Wer bezahlt Bußgeld für Lebensmittelkontrolle?

Hallo Experten!

Folgende angenommene Situation:

Eine Verkaufsfahrerin für eine Bäckerei wird vom einem Lebensmittelkontrolleur kontrolliert. Dabei werden Mängel am Fahrzeug festgestellt. Unter Amderem gibt es aufgrund eines Defektes der Wasserpumpe kein fließendes Wasser und die Temperatur im Kühlschrank ist mit 12°C zu hoch.

Nehmen wir nun an, der Arbeitgeber zieht das erhobene Bußgeld vom Lohn der Verkaufsfahrerin mit der Begründung, sie hätte die Mängel verursacht, ab.

Wäre diese Vorgehensweise des Arbeitgebers rechtens?
Gibt es Gesetze, in denen solche Situationen geklärt sind und wo findet man diese?

Vielen Dank im Voraus

Holger Nehls

Hallo.

Hallo Experten!

Folgende angenommene Situation:

Eine Verkaufsfahrerin für eine Bäckerei wird vom einem
Lebensmittelkontrolleur kontrolliert. Dabei werden Mängel am
Fahrzeug festgestellt. Unter Amderem gibt es aufgrund eines
Defektes der Wasserpumpe kein fließendes Wasser und die
Temperatur im Kühlschrank ist mit 12°C zu hoch.

Nehmen wir nun an, der Arbeitgeber zieht das erhobene Bußgeld
vom Lohn der Verkaufsfahrerin mit der Begründung, sie hätte
die Mängel verursacht, ab.

Wäre diese Vorgehensweise des Arbeitgebers rechtens?
Gibt es Gesetze, in denen solche Situationen geklärt sind und
wo findet man diese?

Das Arbeitsgericht in Frankfurt (Az. 9 Ca 8758/04) hat hierzu ausgesagt, dass Geringverdienern keine Abzüge anzulasten sind. Noch ein Urteil: http://www.gomoll.lawchannel.de/index_full.php?feed_…
So gesehen ist der Chef in der Verantwortung.

Vielen Dank im Voraus

Holger Nehls

HTH
mfg M.L.


Das Arbeitsgericht in Frankfurt (Az. 9 Ca 8758/04) hat hierzu
ausgesagt, dass Geringverdienern keine Abzüge anzulasten sind.
Noch ein Urteil:
http://www.gomoll.lawchannel.de/index_full.php?feed_…
So gesehen ist der Chef in der Verantwortung.

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Hmm, mir als „Laien“ kommt die Heranziehung der beiden genannten Urteile als gewagt vor. In dem geschilderten Fall (der reinen Annahmen entstammt) geht es doch um Dinge, die die AN gar nicht beeinflussen kann. Sie kann höchstens die Fahrt verweigern, da sie ja weiß, dass das Fahrzeug mangelhaft ist, doch das ist ja im Auge des AG Arbeitsverweigerung und hätte wohl eine Kündigung zur Folge…

Gibt es genauere (also zum speziellen Fall passende) Gesetze/Bestimmungen/Urteile?

Nochmals Vielen Dank!

Holger Nehls

Hallo nochmal.

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Bitte :smile:

Hmm, mir als „Laien“ kommt die Heranziehung der beiden
genannten Urteile als gewagt vor. In dem geschilderten Fall
(der reinen Annahmen entstammt) geht es doch um Dinge, die die
AN gar nicht beeinflussen kann. Sie kann höchstens die Fahrt
verweigern, da sie ja weiß, dass das Fahrzeug mangelhaft ist,
doch das ist ja im Auge des AG Arbeitsverweigerung und hätte
wohl eine Kündigung zur Folge…

Normalerweise hat der AG die Funktionstüchtigkeit der zu
verwendenden Arbeitsgeräte sicherzustellen. Dem AN ist nicht
zuzumuten für Fehler des AG zu haften. Quelle: keine, ist aber naheliegend.
Allerdings kann (oder muss) der AN den AG auf den Mangel aufmerksam machen
Was dabei http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… ?

Gibt es genauere (also zum speziellen Fall passende)
Gesetze/Bestimmungen/Urteile?

…gute Frage

Nochmals Vielen Dank!

Holger Nehls

HTH
mfg M.L.

