Angenommen Herr X und Herr Y haben einen Autounfall. Jedoch beide meinen, dass sie keine Schuld an diesem hätten. Auf Anruf hin kommt die Polizei und nimmt den Unfall auf, äußert sich aber nicht wer ihrer Meinung nach Schuld an dem Unfall hat. Jedoch meinen die Beamten, dass Herr X und nicht Herr Y seiner Versicherung den Schaden melden müsse.
Muss dann ein Richter entscheiden oder darf die Polizei einfach vor Ort keine Angaben über Schuld bzw. Unschuld machen?
ja die pol macht keine schuldfeststellung. sie nimmt nur die unfalldaten gerichtsverwertbar auf. alle beiden versicherungen muss der schaden gemeldet werden. kommt man zu keiner einigung muss dann der richter die schuldfrage klären.
hauptmann
Hallo,
dazu braucht man nur in das Unfall-Protokoll schauen…
wer als erster da eingetragen ist,wird von der Polizei als
„Verursacher“ gesehen…
Die Versicherungsrechtliche Klärung kann aber auch anders ausfallen…
Angenommen Herr X und Herr Y haben einen Autounfall. Jedoch
beide meinen, dass sie keine Schuld an diesem hätten. Auf
Anruf hin kommt die Polizei und nimmt den Unfall auf, äußert
sich aber nicht wer ihrer Meinung nach Schuld an dem Unfall
hat. Jedoch meinen die Beamten, dass Herr X und nicht Herr Y
seiner Versicherung den Schaden melden müsse.
Bei unstimmiger Schuldfrage sollten unbedingt beide Verkehrsteilnehmer ihrer Versicherung den Fall melden und möglichst schnell Gedächtnissprotokolle des Hergangs/Skizzen fertigen.
Dann erstmal zurücklehen und warten, was passiert.
Die Polizisten würden dann bei einem Prozess ggf. als Zeugen geladen, aber sie sind nicht die Instanz, die die Schuldfrage abschließend klärt.