Eine hypothetische Situation: ein Garten grenzt an die Mauer einer Scheune des anderen Grundstücks. An der Scheunenmauer wachsen Efeu und Brombeeren. Wer hat das Bestimmungs-Recht über den möglichen Bewuchs der Mauer? Und gibt es dafür Paragraphen?
Wenn die Mauer AN der Grenze, aber komplett auf dem benachbarten Grundstück steht, gehört sie dem Nachbarn und der hat das Recht darüber zu bestimmen.
Steht die Mauer AUF der Grenze, gehört sie beiden Nachbarn - und beide können über ihre Seite bestimmen.
Regelungen dazu finden sich im Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes (Grenzwand, Nachbarwand).
Auch ohne Gruß
Ergänzend zur obigen Info noch:
- Nachbarrecht ist Ländersache. Hier sind ggf. noch diverse Sachen geregelt. Allerdings hat nicht jedes Land ein Nachbarrecht (z.B. Bayern hat keines…), dann gilt nur das BGB und der Grundsatz von „Treu und Glaube“ (sprich das Gesellschaftsbild der Richter).
Im BGB gibt es die §§921 und 922 (http://dejure.org/gesetze/BGB/921.html), die die Grenze regeln. Man beachte, dass es da heißt „werden zwei Grundstücke … getrennt“. D.h die Mauer muss nicht unbedingt auf der Grenze stehen, es reicht wenn sie an der Grenze steht.
Grüße
Lumpi
Vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung für meine verspätete Meldung - mein Inet war auf’m Kaff hier mal wieder weg.
Für den fehlenden Gruß muss ich mich auch entschuldigen *schäm*! Ich war so in Rage wg. dem Streit, dass ich einfach meine Wut in den PC gekloppt habe - hab’ es erst später registiert - So SORRY!
Vielen Dank, Lumpi!
Mit Euren beiden Infos kann ich mich weiter vorarbeiten!
Ganz liebe Grüße ladytramp
Hallo,
das ist „fast“ richtig
In Bayern regelt der 7. Abschnitt des AGBGB (das ist NICHT das BGB
) das Nachbarrecht, allerdings auch nur in Grundzügen.
Gruß vom
Schnabel