Hallo zusammen !
Gesetzt den Fall, ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag, in dem zum einen bezüglich der Arbeitszeit angegeben ist, sie sei im Voraus mit dem Arbeitgeber abzustimmen (in der Realität würde sich das so gestalten, daß im Grundsatz acht Stunden am Tag gearbeitet wird, gelegentlich aber mal ein Tag nur sechs oder sieben Stunden hätte oder, bei Brückentagen zB. ganz wegfiele), zum anderen bezüglich Urlaubstagen auf die gesetzliche Regelung verwiesen würde.
Könnte der Arbeitgeber dann hingehen und mit dem lapidaren Satz „Nächste Woche Freitag ist Brückentag, da arbeiten wir nicht“ sich selber die Wahl offenhalten ob er einen Urlaubstag „abzwackt“ oder einen unbezahlten Tag einlegt, da ja die Arbeitszeit im Vorfeld geregelt werden soll und kann ? Müsste er den Arbeitnehmer kurzfristig über den Verbrauch von Urlaubstagen informieren, müssten solche Tage auf der Lohnabrechnung auftauchen … oder könnte der Arbeitgeber frei schalten und walten?
Und, falls der Arbeitnehmer den Urlaub irgendwann anmeldet und nur noch ein oder zwei Tage seiner anfangs 24 Urlaubstage über sind, wäre es sein Verschulden daß er seine Arbeitsstunden und die Bezahlung nicht laufend verglichen hätte und so gemerkt hätte, daß eventuell mehr bezahlt würde als Stunden geleistet wurden ?

