Wer bestimmte die Strafen im Mittelalter?

Hallo,
Ich möchte für mein Referat wissen wer eigentlich im Mittelalter die Strafen bestimmte. Etwa der König?
Da ich mit Google nichts finde, frag ich mal nach.

Danke!

Andi

Hallo,
da bin ich mir grad nicht genau sicher, da dies, glaube ich, zeitlich schwankte. Aber primär waren es wohl die obersten Fürsten, also Könige und Kaiser, umindest wenn es um überreginale Gesetze ging und Gesetze die das gesamte Reich betrafen oder die dem Fürsten unterstellten Vasallen. Regional gesehen, werden wohl die kleineren Landesherren wie zum Beispiel Grafen, Barone und Bischöfe slebst eigene Gesetze formuliert haben, wobei diese sich danna ber auch nur auf das Herrschaftsgebiet eben dieser bezog und keine auch keinem Reichsgesetz widersprechen durfte.
Dafür kann ich aber grad leider keine Garantie geben.

Liebe Grüße

Hallo,
Ich möchte für mein Referat wissen wer eigentlich im
Mittelalter die Strafen bestimmte. Etwa der König?

Hallo Andi,
es gab so etwas wie ein Gericht mit Richter, der entweder sehr kirchlich geprägt war oder auch meistens ein Kirchenmann war: Mönsch, Prior, Bischof. Es gab aber auch Richter, die die Spitzen des Stadtrates darstellten oder eben der Graf (Burgherr). Je nach dem, ob die Stadt oder die Gemeinde von der Kirche oder vom Stadtrat/Graf geführt wurde/ das Sagen hatte.

Die Ausgänge dieser Prozesse waren allerdings zu 99% vorher schon festgelegt, entweder noch gut Dünken des Richters oder von wem er am höchsten bestochen wurde. Mit Gerechtigkeit hatte das nichts zu tun.
Es gab allerdings so etwas wie einen Strafenkatalog. Jedoch wurde fast nie geprüft, ob der Angeklagte, sich wirklich schuldig gemacht hat. Wenn es nötig war wurde auch der Zeuge oder der Leumund bestochen.

Der Strafenkatalog wurde vom König, bzw. Papst oder in Zusammenarbeit erlassen. Je nach Land abhängig.

In harten Zeiten, wie beim Pestausbruch wurde manchmal allerdings regional wirkende Änderungen, bzw. Außnahmeregelungene vollzogen, die später dann beibehalten wurden.

Die Möglichkeit eines Jurastudiums gab es zu dieser Zeit auch schon, dass man dafür nur Previligierte zuließ, versteht sich hoffentlich von selbst: entweder war man in der Kirche oder hatte viel Geld, und ohne Empfehlungsschreiben ging natürlich auch nichts.
Es gab allerdings bei Weitem nicht genügend studierte Jursiten, damit alle Richterplätze mit diesen besezt werden konnten.

Da ich mit Google nichts finde, frag ich mal nach.
Danke!
Andi

Wie wärs mit einer Bibiliothek?
Da du deine Aussagen für ein Referat eh mit Quellen belegen mußt, wirst um den Gang in die Bibo nicht drumrum kommen.

Viele Grüße
Franzi

Antwort:

Die Rechtspechung oblag mehreren Personen aufsteigenden Ranges. Zu einen gab es in der untersten Ebene den Dorfschulzen, in der Stadt der Bürgermeister mit Stadtrat, dann den Voigt, den Ministerialen, „Edelherren“, Herzöge, Könige und Kaiser. in den unteren Rängen wie dem Dorfschulzen übertrug man die Rechtsprechung über Streitigkeiten im Dorf oder unter der Landbevölkerung. Ein höhergestellter wie ein Ministerialer, konnte je nach Befugniss auch über Leben und Tod entscheiden. Wer wie weit die Befugnis hatte Recht zu sprechen, wurde von oben (König/Kaiser) nach unten hierarchisch „delegiert“! Eine wichtige Rolle spielte auch der „Sachsenspiegel“ als Gesetzeswerk!

http://www.leben-im-mittelalter.net/gesellschaft-im-…

http://www.lehnswesen.de/page/html_strafrecht.html#s…

http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsenspiegel

Hoffe weitergeholfen zu haben! Viel Spaß noch beim recherchieren!

Hallo Andi,
meines Wissens waren Landsheern und Fürsten sowie Bischöfe und andere Vertreter der Kirchen für die Rechtssprechung im Mittelalter zuständig. Natürlich immer in Ihrer Zuständigkeit und je nach schwere der Tat auch nach ihrem Rang. Es gab aber auch Richter und Schöffengerichte, die mit einflussreichen Bürgern besetzt wurden.
Mehr findest Du aber auch unter
http://www.regionalgeschichte.net/hauptportal/biblio…

Ich hoffe, dass Dir die Infos weiterhelfen.
Gruß Udo

Ich bin mir nicht sicher. Die Strafen ausgesprochen, bzw. verhängt hat der Schulze. Wer die Höhe des Strafrahmens festgelegt hat weiß ich nicht, vermutlich ein Beamter des Regenten oder Rat aus mehreren Beamten.

Hallo Andi,

leider weiß ich das selber nicht so genau. Auf jeden Fall hat die Kirche damit zu tun. Ich empfehle dir bei Wikipedia die Seite „Gemeines Recht“ durchzulesen.

Mit freundlichen Schwertkämpfer-Grüßen,
Axel