Wer betrügt wen in diesem Fall?

Hallo,

folgender fiktiver Fall, in dem es NICHT um den mietrechtlichen Aspekt gehen soll, sondern um die strafrechtliche Diskussion:

Mieter M streitet sich mit Vermieter VM um die letzte Nebenkostenabrechnung. Das Mietverhältnis endete zu August 2006. Die überhöhte Heizkostenabrechnung der Firma T als Teil dieser Abrechnung ist für die völlig überhöhte Nebenkostenforderung des Vermieters VM, vertreten durch Fa. S, ursächlich. Grund für die hohe Heizkostenrechnung ist ein Verdunster, der eigentlich an einer großen Heizung hängen sollte, fälschlicherweise aber an einer kleinen Heizung aufgehängt wurde und umgekehrt.

Im Oktober 2007 war die Freundin des M bei den Nachmietern in der alten Wohnung. Die beiden Nachmieter und Freundin des M haben gesehen, dass der falsche Heizkostenverteiler an der kleinen Heizung hing. Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein Foto davon gemacht, leider nur mit dem Handy.

Seitdem hat M den Mieterbund eingeschaltet, der den Vermieter auf diesen Missstand aufmerksam gemacht hat. Vor kurzer Zeit kam das letzte Schriftstück dieses Briefwechsels. Zum einen bestätigt Fa.T der Fa. S, dass die Verdunster richtig hängen. Zum anderen liegt ein Brief der Fa. S vor, dass M die Nachforderung nunmehr endlich zahlen solle, es sei ja alles in Ordnung.

Durch ein Telefonat mit den Nachmietern erfuhr M, dass ein Vertreter der Fa. T die fraglichen Verdunster im Dezember 2007 ausgetauscht hat und sie nunmehr so hängen wie sie sollen.

Die Nachmieter stehen als Zeugen zur Verfügung.

Die Frage: Wer betrügt in diesem Fall den Mieter M im Sinne des StGB?

VM?
Fa. S?
Fa. T?

Grüße

Schildmann

Die Nachmieter stehen als Zeugen zur Verfügung.

Das wird auch notwendig sein.

Die Frage: Wer betrügt in diesem Fall den Mieter M im Sinne
des StGB?

Der Vertragspartner des M war sein ehemaliger VM. Ob dann der VM für die Erfüllung, hier Abrechnungen/Messdienste, einen Gehilfen beauftragt ist Sache des VM und ändert nichts daran, dass nur dieser gegenüber dem M haftet, oder sich sogar ggf. strafbar macht.

Ob VM dann später den Gehilfen S in Regeress nehmen kann braucht M nicht zu interessieren.