Wer bezahlt Anwalt bei Kostenrückerstattung

Hallo,
angenommen jemand bestellt etwas in einem Onlineshop und würde den bestellten Artikel gleich per Vorkasse bezahlen.
Dann überlegt sich dieser jemand, dass er den Artikel doch nicht möchte (z.B. weil er nicht lieferbar ist) und storniert die Bestellung vor dem Versand der Ware.

Wenn dieser Jemand nun trotz mehrmaligen mailkontakt und Fristensetzung über 4 Wochen hinweg immer nur vertröstet werden würde und mit Antworten a la „wir überweisen das Geld wieder umgehend zurück“ abgespeist werden würde, wer müsste dann die Anwaltskosten bezahlen sofern dieser Kunde zur Einforderung der Rückzahlung einen Anwalt beauftragen würde?

Der Mandant muss seinen Anwalt bezahlen, kann diese Kosten aber als Verzugsschaden vom Händler zurückverlangen (§§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB). In der Regel wird der Anwalt das Geld gleich miteinfordern, wenn er die Hauptforderung erhebt.