hallo,
-also küchenablauf war verstopft, (zwei monate nach auszug festgestellt)
-vermieter schickt rechung, und behält dafür nebenkostenüberschuss ein
-auf rechnung(von klemner) ist nicht ersichtilich, welcher mieter des 10 parteienhaus schuldig ist
-Vermieter behauptet das es nachvollziehbar war, wer der verursacher war
so nun meine fragen:
1.darf VM die rechnung auf mieter umlegen?
2.darf VM die rechnung mit dem nebenkostenüberschuss verrechnen?
3.hätte vermieter nicht dem mieter die zeit zur behebung geben müssen?
4.ist es möglich, das der abfluss eingetrocknet ist, weil bis dato keine neuen mieter in der wohnung sind?
5.Muss auf der handwerkerrechung sichtilich vermerkt sein, in welcher wohnugn die verstopfung war? (zum selben zeitupunkt verschwanden 3 weitere wohnungsinhaber, ohne regulär zu kündigen, und mieter denkt, da vermieter für dubiose geschäfte bekannt, das vermieter nun einfach die rechnung auf den mieter der regulär gekündigt hat und abkömmlich ist die rechnung unterzujubeln.
Bei mieter lief der ablauf ohne probleme.
>(zwei monate nach auszug festgestellt)
wann war das mietverhältnis beendet - bei auszug?
Hallo,
grundsätzlich ist gut zu wissen:
Die Instandhaltung/setzung des Hauses ist Aufgabe des Vermieters. Wenn etwas nicht geht, muss er reparieren. Abfluss verstopft - Vermieter muss das beheben und die Kosten tragen.
Ausnahme: Der Mieter hat etwas verursacht oder beschädigt. Z.B. den Abfluss verstopft. Dann kann der Vermieter die Kosten verlangen.
Bei Übergabe der wohnung war diese in Ordnung. Wenn das nun nicht meh der Fall ist, muss der Vermieter beweisen können, dass die Mieter schuld sein sollen.
Hier fehlt es daran, da nicht erkennbar auf welche Wohnung sich die Rechnung beziehen soll und zudem nicht festgestellt wurde, dass z.B. durch jahrelanges Ölreingießen in den Abfluss die Verstopfung rührt.
Wenn der Vermieter einen Betrag einbehalten will, muss er seinen Anspruch darauf beweisen können.
Ihr müsst den einbehaltenen Betrag von ihm fordern. zahlt er ihn nicht, müsst Ihr entscheiden, ob ihr den Betrag einklagen wollt. Der Vermieter müsste dann im Klagverfahren beweisne können, dass ihr den schaden verursacht habt.
Viel Glück!