherung so gerne mit verkaufen?
Punkt A.4.3:
Diese Versicherung zahlt nicht, wenn ein Dritter - etwa der Verkäufer aus kaufrechtlichen Gründen - leistungspflichtig ist.
Nun ist das gerade mal EINE Versicherung (war der erste Google Treffer), aber IMHO ist das Subsidiaritätsprinzip bei Versicherungen weit verbreitet.
Ich halte es für denkbar, dass es spezielle Angebote für Händler gibt, die den Händler vor dem Schadensrisiko schützen. Sicher weiß das der UP, wenn er in den Vertrag schaut.
Gerade der Turbo ist ein sensibles Teil da kündigt sich kein Schaden an, der passiert einfach. Es ist einfach keine Leistung mehr vorhanden. Gegen den Verkäufer wirst da kaum was ausrichten können. Es gelten da die Bestimmungen welche die Versicherung vorgeben. Es kann aber durchaus sein, dass es deine Werkstatt richten kann.
das isr mir klar und das ist dir klar, aber der kunde versteht das etwas anders, wenn der händler ihm das mit unschuldigem gesicht entsprechend erklärt.
es wird doch nirgends so oft betrogen wie im versicherungsgeschäft. fängt beim abschluss schon an…