Hier noch das oben zitierte Urteil des AG FFM: (den link versteckt sich seit neustem hinter einem Passwort, deswegen aus Sicherheitsgründen keine Linkangabe…)
„Kein Gehaltsabzug bei Geringverdienern“
Geringverdienern dürfen Schadensersatzforderungen nicht einfach vom Gehalt abgezogen werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Marketingberaters gegen ein Kommunikationsunternehmen statt und verurteilten die Firma zur Rückzahlung des einbehaltenen Betrages (Az.: 9 Ca 8758/04.)

Der Mann verdiente bei der Firma 1050 Euro brutto im Monat. Das Unternehmen machte ihn für einen Unfall mit einem Dienstwagen verantwortlich, bei dem ein Reparaturschaden von 10 000 Euro entstanden war. Der Mitarbeiter sollte die Eigenbeteiligung sowie die Differenz zu einer Höherstufung bei der Versicherung übernehmen. Das Unternehmen behielt schließlich 1000 Euro bei der Gehaltszahlung zurück.

Laut Urteil unterliegen auch Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers der Pfändungsgrenze. Bei einem verheirateten Familienvater dürfe erst bei einem Monatsbruttogehalt von mindestens 1350 Euro gepfändet oder Lohn einbehalten werden, so die Vorsitzende Richterin.

hg/dpa

Nehmen wir nun an, der Arbeitgeber zieht das erhobene Bußgeld
vom Lohn der Verkaufsfahrerin mit der Begründung, sie hätte
die Mängel verursacht, ab.

Hallo Holger, hat die Fahrerin denn von den Mängeln gewusst und diese dem Arbeitgeber gemeldet? Gibts dazu irgendwelche Regelungen/Anweisungen in der Firma?

Wäre diese Vorgehensweise des Arbeitgebers rechtens?

Vom Lohn abziehen kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht einfach mal so eben was (es sei denn es wäre vertraglich dazu was vereinbart).

Gibt es Gesetze, in denen solche Situationen geklärt sind und
wo findet man diese?

Nö Holger, es gibt doch nicht für jede Situation in Deutschland Gesetze (auch wenn man das manchmal vermuten würde).

MfG

Hier noch das oben zitierte Urteil des AG FFM: (den link
versteckt sich seit neustem hinter einem Passwort, deswegen
aus Sicherheitsgründen keine Linkangabe…)
„Kein Gehaltsabzug bei Geringverdienern“
Geringverdienern dürfen Schadensersatzforderungen nicht
einfach vom Gehalt abgezogen werden. Das hat das
Arbeitsgericht Frankfurt in einem heute bekannt gewordenen
Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines
Marketingberaters gegen ein Kommunikationsunternehmen statt
und verurteilten die Firma zur Rückzahlung des einbehaltenen
Betrages (Az.: 9 Ca 8758/04.)

Der Mann verdiente bei der Firma 1050 Euro brutto im Monat.
Das Unternehmen machte ihn für einen Unfall mit einem
Dienstwagen verantwortlich, bei dem ein Reparaturschaden von
10 000 Euro entstanden war. Der Mitarbeiter sollte die
Eigenbeteiligung sowie die Differenz zu einer Höherstufung bei
der Versicherung übernehmen. Das Unternehmen behielt
schließlich 1000 Euro bei der Gehaltszahlung zurück.

Laut Urteil unterliegen auch Schadensersatzforderungen des
Arbeitgebers der Pfändungsgrenze. Bei einem verheirateten
Familienvater dürfe erst bei einem Monatsbruttogehalt von
mindestens 1350 Euro gepfändet oder Lohn einbehalten werden,
so die Vorsitzende Richterin.

hg/dpa

Hallo Markus, ich sehe hier leider keinen Zusammenhang zur Ursprungsfrage, aber vielleicht kannst du mir ja „auf die Sprünge helfen“.

MfG

Hallo

Sie kann höchstens die Fahrt
verweigern, da sie ja weiß, dass das Fahrzeug mangelhaft ist,
doch das ist ja im Auge des AG Arbeitsverweigerung und hätte
wohl eine Kündigung zur Folge…

Tja, wenn einer dieser AN mal mit defekten Bremsen ein Kind von dir überfährt und nachher angibt, er hätte die Fahrt nicht verweigert, weil er Angst vor einer Kündigung hatte, würde deine Argumentation sicherlich ganz anders aussehen, oder?

Soll heißen: natürlich ist der Fahrer haftbar zu machen. So einfach kann man es sich nun wirklich nicht machen!

Inwieweit der AN die Haftung auf anteilige Haftung „drücken“ kann, ist von hier aus nicht zu beurteilen. Am besten mit dem AG einigen, sonst klärt es sich letztendlich erst vor Gericht.

Gruß,
LeoLo

1 Like

Hallo an dieser Stelle (oder kalimera ?)

Hallo Markus, ich sehe hier leider keinen Zusammenhang zur
Ursprungsfrage, aber vielleicht kannst du mir ja „auf die
Sprünge helfen“.

Das war eigentlich für das erste Posting vorgesehen. Die thematische
Aussage sollte die sein, dass man nicht ‚einfach so‘ mit seinem (mickrigen)
Lohn für Fehler des AG geradestehen soll/darf. Vorausgesetzt, man hat sich
selbst korrekt verhalten… Immerhin kann man die fiktive Bußgeldzahlung
als Schadensbegleichung interpretieren.

mfg M.L.

Guten Morgen, Xolophos!

Nehmen wir nun an, der Arbeitgeber zieht das erhobene Bußgeld
vom Lohn der Verkaufsfahrerin mit der Begründung, sie hätte
die Mängel verursacht, ab.

Hallo Holger, hat die Fahrerin denn von den Mängeln gewusst
und diese dem Arbeitgeber gemeldet? Gibts dazu irgendwelche
Regelungen/Anweisungen in der Firma?

Ja, im angenommenen Fall hat sie Die Mängel dem AG mehrfach gemeldet (natürlich nur mündlich ohne Nachweismöglichkeit)

Wäre diese Vorgehensweise des Arbeitgebers rechtens?

Vom Lohn abziehen kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer
nicht einfach mal so eben was (es sei denn es wäre vertraglich
dazu was vereinbart).

Im fiktiven Arbeitsvertrag ist so ein Fall nicht geregelt.

Gibt es Gesetze, in denen solche Situationen geklärt sind und
wo findet man diese?

Nö Holger, es gibt doch nicht für jede Situation in
Deutschland Gesetze (auch wenn man das manchmal vermuten
würde).

Haja schon klar! Ich meine mit der Frage, ob es Regelungen gibt, dass der AN nicht für etwaige Bußgelder aufkommen muss.

MfG
Holger

Guten Morgen LeoLo!

Hallo

Sie kann höchstens die Fahrt
verweigern, da sie ja weiß, dass das Fahrzeug mangelhaft ist,
doch das ist ja im Auge des AG Arbeitsverweigerung und hätte
wohl eine Kündigung zur Folge…

Tja, wenn einer dieser AN mal mit defekten Bremsen ein Kind
von dir überfährt und nachher angibt, er hätte die Fahrt nicht
verweigert, weil er Angst vor einer Kündigung hatte, würde
deine Argumentation sicherlich ganz anders aussehen, oder?

Hui, harter Vergleich! Ich versteh, worauf du hinaus willst, aber:
Es geht ja nicht um Sicherheitsmängel, sondern um Verstöße gegen die Hygieneverordnung. Klar könnte man nun wieder auf den Fleischskandal kommen…

Soll heißen: natürlich ist der Fahrer haftbar zu machen. So
einfach kann man es sich nun wirklich nicht machen!

Man kann doch aber nur für etwas haftbar gemacht werden, wenn man es auch beeinflussen kann!
Wie sollte sich der AN denn verhalten? Die Mängel auf eigene Kosten beseitigen? Die Fahrt verweigern und gekündigt werden? Brav die Schikanen des AG dulden?

Inwieweit der AN die Haftung auf anteilige Haftung „drücken“
kann, ist von hier aus nicht zu beurteilen. Am besten mit dem
AG einigen, sonst klärt es sich letztendlich erst vor Gericht.

Ja, is klar. Letzteres will man halt vermeiden.
Es ging mir mit meiner Frage auch nur darum, ob irgendwo verankert ist, dass der AN nicht für solche Bußgelder aufkommen muss…

Gruß,
LeoLo

MfG
Holger

Hallo

Man kann doch aber nur für etwas haftbar gemacht werden, wenn
man es auch beeinflussen kann!

Daß der AN es hätte beeinflussen könne, ist uns sicherlich beiden klar. Inwieweit der AG, trotz seiner Kenntnis über den Sachverhalt, tatsächlich damit durchkommt, den Schaden auf den AN abzuwälzen, wird man vermutlich erst vor Gericht klären können. Wenn der AN keinerlei Zeugen hat für den Sachverhalt, daß der AG informiert war, sieht es eher schlechter aus. Allerdings würde mich auch denn eine andere als eine anteilige Haftung eher wundern. Trotzdem ist es gerade bei solchen (theoretischen :smile:) Fällen wie diesem von außen unmöglich, eine sichere Prognose zu treffen. Niemand hier kann den fiktiven AN freisprechen oder verurteilen.

Wie sollte sich der AN denn verhalten? Die Mängel auf eigene
Kosten beseitigen? Die Fahrt verweigern und gekündigt werden?
Brav die Schikanen des AG dulden?

Zumindest für Zeugen sorgen, wenn er den AG ausdrücklich informiert.

Es ging mir mit meiner Frage auch nur darum, ob irgendwo
verankert ist, dass der AN nicht für solche Bußgelder
aufkommen muss…

Nein, eine solche Arbeitnehmerabsolutionsklausel hat der Gesetzgeber vergessen :smile:

Gruß,
LeoLo

Hallo

Man kann doch aber nur für etwas haftbar gemacht werden, wenn
man es auch beeinflussen kann!

Daß der AN es hätte beeinflussen könne, ist uns sicherlich
beiden klar. Inwieweit der AG, trotz seiner Kenntnis über den
Sachverhalt, tatsächlich damit durchkommt, den Schaden auf den
AN abzuwälzen, wird man vermutlich erst vor Gericht klären
können. Wenn der AN keinerlei Zeugen hat für den Sachverhalt,
daß der AG informiert war, sieht es eher schlechter aus.
Allerdings würde mich auch denn eine andere als eine anteilige
Haftung eher wundern.

Ja, eine Klärung des Schverhalts mit dem AG steht außer Frage.
Es würde sich wohl auch außergerichtlich eine Lösung finden lassen, wie der Ausgang des fiktiven Falls in meinem Kopf beweist.

Trotzdem ist es gerade bei solchen
(theoretischen :smile:) Fällen wie diesem von außen unmöglich, eine
sichere Prognose zu treffen. Niemand hier kann den fiktiven AN
freisprechen oder verurteilen.

Online-Verurteilung!? Deutschland im Wandel der Zeit… :smile:

Wie sollte sich der AN denn verhalten? Die Mängel auf eigene
Kosten beseitigen? Die Fahrt verweigern und gekündigt werden?
Brav die Schikanen des AG dulden?

Zumindest für Zeugen sorgen, wenn er den AG ausdrücklich
informiert.

Das sollte man sich wohl generell hinter die Ohren schreiben.

Es ging mir mit meiner Frage auch nur darum, ob irgendwo
verankert ist, dass der AN nicht für solche Bußgelder
aufkommen muss…

Nein, eine solche Arbeitnehmerabsolutionsklausel hat der
Gesetzgeber vergessen :smile:

Schade eigentlich :wink:

Gruß,
LeoLo

Danke für die rege Diskussion!
Ist doch immer wieder schön, hier im Forum zu posten *lobaussprech*

Einen schönen 3. Advent,

Holger

Hallo zum 3.Mal.

Zumindest für Zeugen sorgen, wenn er den AG ausdrücklich
informiert.

Das sollte man sich wohl generell hinter die Ohren schreiben.

Es ging mir mit meiner Frage auch nur darum, ob irgendwo
verankert ist, dass der AN nicht für solche Bußgelder
aufkommen muss…

Weise Antwort: es kommt drauf an
Die Suchmaschine des Bundesarbeitsgerichts findet mit den Schlagworten ‚Bußgeld AND Arbeitnehmer‘ u.a. zwei Pressemitteilungen mit analogem Hintergrund. Dennoch: der AN _muss_ den AG zur Beseitigung der Unzulänglichkeiten am Arbeitsgerät veranlassen. Siehe auch http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp… & http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…

HTH
mfg M.L.